Mietrecht Mietminderung Heizung

Hallo,

selbst bei einer Nachtabsenkung müssen bestimmte Mindesttemperaturen eingehalten werden.
Warmwasser muss hingegen rund um die Uhr zur Verfügung gestellt werden.
Eine komplette Abschaltung wäre daher nicht zulässig.

http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_30.htm
AG Köln, 206 C 251/94

http://www.ivmieterschutz.de/rechtsprechung/urteile_…
„Heizung: Die Heizungsanlage muss so eingestellt sein, dass eine Raumtemperatur von 20° und 22° Celsius erreicht werden kann (LG Köln WM 1980, 17, LG Hamburg WM 1980, 126). Nachts in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr reichen 18° Celsius aus (LG Berlin NZM 1999, 1039).“

/t/heizung/1302296
/t/mietrecht-zentralheizung-v-22h-6h-ausgeschaltet/1…

http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen…
AG München, WM 87, 382

Die Mietminderung vor allem was die Höhe angeht, sollte man aber mit fachlicher Unterstützung durchsetzen.

Gruß
Maja