Hallo,
selbst bei einer Nachtabsenkung müssen bestimmte Mindesttemperaturen eingehalten werden.
Warmwasser muss hingegen rund um die Uhr zur Verfügung gestellt werden.
Eine komplette Abschaltung wäre daher nicht zulässig.
http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_30.htm
AG Köln, 206 C 251/94
http://www.ivmieterschutz.de/rechtsprechung/urteile_…
„Heizung: Die Heizungsanlage muss so eingestellt sein, dass eine Raumtemperatur von 20° und 22° Celsius erreicht werden kann (LG Köln WM 1980, 17, LG Hamburg WM 1980, 126). Nachts in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr reichen 18° Celsius aus (LG Berlin NZM 1999, 1039).“
/t/heizung/1302296
/t/mietrecht-zentralheizung-v-22h-6h-ausgeschaltet/1…
http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen…
AG München, WM 87, 382
Die Mietminderung vor allem was die Höhe angeht, sollte man aber mit fachlicher Unterstützung durchsetzen.
Gruß
Maja