Liebe/-r Experte/-in,
ich bin zur zeit in england und möchte gerne wieder zurück nach münchen.meine freundin hat sich bereit erklärt mir eine wohnung zu suchen!!
sie hat sich auch bereit erklärt für mich zu bürgen damit ich eine wohnung bekomme.glaubt ihr das es dem vermieter reichen würde das schriflich fest zu halten,oder was kann ich oder sie noch machen???
bitte,bitte brauche dringend hilfe,möchte gerne so schnell wie möglich wieder nach hause!!!
Hallo Susanna,
ich sehe da kein Problem: Solange der Vermieter
einen Solventen Vertragspartner hat ! Dein Bürge
muß über eigenes, sicheres Einkommen verfügen.
natürlich geht dies grundsätzlich, der vermieter muss nur wollen. sollte deine freundin den mietvertrag unterschreiben und somit bürgen, haftet sie für evtl alle anstehende schäden oder kosten.
als schuldnerberater kann ich davon nur abraten!
warum nicht einfach zur freundin ziehen und vor ort eine wohnung suchen???
Wenn dem Vermieter das reicht, sehe ich keine Probleme. Im Grunde genommen kommt es Vermietern nur darauf an, dass die Mieter in der Lage sind, die Miete zu bezahlen (in München nicht gerade wenig).
Also wird man nach Mietern mit festem Einkommen Ausschau halten. Die Bürgin wird nur benötigt, wenn es bei der Mieterin zu Problemen bei der Mietzahlung kommt.
ob es dem Vermieter reicht kann ich natürlich nicht sagen. Als Vermieter würde ich da einige Fragegen beantwortet wissen:
Hast du in Deutschland nach deinet Rückkehr einen Arbeitsplatz? Wenn ja, dürfte das mit demm Vermieter kaum ein Problem sein.
Deine Freundin bürgt, hat sie eine Atbeit? Das ist für den Vermieter sicher auch akzeptabel.
Hast du überhaupt schon einen Vermieter in Aussicht?
Falls ja, solltest du ihn einfach ansprechen.
Eine andere Möglichkeit wäre da noch die Untervermietung. Deine Freundin mietet die Wohnung und du machst die Untermieterin.
Hast du noch Fragen? Melde dich wieder
Es tut mir leid, ich verstehe Ihre Frage leider nicht. Wenn Ihre Freundin für Sie bürgen will, müssen bestenfalls sie beide dies festhalten; den Vermieter interessiert doch nur die Bürgschaft ihrer Freundin, wenn diese notwendig sein sollte (warum benötigen Sie überhaupt eine Bürgschaft? Solvenz vorausgesetzt, können Sie doch eine Mietvertrag unterschreiben, ohne dass jemand für Sie bürgt).
Viel Glück bei der Wohnungssuche
der Vermieter muss das nicht akzeptieren,da seid ihr auf dessen Verständnis angewiesen, ob dieser sich auf einen Bürgen einläßt.
Besteht notfalls nicht die Möglichkeit erst mal in einer WG unter zu kommen - eventuell nur auf Zeit und sich dann in Ruhe etwas zu suchen, wenn man hier wieder Fuss gefasst hat.
Denn Vermieter wollen ihre zukünftigen Mieter in der Regel ja persönlich kennen lernen , bzw. der Makler.
Liebe Ratsuchende,
den Vermieter interessiert am meisten, ob Sie ein regelmäßiges Einkommen haben und sich die Wohnung leisten können. Eine Bescheinigung des (künftigen) Arbeitgebers wäre hilfreich. Ich würde Ihnen raten, die Wohnung persönlich zu besichtigen, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Über Dritte eine Wohnung suchen zu lassen, auch wenn es die beste Freundin ist, ist nur eine Notlösung. Warum wohnen Sie nicht erst irgendwo zur Untermiete und suchen die Wohnung selbst, wenn Sie erst da sind?
es ist nicht zu beantworten, was ein Vermieter in MUC vielleicht und möglicherweise für Sicherheiten fordern könnte.
Gängig sind eben Bürgschaft resp. Schuldbeitritt.
Wenn Deine Bekannte eine Wohnung aufgetan hat,
wirst Du wissen, was entsprechender Vermieter für Sicherheiten erwartet.
Das können wir dann konkret erörtern.
eine freundin hat sich bereit erklärt mir eine
wohnung zu suchen!!
sie hat sich auch bereit erklärt für mich zu bürgen damit ich
eine wohnung bekomme.glaubt ihr das es dem vermieter reichen
würde das schriflich fest zu halten,oder was kann ich oder sie
noch machen???
Hallo,
eine entsprechende Wohnung kann man sich vorab im Internet (z.B. immobilienscout24.de) raussuchen und mit dem entsprechendem Anbieter telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Dies kann auch aus dem Ausland geschehen.
Ein direkter Kontakt kommt immer besser bei dem Vermieter bzw. Verwalter an, als ein „Bote“.
Hallo,
wenn deine Freundin eine ordentliche Auskunft hat, ist das für den Vermieter in Ordnung. Er wird dich natürlich auch selbst in die „Haftung“ nehmen, wenn du da bist. Also ist das für ihn ein Sicherheitsplus und sollte okay sein.
Alles Gute.