Hallo liebe Experten,
ich möchte in eine neue Wohnung (in Düsseldorf) ziehen, in der laut derzeitiger Mieterin die Zentralheizung immer von 22h bis 6h ausgeschaltet ist. Nun arbeite ich aber öfter noch nach 22h am Rechner und möchte dabei natürlich nicht frieren - oder gar einen elektrischen Heizlüfter anstellen müssen.
Habe ich ein Recht, eine Verlängerung der Heizdauer zu verlangen oder muss ich auf die Freundlichkeit der Vermieterin hoffen? Für mich wäre das nämlich ein Kriterium, unter Umständen dann doch nicht einzuziehen…
Grüße und danke
Trilli
Hiho,
wenn ich Dich richtig verstanden habe möchtest Du zuerst den Mietvertrag unterschreiben (mit dem Passus der ausgeschalteten Heizung) um dann hinterher das Einschalten zu verlangen.
Damit wirst Du nicht weit kommen da Du ja die Tatsache vorab gekannt hast. Du kannst lediglich vorab versuchen, eine Verlängerung der „Heizzeit“ zu erwirken.
bye
Rolf
Hallo Trilli,
ein völliges Abschalten der Heizung über Nacht ist nicht zulässig. Eine Nachtabsenkung kann jedoch vorgenommen werden. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin in dem Haus wohnt und egal was besprochen ist, sich an nichts halten wird. Wenn Du noch Zeit hast, eine andere Wohnung zu suchen, dann unterschreibe den Mietvertrag nicht.
Das LG Berlin hat entschieden, dass auch bei der Nachtabsenkung mindestens 18 Grad Celsius erreicht werden müssen (NZM 99,1039)
Andere Gerichte haben entschieden, dass zwischen 23 UIhr und 7 Uhr mindestens 17 Grad erreicht werden müssen. Während des Tages bis 23 Uhr sind mindestens 20 Grad Celsius zu gewährleisten. Eine Vereinbarung, dass ab 22 Uhr die Nachabsenkung beginnt ist nach der heutigen Rechtssprechung unwirksam (hierzu gibt es eine Unzhal von Urteilen an OLGs, LGs)
ich möchte in eine neue Wohnung (in Düsseldorf) ziehen, in der
laut derzeitiger Mieterin die Zentralheizung immer von 22h bis
6h ausgeschaltet ist. Nun arbeite ich aber öfter noch nach 22h
am Rechner und möchte dabei natürlich nicht frieren - oder
gar einen elektrischen Heizlüfter anstellen müssen.
Habe ich ein Recht, eine Verlängerung der Heizdauer zu
verlangen oder muss ich auf die Freundlichkeit der Vermieterin
hoffen? Für mich wäre das nämlich ein Kriterium, unter
Umständen dann doch nicht einzuziehen…
Du knannst Sie hinweisen, dass länger beheizt werden muss. Sie wird vielleicht ja,ja sagen und es dann doch nicht so machen. Wo Ärger vorprogrammiert ist, sollte man sich überlegen, ob man seine Nerven nicht für was anderes nutzen will.
Gruss Günter
Hallo !
Die Heizung wird ganz sicher nicht abgeschaltet, sondern die Nachtabsenkung beginnt!
Das bedeutet für den Wohnenden, daß ab 22.00 der Eindruck entsteht, die Wohnung wird kühler. Womit er auch Recht hat, es wird kühler.
Die Temperatur des Raumes sinkt.
Das ist gesetzlich erlaubt und sogar vom Gesetzgeber erwünscht.
Frage doch in den Nachbarwohnungen, ob es wirklich so ist, daß die Heizung ganz abgestellt wird und Du wirst verschiedene Meinungen hören.
Frag den Hausmeister oder den Hausbesitzer. Nicht den Vorgänger!
Gruß max
Hallo Trilli,
ein völliges Abschalten der Heizung über Nacht ist nicht
zulässig. Eine Nachtabsenkung kann jedoch vorgenommen werden.
Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin in dem Haus wohnt und
egal was besprochen ist, sich an nichts halten wird. Wenn Du
noch Zeit hast, eine andere Wohnung zu suchen, dann
unterschreibe den Mietvertrag nicht.
Hallo Günter,
die Vermieterin wohnt nicht im Haus und soll eigentlich ganz nett sein. Wir sind mit dem Mieten noch nicht so weit, ich wollte nur RECHTZEITIG fragen und nicht erst wenn es zu spät für Verhandlungen ist.
Das LG Berlin hat entschieden, dass auch bei der
Nachtabsenkung mindestens 18 Grad Celsius erreicht werden
müssen (NZM 99,1039)
Andere Gerichte haben entschieden, dass zwischen 23 UIhr und 7
Uhr mindestens 17 Grad erreicht werden müssen. Während des
Tages bis 23 Uhr sind mindestens 20 Grad Celsius zu
gewährleisten. Eine Vereinbarung, dass ab 22 Uhr die
Nachabsenkung beginnt ist nach der heutigen Rechtssprechung
unwirksam (hierzu gibt es eine Unzhal von Urteilen an OLGs,
LGs)
Dankeschön für die Paragraphen, wenn man sowas nennen kann, verhandelt es sich meistens schon einfacher.
Du knannst Sie hinweisen, dass länger beheizt werden muss. Sie
wird vielleicht ja,ja sagen und es dann doch nicht so machen.
Wo Ärger vorprogrammiert ist, sollte man sich überlegen, ob
man seine Nerven nicht für was anderes nutzen will.
Wie gesagt, so weit sind wir noch gar nicht. Ich werde mich erst mal schlau machen, wie denn die Verhältnisse tatsächlich sind.
Grüße
Trilli
Hallo Max,
ja genau, so kenne ich das auch von meiner alten Wohnung. Wahrscheinlich hast Du Recht mit dem Tipp, mal die Hausmeisterin oder die Nachbarn zu fragen.
Im Übrigen hat die Vorgängerin da 5 Jahre gewohnt und zieht nur aus, weil sie muss - und das glaube ich ihr.
Grüße
Trilli
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Hei Rolf,
neinnein, ich möchte nur wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage ich VORHER u.U. verhandeln kann bzw. muss. Gute Vorbereitung ist besser als hinterher rumjammern 
Grüße
Trilli
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