Mietrecht: Mietminderung? Kabelfernsehen fehlt

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Wir (3er WG) wohnen seit drei Monaten in einem billig sanierten Altbau (Erstbezug). Im Keller war bis vor kurzem eine Verteileranlage für Kabelfernsehen, die nicht angeschlossen war. Kabelfernsehen selbst liegt im Keller am HÜP (sogenannter Hausübergabepunkt) und das funktioniert an sich.
Unser Vermieter hat es aber bisher noch nicht geschafft, uns Kabelfernsehen mittels Hausverteiler zugänglich zu machen. Jedesmal, wenn ich die Hausverwaltung anrufe, werde ich auf unbestimmte Zeit vertröstet, da der Vermieter angeblich im Streit mit 2 Kabelanbietern (Telekom und Bosch Telecom) stehe und sich von denen wohl keiner so richtig zuständig fühle.
Neulich wurde der Hausverteiler schließlich wieder von der Bosch Telecom entfernt.
Im Mietvertrag wird ausdrücklich erwähnt, dass die Betriebskosten der Kabelfernsehenanlage hausweit geteilt wird.
Ich habe nun nach 3 Monaten ohne Fernsehen langsam die Schnauze voll und wollte deshalb ein paar Fragen zwecks weiterem Vorgehen meinerseits loswerden:

Kann ich Mietminderung wegen fehlendem Kabelfernsehen durchsetzen?
Wenn ja, wielange muss ich sowas vorher ankündigen und wie hoch kann man bei sowas gehen?
Zur Zeit zahlen wir etwa 1200,- warm.

Etwas allgemeiner: Lohnt es sich wegen solcher Sachen in den Mieterschutzbund einzutreten?

Vielen Dank für Tipps und Anregungen

Sebastian

Hallo Sebastian,

die Chancen stehen nicht schlecht, dass Du eine Mietminderung erfolgreich durchsetzen kannst. Siehe nachfolgende Details:

http://www.zdf.de/ratgeber/WISO/Archiv/Experten-Them…
http://www.web-jur.de/forum/boerse-liste.php3?frgid=…

Gruss
Eve*

Super! Vielen Dank… das war schon mal so ziemlich genau das, was ich gesucht habe.

Eine Frage blieb noch ungeklaert, vielleicht weiss da jemand noch eine Richtlinie:

Wieviel Zeit muss ich zwischen Mängelanzeige und Minderungserklärung verstreichen lassen?
Ich kann vermutlich nicht einfach schreiben, dass Fernsehen unmöglich ist und ich deshalb ab sofort weniger zahle, oder?

Sebastian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sebastian,

richtig ist, daß der Vermieter für einwandfreien Fernsehempfang sorgen muß. Ist es nicht der Fall ist, wäre eine Mietminderung von 10 % (der Kaltmiete) durchaus drin.

In Deinem Fall ist es eine wahrlich blöde Situation, weil der Mangel dem Vermieter bekannt ist und eigentlich nicht mehr angezeigt werden muß. Trotzdem solltest Du dem Herrn eine Aufforderung (Einschreiben-Rückschein!!!) zur Behebung des Mangels innerhalb einer Frist von 2 - 4 Wochen schicken und ankündigen, daß Du die Miete bis zur Mängelbehebung um X % mindern wirst. Infos über das allgemeine Vorgehen findest Du unter

http://www.anwaltonline.com/index.html

Ein Problem sehe ich trotzdem und glaube fast, daß Dir deswegen kein Recht zur Mietminderung zusteht: Du hast jetzt drei Monate lang brav die volle Miete gezahlt, obwohl Dir der Mangel offensichtlich schon beim Einzug bekannt war. Unternommen hast Du auch nichts (die Anrufe bei der HV sind keine Mangelanzeige). Mit dem langen Warten verliert man dummerweise häufig das Recht zur Minderung.

Etwas allgemeiner: Lohnt es sich wegen solcher Sachen in den
Mieterschutzbund einzutreten?

Ich sag’s mal so: schaden kann es nicht und der Beitrag kostet wahrscheinlich - auf das Jahr gerechnet - Pfennige.

So long

Tessa