Mietrecht nach Trennung?

Hallo ihr Lieben,

bin neu hier und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Freund hat sich nach 5,5 Jahren von mir getrennt.
Noch wohnen wir in einer gemeinsamen Mietwohnung.

Problem: er weigert sich auszuziehen.

Folgende Dinge sind wichtig:
Wir wohnen seit 15 Monaten in dieser Wohnung, ich habe mir innerhalb unserer Ortschaft(wohnen auf dem Dorf) ein soziales Umfeld aufgebaut, auf das ich derzeit- auch aufgrund der Trennung- nicht verzichten kann. Ein soziales Umfeld auf welches er nie Wert gelegt hat.
Ich bezahle seitdem wir hier wohnen pro Monat 100 Euro mehr Miete als er, das heißt in den letzten 15 Monaten habe ich 1500 Euro mehr Geld „investiert“.
Und zu guter letzt habe ich nun auch noch herausgefunden, dass er mich betrogen hat.

Er möchte also die Trennung, aber nicht ausziehen.

Könnt ihr mir sagen, wie meine Chancen stehen ein Recht auf diese Wohnung zu bekommen?
Ich werde mich auch morgen mit einem Mieterbund in Verbindung setzen, vielleicht könnt ihr mir aber auch trotzdem Infos und Auskünfte zu dieser Sachlage geben.

Kleine Info am Rande: wir waren nicht verheiratet und gemeinsame Kinder gibt es (Gott sei dank) auch nicht. Wir stehen beide als Mieter im Mietvertrag.

Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße,

Guten Morgen, Frau „Humana“,
wenn Ihr Freund nicht ausziehen will, können Sie nur eine gerichtliche Verordnung dazu erwirken. Das ist aber nicht einfach, da Sie Beide im Mietvertrag stehen und es von Seiten des Vermieters in diesem Fall keinen Grund gibt, ggf.einen von Ihnen zu kündigen. Er hat das gleiche Recht wie Sie, in der Wohnung zu sein. Ausnahmen bestehen darin, dass er Sie schlagen oder misshandeln würde, dann geht es schneller.
Versuchen Sie, eine vernünftige Basis mit ihm zu treffen, wenn er darauf eingeht, müssen Sie beide dann unterschreiben, dass der ausziehende Mieter mit Einverständnis des anderen die Wohnung allein weiter nutzt. Eine Kündihgung an den Vermieter muß Ihr Freund (od.Sie ) dann trotzdem schreiben. Geschieht das nicht und Sie bleiben weiterhin „gemeinsame Mieter“ (trotz Auszug des Einen )und dieser verbleibenden Mieter macht Mietschulden, dann ist der andere, ausgezogene Mieter mit in der Pflicht, diese Schulden zu bezahlen.
Da muß man sehr aufpassen.
Persönlich rate ich Ihnen, wenn es absolut nicht geht, selbst auszuziehen. Sie haben zwar durch den Umzug nochmal Kosten, ersparen sich aber ANwaltsksoten usw.
Wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg, sollte es wieder einmal zu einer gemeinsamen Wohnung mit Jemanden kommen, ist es immer besser, man hat nur sich selbst als Mietpartei im Mietvertrag. Das „Lehrgeld“ für zu viel Gutmütigkeit zahlen Sie jetzt bitter mit.
MfG
Waldi64

Hallo,

herzliches Beileid erstmal!

Leider kenne ich mich hierzu nicht aus.
Vielleicht kann Dir auch ein Beratungsgespräch beim Anwalt helfen, wenn es beim Mieterbund nix war.

Wünsch Dir aber viel Glück!!

Hallo Huhma,

die wichtigsten Sachen sind ja schon erwähnt. Gemeinsamer Mietvertrag, also beide Parteien haben gleiche Rechte. Leider haben Sie hierdurch keine besseren Chancen. Aber das haben Sie sicherlich schon erfahren, möglicherweise müssen Sie sich hierbei vergleichen. Aber möglicherweise löst der Vermieter den kompletten Vertrag durch Kündigung eines Einzelnen. Hierdurch ensteht dann die Möglichkeit mit Ihm einen neuen Vertrag einzugehen. Besprechen Sie sich doch mal mit dem Vermieter, wie er die Angelegenheit sieht?

grüße A. Geisler