Mietrecht. Modernisierung und Instandhaltung

Hallo zusammen,
ich habe von meinem Vermieter eine Information erhalten, dass diverse Modernisierungsmaßnahmen für meine Wohnung anstehen (z.B. neue Kunststoff-Fenster, neue Wohnungstür, neues Bad, Wärmedämmung etc.).
Aus der Kostenübersicht ist zu entnehmen, dass der Vermieter wie vorgeschrieben jährlich 11% der Gesamtkosten auf den Mieter abwälzt (das sind bei mir 150 Euro pro Monat zusätzlich).
Nun meine Frage:
Der Vermieter hat von den Gesamtkosten eine Pauschale von 15% abgezogen, und zwar für die eingesparten Instandhaltungsarbeiten.
Ist eine derartige Pauschalisierung rechtens?
Hintergrund:
Speziell Fenster und Bad sind ohnehin in einem recht schlechten Zustand. Somit wären m.E. die Instandhaltungskosten deutlich höher …
Vielen Dank für eure Infos voraus
Gruß
Michael

Hallo Michael,

ich habe von meinem Vermieter eine Information erhalten, dass
diverse Modernisierungsmaßnahmen für meine Wohnung anstehen
(z.B. neue Kunststoff-Fenster, neue Wohnungstür, neues Bad,
Wärmedämmung etc.).
Aus der Kostenübersicht ist zu entnehmen, dass der Vermieter
wie vorgeschrieben jährlich 11% der Gesamtkosten auf den
Mieter abwälzt (das sind bei mir 150 Euro pro Monat
zusätzlich).
Nun meine Frage:
Der Vermieter hat von den Gesamtkosten eine Pauschale von 15%
abgezogen, und zwar für die eingesparten
Instandhaltungsarbeiten.
Ist eine derartige Pauschalisierung rechtens?
Hintergrund:
Speziell Fenster und Bad sind ohnehin in einem recht
schlechten Zustand. Somit wären m.E. die Instandhaltungskosten
deutlich höher …

Dein Vermieter muss die Reparaturkosten, die für die Fenster entstehen würden in voller Höhe abziehen. Einfach eine Pauschale abziehen geht nicht. Hier liegt offenbar eine Instandsetzung vor. Daher sind diese Kosten nicht umlagefähig. Wenn Dein Vermieter die Mieterhöhung damit begründet, dass er für die Massnahmen pauschal 15 % für eingesparte Instandhaltungsmassnahmen abzieht ist dies mit Sicherheit falsch. Der Vermieter darf wegen Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsmassnahmen die Miete nicht erhöhen. Beruft er sich jedoch auf eien Modernisierung, muss er die Kosten, die er hätte für eine Reparatur aufbringen müssen in Abzug bringen.

Der Wohnwert muss sich objektiv bei einer Modernisierung verbessern.

Bei der Berehcnung der Miete muss der Vermieter getrennt nach fenstern, Bad, Wohnungstüre die kompletten Berehcnungsunterlagen vorlegen und es muss im Einzelfall der Wert der Instandhaltung/Instandsetzung in Abzug gebracht werden. Du hast nach Abschluss der Arbeiten und nachdem der Vermieter die Mieterhöhungserklärung ordnungsgemäss vorgelegt hat Anspruch auf Einsicht und Überprüfung der Unterlagen.

Der Vermieter muss dann die Mieterhöhungserklärung zusenden. Sie tritt ab dem 3. Monat nach Eingang in Kraft. Diese Dreimonatsfrist ändert sich auf sechs Monate wenn der Vermieter die voraussichtliche Höhe der Miete nicht mitgeteilt hat oder wenn sich die tatsächliche Mieterhöhung um mehr als 10 % erhöht.

Hinweis: Der Austausch einer Wohnungstüre gegen eien andere ist keien Modernisierung. Auch der Austausch einer Badenwanne und Dusche und der Ersatz durch modernere Einrichtungen ist keine Modernisierung.

Das Kapitel ist derart umfassend, dass ich Dir raten muss, Dich bei einem Mieterverein zu informieren und dort alle weiteren Massnahmen abzustimmen.

Gruss Günter

Vielen Dank für eure Infos voraus
Gruß
Michael