Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Wir (3er WG) wohnen seit drei Monaten in einem billig sanierten Altbau (Erstbezug). Im Keller war bis vor kurzem eine Verteileranlage für Kabelfernsehen, die nicht angeschlossen war. Kabelfernsehen selbst liegt im Keller am HÜP (sogenannter Hausübergabepunkt) und das funktioniert an sich.
Unser Vermieter hat es aber bisher noch nicht geschafft, uns Kabelfernsehen mittels Hausverteiler zugänglich zu machen. Jedesmal, wenn ich die Hausverwaltung anrufe, werde ich auf unbestimmte Zeit vertröstet, da der Vermieter angeblich im Streit mit 2 Kabelanbietern (Telekom und Bosch Telecom) stehe und sich von denen wohl keiner so richtig zuständig fühle.
Neulich wurde der Hausverteiler schließlich wieder von der Bosch Telecom entfernt.
Im Mietvertrag wird ausdrücklich erwähnt, dass die Betriebskosten der Kabelfernsehenanlage hausweit geteilt wird.
Ich habe nun nach 3 Monaten ohne Fernsehen langsam die Schnauze voll und wollte deshalb ein paar Fragen zwecks weiterem Vorgehen meinerseits loswerden:
Kann ich Mietminderung wegen fehlendem Kabelfernsehen durchsetzen?
Wenn ja, wielange muss ich sowas vorher ankündigen und wie hoch kann man bei sowas gehen?
Zur Zeit zahlen wir etwa 1200,- warm.
Etwas allgemeiner: Lohnt es sich wegen solcher Sachen in den Mieterschutzbund einzutreten?
Vielen Dank für Tipps und Anregungen
Sebastian