Mietrecht mietschäden

Beim Auszug hat ein Bekannter die Klebehaken für Gardinenstangen vom Fenster entfernt. Dadurch hat sich die holzfarbige Beschichtung des Kunststofffensters an 2 Stellen um einige mm gelöst. Der Vermieter meinte erst, er will die Fensterfirma anschreiben, die ihm ein Reperaturset ( Stift und Folie ) schickt. Jetzt will er nichts mehr davon wissen und verlangt eine Reperatur. Darf er denn dafür ein neues Fenster verlangen. Das Fenster ist 20 Jahre alt. Außerdem hat er einige Wochen nach dem Auszug moniert, das an der untersten Treppenstufe 1 cm weggebrochen ist und verlangt dafür eine Reperatur. Darf er das ?

…hallo koni…Neue Fenster…möchte ich bezweifeln…aber bei der Treppe, da muß ein Treppenbauer ran…ich denke, die Reparatur werden Sie bezahlen müssen

mfG liebertee