Mietrecht: Mietnomade, Forderung der Miete

Liebe Community,
leider habe ich mehrere verschiedene Baustellen, die ich nun peu á peu abarbeiten muss.
Auslöser war ein schwerer unverschuldeter Verkehrsunfall, der mich total aus der Bahn geworfen hat.Neben schweren körperlichen Verletzungen hat leider die Psyche am meisten abbekommen (u.a. PTBS, Depressionen,etc.)

Aus den daraus entstandenen existentiellen Notlagen (war vorher Selbständig) musste ich mir irgendwann einen Untermieter suchen, um die Wohnung halten zu können. Psychisch war ich nicht in der Lage, einen ausufernden Mietvertrag zu schreiben, wurde auch vom Untermieter stets vertröstet, dass wir das später machen, wenn er nicht so im Stress ist.

Klar klingt nun alles Weitere Geschriebene wie : wenn man sooooo doof ist, dann kann man einen eben auch nicht helfen…

Aber wie gesagt, wenn man körperlich als auch psychisch am Ende ist und ständig kämpft, um über die Runden zu kommen, dann trifft man nicht immer die exaktesten und überlegtesten Entscheidungen.

Jeder mit PTBS und Depressionen müsste dies verstehen.

Lange Rede…: ich hatte den Untermieter von dem Vor(Untermieter) organisiert bekommen, hatte ein Gesuch bei WG-Gesucht annonciert und alle Daten dort angegeben. Miethöhe, Dauer, etc. pp.

Untermieter war damit im Vorfeld einverstanden und zog dann ein.

10 Monate war er in der Bude. Ich verkroch mich nur ständig und versuchte mein Leben auf die Reihe zu bekommen. Als er auszog war das Verhältnis noch soweit gut. Er vertröstete mich dann noch einmal mit der Zahlung, meinte aber, er schaut, was er machen kann.

Irgendwann hat er sich wohl informiert und den Tip bekommen, er müsse ja gar nichts zahlen, da er keinen Mietvertrag unterschrieben hätte.

Somit verweigert er nun seitdem jeglichste Mietzahlung.

  1. Frage: auch ein mündlicher Mietvertrag müsste doch bindend sein…Beweislast läge aber bei mir.

  2. Frage: das WG-Gesuch war eindeutig und darauf hin hat er sich bei mir beworben. Gälte dies als felsenfester Beweis / Nachweis?

  3. ausserdem hätte er doch auch ein Selbstbereicherungsverbot, d.h. er müsse doch irgendwie Miete zahlen müssen. Über die Höhe könne man doch dann streiten.

Für einen Rechtsstreit sind dies wohl alles wage Angaben und evtl. nicht tragfähig. Evtl. müsste ich in diesen auch noch viel Geld reinstecken, was ich ja wegen des Unfalles alles verloren habe.

Bin zu vernebelt, um nun klare Gedanken zu fassen, wie ich diese Sache angehen könnte.

Deswegen nun der ehrliche Text und Bitte um hilfreiche infos bzw. über eine professionelle Einschätzung

Besten Dank im Voraus… und ich werde Fragen sofort beantworten

L.G.

Ein Mietvertrag muß nicht schriftlich vorliegen, dafür reicht auch konkludentes Handeln. Also Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirken in entsprechender Höhe und ihm den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen. Ob was zu holen ist ist die andere Frage, aber mit einer Vermögensauskunft etc. kannst Du ihm das Leben schon merkbar schwerer machen…

Wohnt er möbliert, also sind deine Möbel im Zimmer drin geblieben oder hat er sich Möbel mitgebracht ?
Das wäre wichtig bei der Kündigungsfrist.

Aber hier geht es wohl um fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete- egal ob schriftlich oder mündlich vereinbart.

Du scheinst mir recht hilflos zu sein. Da wirst Du wohl Hilfe bekommen müssen um den „Kerl“ rauszusetzen und/oder das Geld einzutreiben.
Beratung beim Anwalt ?

Ich weiß nicht ob man dir raten sollte, wenn der Untermieter mal außer Haus ist einfach das Haustürschloss auszutauschen und ihn nicht mehr reinzulassen. Du hast das Hausrecht.
Dann wäre es nämlich am Mieter gegenüber der von ihm gerufenen Polizei zu belegen, der wohnt dort rechtmäßig mit einem Vertrag.
Das kann er doch deiner Aussage nach gar nicht.
Und einen „Freund“ der dort übernachtet kann man von jetzt auf gleich raussetzen. Er hätte kein Recht dort.

Tipp: Hole erst Rechtsrat ein. Dann wird man weitersehen.

MfG
duck313

Vielleicht die Anfrage mal etwas genauer lesen, der Untermieter wohnte zehn Monate drin und zog dann aus. Und gegen den gegebenen Rat könnte ein Untermieter ohne weiteres mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen (natürlich auf Kosten des Vermieters, der sich verbotener Eigenmacht bedient hat…)

Hallo duck313

herzlichen Dank für Deine Antwort.

Er wohnte in einem komplett von mir eingerichteten Zimmer, mit Fernseher, Internet-Anschluss, Bad, Dusche, eigentlich alles inkl.
Seine Reinigungspflichten erledigte er in 10 Monaten kein einziges Mal. Theoretisch handelt es sich somit dann auch schon fast um eine Art „Hotelbeherbergung“.

Wollte Konfro und Ärger aus dem Wege gehen und habe trotz der Verletzungen alles selbst geputzt und Müll entsorgt, etc. pp.

Kündigungsfrist hätte er voll möbliert 2 Wochen, aber das wäre eh ein anderes Thema, denn er ist ja schon längst draussen.

Klar ist ne Beratung beim Fachanwalt immer die sinnvollste Sache, aber woher zahlen?

Bitte nochmal für alle zum Verständnis: Der Untermieter ist längst ausgezogen und will die Miete nun nicht zahlen

besten Dank

Stimmt. Das habe ich übersehen !

Also geht’s „nur“ um das Eintreiben der Mietzahlung.

Da hängt alles am Vertrag, mündlich wie schriftlich, was darin vereinbart war und ob man das irgendwie belegen kann.

Das Wichtigste:

Wurde irgendwo eine Miethöhe genannt? In der Annonce, in der Bewerbung darauf?

Hast du den Schriftwechsel / Mailverkehr noch?

Wenn er behauptet, niemals bei dir gewohnt zu haben, kannst du das Gegenteil beweisen?

Eine Erstberatung kostet noch nicht die Welt ( 100 - 150 € etwa). Da kann man das grundsätzliche klären, ob und wie man weiter vorgehen könnte und welche Chancen bestehen die Miete einzufordern.

du kennst die Person doch am besten, hat er Geld über dem Pfändungsfreibetrag ? Wenn nicht, dann vergiss die Sache am besten.
Selbst mit klarem Vertrag wirft man ja in so einem Fall Geld aus dem Fenster wenn man Mahnbescheid erlässt oder gleich Klage einreicht.
Das Geld musst Du erst einmal vorstrecken und wenn er dann nichts hat ?

@Armin_Dietrich

auch allerbesten Dank für die superschnelle Antwort.
Ich hatte schon einmal kurz einen Fachanwalt für Mietrecht angerufen und so eine Art Erstgespräch geführt.
Er meinte jedoch, dass ohne schriftliche Beweise die Sachlage für mich echt schlecht aussehen würde.

Klar gäbe es wie gesagt das Bereicherungsverbot, aber ich müsste alles extremst nachweisen, was ja schwierig ist (ausser etwas mailverkehr und ein paar sms), fotos vom belegten Zimmer habe ich auch.

Er meint, die Miethöhe sei ihm nachträglich zu hoch, obwohl er davon von Anfang an wusste.

Nochmal schnell zur Vermögensauskunft. Muss ich diese über nen Anwalt laufen lassen oder kann ich diese auch selbst beantragen (wegen Datenschutz warscheinlich schwierig).

Der bub ist übrigens von seiner Ma ziemlich gepimpt und hatte ausser reichlich Medienkonsum in der Bude eigentlich nichts gemacht. Also junger fauler Stubenhocker.

Seine Adresse habe ich nun vom Einwohnermeldeamt bekommen.

Wie läuft dies bitte nun mit der Vermögensauskunft? BTW: er hat ein Druckmittel gegen mich:

Nämlich habe ich ihn nicht bei meinem Vermieter angemeldet, da dieser eine Untervermietung seit 13 Jahren verhindert und ich null Change hätte, diese jemals (ohne gerichtliche Klage) hätte genehmigt bekommen.

Zur info: Es handelt sich um eine Wohnung in München, : jeder weiss, dass es dort einfach andere Gesetze gibt und man den schlimmsten Mietmarkt Deutschlands hat.

L.G.

Also: irgendetwas Schriftliches braucht es in jedem Fall. Zuallermindest die Anzeige, wenn in der eine Miethöhe genannt wurde, irgendwelche Mails und so weiter.
Vermögensauskunft läuft so ab: Mahnbescheid beantragen (geht online), nach Ablauf der Frist ohne Widerspruch Vollstreckungsbescheid beantragen (geht auch online). Bei Widerspruch landet die ganze Sache vor Gericht. Mit einem unwidersprochenen Vollstreckungsbescheid und Titel zum zuständigen Gerichtsvollzieher, bei dem ein Formular ausfüllen was er alles tun soll: Vermögensauskunft abnehmen, Haftbefehl erwirken und so weiter. Kostet alles etwas, aber auch nicht die Welt und kann man auf die Forderung an den Schuldner draufschlagen. Und mit einer abgegebenen Vermögensauskunft, die entsprechende Einträge in Schufa und Schuldnerverzeichnis zur Folge hat, bekommt der Gute beispielsweise kein Handy, keine Lieferung auf Rechnung bei Amazon und so weiter. So ein Titel hat eine Gültigkeit von dreißig Jahren. Kann natürlich sein daß man das Geld in den Kamin schreibt, wenn beim Schuldner auf Jahrzehnte hinweg nichts zu holen ist, aber das wird sich zeigen.
Untervermietung. ist genehmigungsprlichtig, darf aber vom Vermieter nicht verweigert werden, wenn der Mieter berechtigte Interessen z.B. wirtschaftlicher Art geltend macht. Ungenehmigte Untervermietung kann eine Abmahnung bzw. fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

Hallo,

such mal nach „Rechtsberatung München“ - es gibt für Menschen mit wenig Einkommen verschiedentlich die Möglichkeit, sich von Juristen beraten (nicht: vertreten) zu lassen.
Eine Übersicht hier: http://www.beratungsstellen-muenchen.de/rechtsberatung.html

U.U. könnte das hier was für Dich sein: https://www.h-team-ev.de/wie-helfen-wir/beratungen/rechtsberatung/
(von mir auch nur im Netz gesucht, ich kenne die nicht!)

Viele Grüße und alles Gute,

Jule

Hallo @Armin

mercy für die schnelle Antwort.

Bin grade auf der Suche nach einem Mietrechtsanwalt in München, der auch für die niedrige Prozesskostenhilfe arbeitet.

Mein Kopf funktioniert noch nicht ganz gerade, so dass ich Angst vor Fehlern habe. Mein Misstrauen gegenüber Anwälten ist jedoch auch extremst. Bisher ausser einer Ausnahme nur schlimme Erfahrungen gemacht.

Schwierig, jemanden blind zu vertrauen und die Bewertungen in den Portalen kann man sich ja auch kaufen.

Da heisst es nicht sicher, ob die 5 Sterne-Bewertung auch wirklich 5 Sterne bedeutet.

Falls jemand mitliest, der in München einen engagierten und ehrlichen Anwalt für Mietrecht kennt, dann würde ich mich über jede Empfehlung freuen.

die Sache mit der nicht genehmigten Untervermietung ist mir aus 15 jähriger Erfahrung mit dem schlimmen Vermieter leider bewusst.

wie erwähnt, erteilt er diese begründete Genehmigung jedoch nie. Und auf einen ruinösen Rechtsstreit kann ich mich mit diesem nicht wieder einlassen. Alles schon mal dagewesen.

Große Wohnungsgesellschaft, die gegen mich alles auffahren kann, was sie wollen. Etwaige Kosten werden einfach auf die tausenden Mieter umgelegt. Ich kann da wirtschaftlich super leicht ruiniert werden. Bin ich aber eh schon wegen dem unfall. Hätte somit eigentlich nicht so viel zu verlieren.

Trotzdem muss man auch mal irgendwann das eigentliche Leben anfangen, wenn man aus den Krallen des Systems raus kann.

Hi @WilliWillsWissen1968,

Du schreibst, der Bub sei von seiner Mutter ziemlich gepimpt worden.
Kannst Du eventuell irgendwie den Kontakt zu seiner Mutter herstellen? Ich könnte mir bei Deiner Beschreibung seines Verhaltens vorstellen, dass er die Miete von seinen Eltern erhalten hat und diese ziemlich empört sein werden, wenn sie hören, dass er das Geld einfach selbst behalten hat, anstatt es Dir zu bezahlen. Er hätte dann die Eltern betrogen und Dich!
Außerdem würde ich dann an das Ehrgefühl der Eltern appellieren, weil sich ihr Sprößling so daneben benimmt (eventuell sogar strafbar macht und damit sich u.U. selbst Steine in den Weg legt für seinen weiteren Lebensweg), ihnen berichten, wie es Dir finanziell geht und Du auf die Mietzahlung angewiesen bist und dass Du rechtliche Schritte unternehmen musst, wenn er nicht bezahlt.
Ich könnte mir vorstellen, dass seine Mutter entweder selbst die Miete übernimmt oder ihrem Bub so sehr ins Gewissen redet, bis er zu seinem Verhalten steht und die vereinbarte Miete endlich rüberschiebt.

Schaden kann’s jedenfalls nicht. Und verursacht keine Kosten. :wink:

Schöne Grüße
Stefanie

Hallo Stefanie,

danke Dir für Deine Überlegungen.

Im Moment habe ich aber leider keine Ahnung, wie ich an die Kontaktdaten bzw. Rufnummer seiner Eltern rankomme. Ich benötige dafür für eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt den kompletten Namen, das Geburtsdatum und muss das Gesuch auch sinnvoll begründen.

Bisherige Gespräche mit Rechtsanwälten (H-Team, Münchner Insel, etc.) wurden nicht richtig ernst genommen, bzw. gesagt, die Forderung soll ich eben in den Wind schreiben.

So wie aber gerade leider viele Eltern ihre Kids erziehen (zu egoistischen Ellenbogennutzern oder zu verwöhnten Paris Hilton´s) denke ich eher, dass sich die Ma freut, wenn somit ein paar Tausend Euros mehr in der Kasse übrig bleiben, die der Bub konsumieren kann.

L.G.