Mietrecht, Mietshaus nun als Eigenbedarf ?!

Hallo zusammen,

es ist wie folgt:
Das vermietete Haus ist, nach einem Todesfall des vorherigen Eigentümers in das Eigentum seines Sohnes übergegangen. Dieser renovierte das Haus (neue Böden in Küche und Wohnzimmer sowie sannierung beider Badezimmer nach Mieterwunsch) und vermietete dieses Haus im Dezember 2008 an ein Pärchen. Diese erhielten ein Vorkaufsrecht nach 6 Jahren, falls es zu einem Verkauf kommen sollte.
Die Mieter steckten viel Geld in das Haus um Wände zu begradigen oder tauschten den Teppich im Obergeschoss gegen Laminat. Renovierten den Keller vollständig usw.

Nun möchte der Vermieter Eigenbedarf anmelden, weil seine bereits bei der Vermietung vollljährige Tochter nun in dieses Haus ziehen möchte.
Diese Tochter war aber erst vor einem Jahr aus beruflichen Gründen in die Stadt gezogen (50km entfernt). Seine Tochter arbeitet in der gleichen Firma und ihr Arbeitsweg würde sich verlängern, des weiteren besitzt sie eine Mietwohnung in der Stadt.
Nun möchte die Tochter gemeinsam mit ihrem Freund in das noch vermietete Haus einziehen.

Wie verhält sich hier der Fall auf Eigenbedarf?

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten :smile:

Hallo Franziska,

Ohne die näheren Umstände zu kennen, ist hier eine Aussage schwer zu treffen.

Kritisch wäre die Eigenbedarfskündigung zu betracheten, wenn:

  1. der Eigenbedarf bei Abschluß des Mietvertages schon absehbar war.
  2. es keinen logisch nachvollziehbaren Grund für den Umzug der Tochter gäbe.

gibt der Vermieter jedoch an, daß zum Beispiel:

  1. die Tochter ebenfalls aus ihrer Wohnung gekündigt wurde,
  2. die Tochter näher bei ihren Eltern wohnen möchte um sie eventuell zu unterstützen,
  3. die Tochter nun gemeinsam mit ihrem Freund einziehen möchte um beispielsweise eine Familie zu gründen und die bisherige Wohnung dazu nicht ausreichend ist,

    so sollte die Eigenbedarfskündigung zur Genüge begründet sein.

Hinsichtlich der Aufwendungen des Mieters müßte man wissen, was genau vereinbart wurde.

Gruß

Joschi