Mietrecht/Mietvertrag bei Personalzimmer

Guten Tag zusammen,

gibt es gesetzliche Regelungen zur Vermietung von Personalzimmern, z. B. in der Gastronomie: Saisonkräften oder neuen Mitarbeitern wird ein möbliertes Zimmer für einen befristeten Zeitraum (z. B. 6 Monate) zur Verfügung gestellt.

Oder werden dafür auch übliche Zeitmietverträge (wie bei Wohnungen/Häusern) geschlossen?

Da eine Befristung im Mietrecht nicht so einfach ist: wie lässt sich eine Befristung gesetzeskonform bei Personalwohnungen formulieren?

Vorab besten Dank für Tipps und Hinweise!

Freundlichen Gruß, Eva

Sorry, ergänzend käme noch hinzu, dass solche Mietverträge nur in Verbindung mit einem bestehenden Arbeitsvertrag gelten.

Endet so ein Mietvertrag automatisch, wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wird?

Guten Tag zusammen,

gibt es gesetzliche Regelungen zur Vermietung von
Personalzimmern, z. B. in der Gastronomie: Saisonkräften oder
neuen Mitarbeitern wird ein möbliertes Zimmer für einen
befristeten Zeitraum (z. B. 6 Monate) zur Verfügung gestellt.

Oder werden dafür auch übliche Zeitmietverträge (wie bei
Wohnungen/Häusern) geschlossen?

Da eine Befristung im Mietrecht nicht so einfach ist: wie
lässt sich eine Befristung gesetzeskonform bei
Personalwohnungen formulieren?

Personalwohnungen unterliegen anderen Voraussetzungen; i.d.R. endet das Mietverhältnis der Personalwohnung mit dem Ende des Arbeitsverhältnis, da das „neue“ Personal auf die Personalwohnung angewiesen ist.
Da auch ein Arbeitsverhältnis eine Kü-Frist hat, ist die Kü-Frist für die Personalwohnung mit der Kü-Frist des Arbeitsverhältnis gleich zu setzen. Zudem: möblierte Wohnungen haben i.d.R. eine Kü-Frist von 14 Tagen, einige Ausnahmen gibt es allerdings.

Schönen Tag noch.

Man sollte einen individuellen Mietvertrag, also kein Formularmietvertrag aus dem Schreibhandel verwenden, da die mehr „Löcher als Käse“ haben und im Mietvertrag explizit vereinbaren, dass das vermietete möblierte Pesonalzimmer nur aufgrund des AV vermietet wird und mit Beendigung des AB das Mietverhältnis beendet ist.
Gleichfalls könnte man im Arbeitsvertrag die „möblierte Vermietung des Dienstzimmers“ mit aufnehmen, dann hat der Schweizer Käse jetzt zumindest „mehr Käse als Löcher“.

Dennoch sollte man bei Kü des AV am besten nochmals die KÜ des Zimmers mit kündigen,…

TIP: wenn Einer einen Anderen treffen möchte, findet er immer einen Stein,…es gibt kein Vertrgsverhältnis, welches „wasserdicht“ ist.

Schönen Tag noch,…

Vielen Dank für die Antwort!

Aber wie verhält es sich, wenn einem unbefristeten Arbeitsvertrag ein befristeter Mietvertrag gegenübersteht?

Z. B. bekommt ein neuer festangestellter Mitarbeiter einen unbefristeten AV und unterstützend ein Zimmer für 6 Mo. Danach muss er sich selbst eine Wohnung suchen, zumal das Zimmer evtl. auch wieder für weitere neue Mitarbeiter benötigt wird?

Danke und Gruß,
Eva

Vielen Dank für die Antwort!

Aber wie verhält es sich, wenn einem unbefristeten
Arbeitsvertrag ein befristeter Mietvertrag gegenübersteht?

Z. B. bekommt ein neuer festangestellter Mitarbeiter einen
unbefristeten AV und unterstützend ein Zimmer für 6 Mo. Danach
muss er sich selbst eine Wohnung suchen, zumal das Zimmer
evtl. auch wieder für weitere neue Mitarbeiter benötigt wird?

Dann wird ein befristeter Mietvertrag geschlossen; die Befristung muss im Mietvertrag begründet werden (also tatsächlich reinschreiben)

Die Begründung ist ja schon geschrieben:
"unterstützend für das neue Arbeitsverhältnis für die Dauer von max. 6 Monaten, bis spätestens zum xx.xx.201…
Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings geringer als 6 Monate ist, kann ein Zeit-Mietvertrag nicht so ohne Weiteres gekündigt werden, denn der MV ist ja bereits zeitlich befristet.

(Wenn aber das Verhalten des M oder das Verhalten des VM der anderen Partei nicht zugemutet werden kann, kann ein zeitlich befristeter Mietvertrag dennoch gekündigt werden. Bei Untermietverträgen gehen die Bestimmungen noch mehr zur Seite des Vermieters.)

Schönen Tag noch.