Mietrecht nach Todesfall

Angenommen zwei Senioren,beides Witwer lernen sich kennen und lieben.Er hätte Eigentum,vielleicht ein schickes Häuschen mit Garten.Sie hätte eine Mietwohnung.Nachdem sie eventuell schon seit einiger Zeit bei ihm wohnt,möchten jetzt beide zusammen ziehen.
Sie würde alles kündigen und die Einrichtung abgeben.

Wie könnte er verhindern das eventuell vorhandene gierige Erben sie rausschmeissen? Könnte er ihr durch eine Verfügung ein mietfreies 1jähriges Mietrecht nach seinem Ableben einräumen und das Recht mit „seiner“ Einrichtung , ihre neue Wohnung einrichten?

Hi,

per Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser bestimmen, wer was aus seinem Nachlass erhält.

Könnte er ihr durch eine Verfügung ein mietfreies 1jähriges Mietrecht nach seinem Ableben
einräumen und das Recht mit „seiner“ Einrichtung , ihre neue Wohnung einrichten?

Auch so ein Vermächtnis ist denkbar. Ich als Bedachte würde mich allerdings nicht mit Erben als Vermieter herumärgern, sondern dem Herrn was husten und gleich in meiner Wohnung bleiben.

Gruß Ralf

Hallo erstaml,

da sollte man mal den Gang zu einem im Erbrecht spezialisierten Anwaltskollegen antreten. Der wird sich dann die potentiellen Erben ansehen und ggf. bestehende Pflichtteilsansprüche, dann ausrechnen, was frei vererbbar ist und mit den beiden dann besprechen, wie dies in Bezug auf die weitere Nutzung der Immobilie umgesetzt werden kann. Denkbar ist hier ein über das Grundbuch abgesichertes Wohn- oder Nießbrauchsrecht, welches man ggf. zeitlich und inhaltlich beschränkt.

Gruß vom Wiz

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Hi,
und nein, ich kenne mich mit Recht nicht aus.

Aber: ich würde extrem vorsichtig sein. Genau vor diesem Problem stand nämlich eine Nachbarin meiner Eltern, die jahre (jahrzehnte-) lang mit ihrem Partner zusammenlebte. Ich kann mich nicht erinnern, ob sie beide verwitwet waren, tut auch nichts zur Sache.

Nur war es halt offiziell SEIN Haus, er starb natürlich vor ihr, und dann wollten seine Kinder halt das Haus. Und scherten sich nen D*** um sie.

Sie war nach seinem Tod noch ne ganze Weile in dem Haus, aber irgendwann war’s halt gänzlich vorbei.

Was wäre nun, wenn die Kinder des Herren darauf bestehen, seine Möbel (vielleicht sind es ja Stücke, mit denen sie aufgewachsen sind, und an denen sie hängen…) zu erben?

Etc etc…

Ich würde es nicht riskieren - das Mindeste wäre, dass die Dame ihre Möbel irgendwo einlagert.

Vielleicht kann ein Rechtsanwalt etwas arrangieren - aber ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn die Erben ‚gemein‘ sein wollen & auf ihr Recht bestehen, sie so lange mit dem Antreten ihrer Erbschaft warten, bis auch diese Dame das Zeitige gesegnet hat.

Also, durch die Erfahrung mit unserer Nachbarin erscheint mir die ganze Sache extrem riskant.

gruss, isabel