Hallo zusammen,
es ist wie folgt:
Das vermietete Haus ist, nach einem Todesfall des vorherigen Eigentümers in das Eigentum seines Sohnes übergegangen. Dieser renovierte das Haus (neue Böden in Küche und Wohnzimmer sowie sannierung beider Badezimmer nach Mieterwunsch) und vermietete dieses Haus im Dezember 2008 an ein Pärchen. Diese erhielten ein Vorkaufsrecht nach 6 Jahren, falls es zu einem Verkauf kommen sollte.
Die Mieter steckten viel Geld in das Haus um Wände zu begradigen oder tauschten den Teppich im Obergeschoss gegen Laminat. Renovierten den Keller vollständig usw.
Nun möchte der Vermieter Eigenbedarf anmelden, weil seine bereits bei der Vermietung vollljährige Tochter nun in dieses Haus ziehen möchte.
Diese Tochter war aber erst vor einem Jahr aus beruflichen Gründen in die Stadt gezogen (50km entfernt). Seine Tochter arbeitet in der gleichen Firma und ihr Arbeitsweg würde sich verlängern, des weiteren besitzt sie eine Mietwohnung in der Stadt.
Nun möchte die Tochter gemeinsam mit ihrem Freund in das noch vermietete Haus einziehen.
Wie verhält sich hier der Fall auf Eigenbedarf?
Ich bedanke mich schonmal für die Antworten 