Vielen Dank für die Antwort!
Aber wie verhält es sich, wenn einem unbefristeten
Arbeitsvertrag ein befristeter Mietvertrag gegenübersteht?
Z. B. bekommt ein neuer festangestellter Mitarbeiter einen
unbefristeten AV und unterstützend ein Zimmer für 6 Mo. Danach
muss er sich selbst eine Wohnung suchen, zumal das Zimmer
evtl. auch wieder für weitere neue Mitarbeiter benötigt wird?
Dann wird ein befristeter Mietvertrag geschlossen; die Befristung muss im Mietvertrag begründet werden (also tatsächlich reinschreiben)
Die Begründung ist ja schon geschrieben:
"unterstützend für das neue Arbeitsverhältnis für die Dauer von max. 6 Monaten, bis spätestens zum xx.xx.201…
Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings geringer als 6 Monate ist, kann ein Zeit-Mietvertrag nicht so ohne Weiteres gekündigt werden, denn der MV ist ja bereits zeitlich befristet.
(Wenn aber das Verhalten des M oder das Verhalten des VM der anderen Partei nicht zugemutet werden kann, kann ein zeitlich befristeter Mietvertrag dennoch gekündigt werden. Bei Untermietverträgen gehen die Bestimmungen noch mehr zur Seite des Vermieters.)
Schönen Tag noch.