Mietrecht , Mietvertrag widerrufen

Hallo wir haben uns ein renovierungsbedürftiges Haus zur Miete angesehen und haben auch den Mietvertrag unterschrieben.
Nur wussten wir zu diesen Zeitpunkt nicht das das Dach teilweise undicht,das Bad komplett vom Schimmel befallen,
Wasser und Stromleitungen erneuert werden müssen.
Was kann ich tun,ich habe die Vermieterin angeschrieben die Mängel alle beschrieben und sie gebeten diese zu beseitigen oder uns aus dem Vertrag zu entlassen.

Unterschrieben haben wir am Montag,heute Mängel angegeben und Mietbeginn wäre der 1.12.11.

Kann ich hier zur not von einer außerordentlichen Kündigung gebrauch machen?

Die Stromleitungen sind schon gefährlich und ich habe zwei kleine Kinder (1,8 Jahre u 8 Monate) die kleine hat chron. obstruktive Bronchits und kleinkindl. Asthma

Hallo,

ich würde eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und mit der außerordentlichen Kündigung drohen. Fotos mit einem unparteiischen Zeugen zu machen kann auch nicht schaden. Falls man es sich leisten kann eventuell einen Gutachter zu Rate ziehen. Ich wünsche viel Erfolg.
MfG

Hallo wir haben uns ein renovierungsbedürftiges Haus zur Miete
angesehen und haben auch den Mietvertrag unterschrieben.
Nur wussten wir zu diesen Zeitpunkt nicht das das Dach
teilweise undicht,das Bad komplett vom Schimmel befallen,
Wasser und Stromleitungen erneuert werden müssen.

Kann ich hier zur not von einer außerordentlichen Kündigung

gebrauch machen?

Die Stromleitungen sind schon gefährlich und ich habe zwei
kleine Kinder (1,8 Jahre u 8 Monate) die kleine hat chron.
obstruktive Bronchits und kleinkindl. Asthma

Moin,
eine Antwort wäre eine Rechtsberatung. Ich als Nichtjurist bin dazu nicht berechtigt.

vnA

Hallo LayaAnn,ich glaube hier kann Euch nur die NRW-Verbraucher-Zentrale kompetent beraten oder helfen.Auch
besteht die Möglichkeit den Deutschen-Mieter-Bund einzuschalten.Dies ist natürlich mit einigen Unkosten verbunden.Ich denke,so eine Wohnung zu vermieten ist
gegen die Menschenwürde.Du kannst eventuell auch das
örtliche Wohnungsamt oder die Kommunal-Politiker um Rat
fragen.Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

:Hallo wir haben uns ein renovierungsbedürftiges Haus zur Miete
angesehen und haben auch den Mietvertrag unterschrieben.
Nur wussten wir zu diesen Zeitpunkt nicht das das Dach
teilweise undicht,das Bad komplett vom Schimmel befallen,
Wasser und Stromleitungen erneuert werden müssen.
Was kann ich tun,ich habe die Vermieterin angeschrieben die
Mängel alle beschrieben und sie gebeten diese zu beseitigen
oder uns aus dem Vertrag zu entlassen.

Unterschrieben haben wir am Montag,heute Mängel angegeben und
Mietbeginn wäre der 1.12.11.

Kann ich hier zur not von einer außerordentlichen Kündigung
gebrauch machen?

Die Stromleitungen sind schon gefährlich und ich habe zwei
kleine Kinder (1,8 Jahre u 8 Monate) die kleine hat chron.
obstruktive Bronchits und kleinkindl. Asthma

hallo layaann,

als erstes: sowas geht gar nicht, insbesondre mit dem schimmel nicht im hinblick auf deine kinder, ohne die anderen mängel zu vergessen.

nun zu deiner frage:
ihr müßt nachweisen können, dass ihr die wohnung sofort wieder gekündigt habt. nach der geltenden rechtssprechung des BGH BGHZ 73, 350; BGHZ 99, 54) beginnt die kündigungsfrist nicht erst mit der überlassung der wohnung, sondern mit dem zugang der kündigung. habt ihr also nachweislich bereits im august die kündigung erklärt, wird das mietverhältnis nicht vollzogen werden müssen, da der vertrag spätestens zum ende novmeber beendet sein wird.
das ist jedenfalls das, was ich im netz gefunden habe. nur müßt ihr diese woche DRINGENST kündigen. ich denke das ihr lt. mietvertrag auch drei monate kündigungsfrist habt, oder?
hoffe ich konnte helfen.
gruß schnueffel

Hallo,

wenn man ein renovierungsbedürftiges Haus mietet, muss einem doch klar sein, dass einiges zu renovieren ist und nicht lediglich Schönheitsreparaturen anfallen. Abgesehen davon weiß ich nicht wie das Haus im Mietvertrag beschrieben wurde, so dass ich nicht sagen kann ob hier eine arglistige Täuachung vorliegt. Falls ja, haben Sie natürlich ein außerordentliches Kndigungsrecht. Sollten die Reparaturen allerdings im Mietvertrag festgehalten worden sein, haben SIe eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Liebe Grüße

mitredenwill

Hallo,

haben Sie das Objekt nicht angesehen??!

Ich würde vor Behebung vor allem der sicherheits- und gesundheitsrelevanten Mängel das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben und dann auch keine Miete überweisen.
Ob das Vorgehen korrekt ist kann man aber ohne Einsicht in den Mietvertrag nicht 100%ig beurteilen!

Der schriftliche Kontakt ist korrekt und sollte bei ausbleiben einer Antwort ggf. wiederholt werden.
Der schriftliche Kontakt sollte belegbar sein. Ich werfe solche Schreiben im beisein eines neutralen Zeugen direkt in den Briefkasten des Empfängers und lasse den Zeugen auf der Rückseite einer Kopie des Schreibens den Einwurf des umseitigen Textes bestätigen.

Gruß

Sehr geehrte Fragerin herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Die Mängel entstehen nicht an einem Tag. Die Hausbesichtigung war sehr oberflächlich. Die Mängel haben Sie schon angezeigt, setzen Sie eine Frist und kündigen Sie Mietminderung an. Das Ganze scheint sehr umfangreich zu sein. Ich glaube es ist das verkehrte Haus für Sie. Kündigen Sie entsprechend dem Mietvertrag das Mietverhältnis. Besuchen Sie eine Verbraucherzentrale. Sie werden dort in Sachen Mietrecht gut beraten. Hier kann man Sie an Hand Ihres geschlossenen Vertrages genau beraten. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo,

habt ihr euch die Wohnung denn nicht vorher genau angesehen??
Wenn das Dach schon länger undicht ist, wären doch auf jeden Fall Feuchtigkeitsstellen und Wasserflecken zu sehen gewesen. Wenn es sich allerdings um arglistig verschwiegene Mängel handelt, ist der Mietvertrag ungültig. Auch aufgrund der Tatsache, dass deine Kinder gesundheitliche Probleme haben würde ich noch einmal das Gespräch mit der Vermieterin suchen und sie vor die Wahl stellen, dass entweder alle Mängel behoben werden bis zum Einzug oder du von dem Vertrag zurücktreten wirst, da es allein für die Kinder unzumutwar wäre dort einzuziehen. Stellt sich der Vermieter stur, würde ich mit Gesundheitsamt drohen mit der Folge, dass die Wohnung evtl. nicht mehr bewohnbar ist und er sich nicht mehr vermieten darf.
Alledings würde ich an deiner Stelle eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist anstreben.
Hoffe, dass ich Dir damit etwas geholfen habe.

MFG
Sabine Kruse

Sorry, aber da kann ich leider gar nicht helfen.

Biel Erfolg, Armdier

Hallo LayaAnn,

da Ihr das Haus ja angesehen habt wundert es mich,
dass Ihr ein komplett verschimmeltes Bad und ein
teilweise unddichtes Dach übersehen habt.
O.K. marode Wasser und Stromleitungen sind vielleicht
nicht auf den ersten Blick sichtbar.

Wer hat Euch denn jetzt auf diese Mängel hingewiesen,
die Euch ja selber nicht aufgefallen sind ?

Wart Ihr nochmal allein im Haus - Ihr mietet doch erst ab 01.12.2011 ?!

Grund für diese Fragen ist, dass Ihr höchstens wegen arglistiger Täuschung aus dem Mietvertrag rauskommt.
Wenn die Schäden so gravierend und offensichtlich sind
wird das schwierig.
Theoretisch könnten auch die Mängel noch bis Dezember
beseitigt werden.

Ein guter Anwalt wäre nicht schlecht.

Was Ihr aber auf jeden Fall machen könnt, ist den Vertrag heute schon zu kündigen. Damit Ihr die Miete
dann auf jeden Fall nur die 3 Monate Kündigunsfrist zahlen müsst.

Tut mir leid, dass ich nicht mehr weiß, bin nur Laie.

Grüße Ss.

Ciao LayaAnn,

da ihr von den Mängeln (renovierungsbedürfig) zum Teil wusstet, sollte man sich den Mietvertrag nun genau ansehen.
(wenn der Mietvertrag erst zum 01.12. beginnt, kann die Kündigungsfrist z.B. interessant sein).

Ich rate zu einer Rechtsberatung oder nehmt ggf Kontakt zum Vermieter auf um auszuloten ob ihr vom Vertrag zurücktreten könnt.

Viel Erfolg!
g, mar

Hallo LaylaAnn,
laut § 535 hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zum " Gebrauch geeignetem Zustand" entsprechend dem Vertrag zu überlassen.
Ich kenne Euren Vertrag nicht, was als renovierungsbedürftig gemeint ist. Aber Dachreparatur und Stromleitungen erneuern und Schimmelbefall gehen sicher zu weit. Das klingt nach verdecktem Mangel der nach § 543 die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.
Ein Einzug ist ja kaum zumutbat oder möglich.

wenn Mängel verschwiegen wurden kann vorn arglistiger Täuschung ausgegangen werden, die nicht nur zu einer fristlose Kündigung sonders sogar Schadensersatzansprüche berechtigen. Ansonsten kann normal mit der gesetzlichen 3-monatlichen Kündigungsfrist gekündigt werden

Hallo an alle,

danke für die vielen Tipps.
Meine Vermieterin wird alles erneuern.
Eine andere Frage in einem tel. Gespräch sprachen wir über das Bad das ich so nehmen wollte jedoch hieß es die Wasserleitungen müssen alle in Ordnung sein hat ja bis vor kurzem jemand drin gewohnt.
Jetzt hat mein Vater gesagt das sie total veraltet sind und erneuert werden müssen.
Ist das auch Instandhaltung?

Im Mietvertrag steht drin Haus wird wie bei der Besichtigung übergeben.
Ich als Laie sehe das mit den Leitungen doch aber nicht.

JA

Hallo,

ein undichtes Dach ist m E. ein gravierender Mangel, der, falls er nicht innerhalb kurzer Zeit behoben wird, zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Bei einer kurzen Wohnungsbesichtigung ist dieser Mangel sicherlich nicht sichtbar, so dass man Ihnen nicht vorwerfen kann, dass Sie es gewusst haben müssen und selbst das Dach reparieren.

Genaurere rechtliche Ausünfte kann der Deutsche Mieterbund geben.

Gruß und viel Glück bei der weiteren Wohnungssuche

Knarf