Mietrecht - mündl. Verlängerung nach Künigung

Hallo leute!!

Situation:

Ich und meine Freundin hätten zum 01.11.2012 eine Wohnung bekommen. Also hat meine Freundin Ihre Wohnung Fristgerecht gekündigt. Ca. ein Monat zuvor hat der alte Vermieter unserer „neuen“ Wohnung seine Kündigung zurückgezogen. Und wir konnten nicht in die neue Wohnung ziehen. Da die Wohnung der Stadt gehört hat die Stadt uns zugesagt das die für uns schnell eine neue Wohnung suchen und mit der Vermieterin meiner Freundin mündlich geklärt das sie hier weiter Wohnen darf.

Kurz gesagt: Sie hat Fristgerecht gekündigt ist aber nicht ausgezogen und hat mit der Vermietin eine mündliche Verlängerung vereinbart bis wir was neues finden.

Jetzt haben wir eine neue Wohnung bekommen und wollen zum ca. in einem Monat ausziehen. Dies haben wir der Vermieterin mitgeteilt. Die war nicht sehr begeistert und sagte uns das wir für 3 monate miete Zahlen müssen.

Wie ist die Rechtsage??

eigentlich haben wir ja fristgerecht gekündigt und leben seit dem nach mündlicher absprache ohne einen neuen Mietvertrag gemacht zu haben.

Bitte um Hilfe!!

Hallo,

Auch mündliche Verträge zählen, sind halt nur schwer zu beweisen.

Gruss

Hallo,

aber wer muss den nachweiß bringen?
Festgelegt hat die stadt mit der Vermieterin das wir so lange wohnen dürfen bis wir ne neue wohnung haben.
von einer neuen Kündigungsfrist war nie die rede!!

Hallo,

es gilt die dreimontige Kündigungsfrist.

Die Kündigung wurde zurügezogen und somit tritt ein ganz normales Mietverhältnis in Kraft, was auch ganz normal gekündigt werden muss.
Neuer Mietvertrag war auch nicht notweendig, da der alte noch Gültigkeit hat, da die Kündigung ja zurück gezogen wurde und die Vermieterin darauf eingegangen ist.

Das war ziemlich nett von ihr, weil sie dem nicht hätte zustimmen müssen.
Eigentlich gekündigt , habt ihr nicht, da ihr über die Kündigung hinaus dort verblieben seit - auch wwenn die Kündigung wirksam geblieben wäre und die Vermieterin euch nicht raus geworfen hat. Reagiert eine Vermieterin nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen und fordert die Mieter auf unverzüglich aus zuziehen, ist die Fortsetzung des Mietverhältnis einvernehmlich.

Es besteht in D keine Pflicht einen Mietvertrag überhaupt auf zu setzen. Das so nebenbei.

Also ordentlich kündigen und dazu gehört auch Miete zahlen.

Da gibt es auch kein"eigentlich" - das ist so!

Grüße

Hallo,
wenn nach ausgesprochener Kündigung eine eine Verlängerung des Mietvertrages vereinbart wird, so tritt der bisherige MV wieder in Kraft. Da kann man doch nicht sagen „bis wir etwas Neues finden“. Das würde je bedeuten, daß man dann von heute auf morgen ausziehen kann, und der Vermieter bliebe dann auf dem Leerstand sitzen.
Gruß
Melodie

guten tag,
vermutlich hat die vermieterin recht! durch die mündliche verlängerung des vertrages ist ein neuer zustande gekommen, der somit wieder eine 3-monatige kündigungsfrist hat.
selbstverständlich aber können Sie den vermieter der partei, die nicht auszog, auf schadensersatz verklagen -sollten Sie tatsächlich länger zahlen müssen. die stadt hat mit Ihrer lebensgefährtin ja einen rechtsgültigen neuen mietvertrag geschlossen.
und die vermierterin, die nun auf die drei monate pocht, darf natürlich auch nur dann miete nehmen, wenn die wohnung nicht schon neu vermietet ist! doppelt miete kassieren geht natürlich auch nicht!
viel glück!
udo

Na, derjenige der den Vertrag ausgehandelt hat, muss für den Vertragsinhalt geradestehen.

Du schreibst ihr habt eine neue Wohnung, also ist doch ein Ziel erreicht… Bis ihr eine neue Wohnng habt.

Wer waren die Vertragspartner… Die Stadt und de Vermieterin, oder?

Dein Vertag ist ja mit der Kündigung abgeschossen.

Du bist ja im Moment nur Nutznießer der Vereinbarung zwischen Stadt und Vermieterin, wobei du den Mietzins ( Miete) an die Vermieterin überweist.

So sehe ich das, was sagt denn die Stadt dazu?

Gruß Sven

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,

Sorry, das kann ich nicht einschätzen. Mein Gefühl sagt mir, dass ihr euch versuchen solltet, mit der jetzigen Vermieterin zu einigen, da sie euch ja sehr kulant hat wohnen lassen, obgleich ihr kündigen wolltet bzw. Gekündigt habt. Vielleicht kriegt ihr daher auch einen anständigen Kompromiss hin!?

Viele grüße,
Mannheim13

Die Antwort steckt schon in deiner Anfrage !
"Kurz gesagt: Sie hat Fristgerecht gekündigt ist aber nicht ausgezogen und hat mit der Vermieterin eine mündliche Verlängerung vereinbart bis wir was neues finden "
Also mündlich vereinbart ist , das die Wohnung so lange weiter genutzt wird bis eine neue gefunden wurde .Ansonsten gilt , ist keine Vereinbarung über Kündigungsfristen vorhanden so gibt es auch keine Frist ein zu halten .Der alte Mietvertrag wurde ja bereits gekündigt , sollte allerdings beiderseits die Kündigung zurückgenommen worden sein ,tritt dieser wieder in Kraft . So wie Du schreibst ist lediglich die Vereinbarung getroffen worden , das die Wohnung so lange genutzt wird bis eine Neue gefunden wurde , daraus ergibt sich , eine Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden .

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme*
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo leute!

Situation:

Ich und meine Freundin hätten zum 01.11.2012 eine Wohnung
bekommen. Also hat meine Freundin Ihre Wohnung Fristgerecht
gekündigt. Ca. ein Monat zuvor hat der alte Vermieter unserer
„neuen“ Wohnung seine Kündigung zurückgezogen. Und wir konnten
nicht in die neue Wohnung ziehen. Da die Wohnung der Stadt
gehört hat die Stadt uns zugesagt das die für uns schnell eine
neue Wohnung suchen und mit der Vermieterin meiner Freundin
mündlich geklärt das sie hier weiter Wohnen darf.

Kurz gesagt: Sie hat Fristgerecht gekündigt ist aber nicht
ausgezogen und hat mit der Vermietin eine mündliche
Verlängerung vereinbart bis wir was neues finden.

Jetzt haben wir eine neue Wohnung bekommen und wollen zum ca.
in einem Monat ausziehen. Dies haben wir der Vermieterin
mitgeteilt. Die war nicht sehr begeistert und sagte uns das
wir für 3 monate miete Zahlen müssen.

Wie ist die Rechtsage??

eigentlich haben wir ja fristgerecht gekündigt und leben seit
dem nach mündlicher absprache ohne einen neuen Mietvertrag
gemacht zu haben.

Bitte um Hilfe!!

Sie hätten die Abmachung schriftlich machen sollen. Auch sollten Sie bedenken, dass der Vermieter die Wohnung weitervermieten muss und so schnell nicht einen neuen Mieter finden könnte. Viell. sollten Sie sich einigen und dem Vermieter einen Nachmieter besorgen.
Bassauer

Hallo,
so richtig fällt mir dazu nicht wirklich was ein. Grundsätzlich ist es aber doch wohl so, dass auch mündliche Verträge bindend sind, und zwar für beide Vertragspartner. Es hilft wohl nur, die Vereinbarung schriftlich zu fixieren und zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Wohnung zu wechseln. Schlimmstenfalls läuft es darauf hinaus, dass der alte Vermieter die dann ausstehende Miete einklagen wird. Dann muß eben ein Gericht entscheiden. Diese Alternative könntet Ihr ja mit dem Vermieter besprechen und ggf. einen Kompromiss finden.
Viel Glück dabei, Hubert Steiger.

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Bei mündlichen Absprachen ist es schwer zu raten. Das Günstigste ist, Sie einigen sich. Diese Art ist auch am billigsten. Mit freundlichen Grüßen.

wenn jemand Schreiben oder Rede mit ICH beginnt - so sagt ein altes Sprichwort: DER ESEL NENNT SICH IMMER ZU ERST

die Vermieterin hat Recht! als nicht ausgezogen wurde entstand ein erneuter (ein mündlicher) Mietvertrag. Lt. BGB gelten mündliche wie schriftliche Mietverträge und deshalb beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Nach erneuter schriftlicher Kündigung stehen der Vermieterin, mindestens drei volle Monatsmieten zu!

Hallo,
nachdem anscheinend kein neuer Mietvertrag gemacht wurde,und Ihr bestimmt die Kündigung per Übergabe gemacht habt,und auch eine Kopie von der Kündigung habt, kann ich mir nicht vorstellen, das ihr überhaupt eine Kündigungsfrist einhalten müsst.Mündlich zählt heute leider nichts mehr.Ganz genau kann ich das aber alles nicht sagen, da ich kein Anwalt bin.MfG

aRe: Mietrecht - mündl. Verlängerung nach Künigung
Solange ihr in der Wohnung wohnt, müsst ihr auch Miete zahlen. Wenn ihr aus der Whnung draussen seid, gilt nur noch der angefangene Monat, dann ist Schluss.
Good luck