Mietrecht, Mietkaution

Wie verhalte ich mich?
Mein Vermieter hat die Mietkaution als Baukostenpauschale abgerechnet und somit stehen uns die letzten 2 Monatskaltmieten frei(vor Mietende).Jetzt aber steht der Wohnraum zur Zwangsversteigerung aus.
Die jetzigen Kaltmieten werden gesondert auf ein Konto des Anwaltes gezahlt.
Unsere Vermieter werden vorzeitig das sinkende Schiff verlassen.

Geld ist von unseren Vermietern keines zu erwarten = beide insolvens

Kann ich die Kaltmieten für 2 Monate eigens einbehalten? Wird das rechtliche Schritte nach sich ziehen?

Hallo Flowerpower,

unabhängig davon, was Ihre Vermieter mit der Mietkaution gemacht hat, gehe ich davon aus, daß sie von diesen verkonsumiert wurden.

Daß die Vermieter - mit oder ohne Recht - die Kaution anderweitig als Baukostenzuschuß (ich gehe davon aus unzulässig) abzurechnen suchen, nehme ich als Indiz, daß Sie es als Mieter verabsäumt haben, darauf zu bestehen, daß die Kaution als Mietkaution gekennzeichnet und damit gesichert = vom privaten Vermietervermögen getrennt als Sondervermögen - angelegt wurde.

Damit ist sie - wenn noch nicht weg - in der Vermögensmasse des pfändbaren Vermögens aufgegangen (wie man im Ausland so schön sagt GELD HAT KEIN MASCHERL und ist damit nicht mehr nachverfolgbar) und vermutlich nicht mehr greifbar.

Der Zwangsverwalter wird das vermutlich so sehen und von Ihnen unabhängig von einer Kaution - deren Bezahlung Sie auf jeden Fall trotzdem belegen können sollten - die beiden Monatsmieten einfordern so als ob es keine Kaution gegeben hätte.

Endgültigen Aufschluß kann Ihnen hier der Zwangsverwalter geben - reden Sie mit diesem.

Die Lehre die daraus zu ziehen ist, daß auch anscheinend vermögende Immobilienbesitzer plötzlich selbst am Hungertuche nagen und daher die nötige Vorsorge AUSSCHLIESSLICH in der getrennt vom Vermietervermögen angelegten und an den Vermieter abgetretenen Mietkaution die einzige Sicherung im Falle einer Vermögenspfändung des Vermieters ist.

Die Trennung ist die Gewähr dafür, daß der Zugriff des Vermieters oder anderen Dritten nur eingeschränkt möglich ist.

Das hilft Ihnen leider nicht weiter - ich hoffe auf ein Gutes Gelingen des Gespräches mit dem Zwangsverwalter.