Mietrecht Mietminderung Heizung

besteht Mietminderungsrecht,wenn in den Wintermonaten die heizung zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr abgestellt wird,es dadurch kein heißes wasser gibt und die Raumtemperaturen stark absinken?

recht auf mietminderung besteht immer dann, wenn man einen mangel feststellt, den vermieter davon unterrichtet, aber der vermieter nach einem angemessenen zeitraum nichts unternimmt. also nicht einfach kürzen, sondern erstmal den vermieter informieren.

recht auf mietminderung besteht immer dann, wenn man einen
mangel feststellt, den vermieter davon unterrichtet, aber der
vermieter nach einem angemessenen zeitraum nichts unternimmt.

so stimmt es.

Hallo,

selbst bei einer Nachtabsenkung müssen bestimmte Mindesttemperaturen eingehalten werden.
Warmwasser muss hingegen rund um die Uhr zur Verfügung gestellt werden.
Eine komplette Abschaltung wäre daher nicht zulässig.

http://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_30.htm
AG Köln, 206 C 251/94

http://www.ivmieterschutz.de/rechtsprechung/urteile_…
„Heizung: Die Heizungsanlage muss so eingestellt sein, dass eine Raumtemperatur von 20° und 22° Celsius erreicht werden kann (LG Köln WM 1980, 17, LG Hamburg WM 1980, 126). Nachts in der Zeit zwischen 23.00 und 6.00 Uhr reichen 18° Celsius aus (LG Berlin NZM 1999, 1039).“

/t/heizung/1302296
/t/mietrecht-zentralheizung-v-22h-6h-ausgeschaltet/1…

http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen…
AG München, WM 87, 382

Die Mietminderung vor allem was die Höhe angeht, sollte man aber mit fachlicher Unterstützung durchsetzen.

Gruß
Maja

dachte, der vermieter müsste erstmal gelegenheit haben, den mangel zu beseitigen?

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dachte, der vermieter müsste erstmal gelegenheit haben, den
mangel zu beseitigen?

http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html

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Das Haus brennt ab.
Welche Frist zur Mangelbeseitigung wäre gerechtfertigt? Wie lange müsste der Mieter demnach noch Miete zahlen?

vnA

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Hallo Jens,

dachte, der vermieter müsste erstmal gelegenheit haben, den
mangel zu beseitigen?

die Minderung ist erst mal als Ausgleich für den geminderten Wohnwert zu verstehen. Dieser entsteht logischer Weise mit dem Auftreten des Mangels. Diesen Ausgleichsanspruch verwirkt der Mieter jedoch, solange er den Mängel nicht anzeigt (es sei denn, der Vermieter erlangt in einer anderen Form vom Mangel Kenntnis). Daher hat der Mieter einen Anspruch auf Minderung, sobald dem Vermieter der Mangel bekannt wird.
Es ist also mehr ein Nebeneffekt den Vermieter zur zügigen Mängelbeseitigung zu bewegen.

Gruß

Joschi

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Hi

recht auf mietminderung besteht immer dann, wenn man einen
mangel feststellt, den vermieter davon unterrichtet, aber der
vermieter nach einem angemessenen zeitraum nichts unternimmt.

so stimmt es.

Na ja, kommt auch noch darauf an, ob dr M eine Schuld an dem Mangel trägt.

Einfach mal das Lüften bei Minusgraden einstellen und sich dann über Schimmel beschweren ist nicht bei jedem VM ein beliebtes Thema, insbesondere wenn es ans Bezahlen geht.

  • stimmt so… also nur mit Einschränkung -

vlg MC