Mietrecht/Nachmieter/Maklerprovision

Hallo.
Eine Maklerprovision beläuft sich im Normalfall auf zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Da der Makler eine Dienstleistung anbietet, gilt diese Zahlungshöhe als angemessen. Warum Nichtmakler jegliche Provisionszahlung an Makler als ungerecht oder überhöht empfinden, ist sachlich nicht nachvollziehbar. Es besteht keine Pflicht über Makler einzumieten, aber es erleichtert schon die Suche. Von daher sollte man dem Makler nicht jedesmal so madig hinterherschauen!

Eine Übertragung der bezahlten Maklerprovision vom aktuellen Mieter auf seinen selbstgesuchten Nachmieter ist meines Erachtens nicht möglich, auch wenn das eine interessante Idee ist.
Um die eigene Nachmietersuche zu erleichtern wäre es aber sicherlich möglich, denselben Makler anzusprechen und die Wohnung nochmal über ihn anzubieten, vllt. hat er ja von damals noch Mietinteressenten für Wohnung. Spreche das mit dem Vermieter in dieser Form. Dir geht es ja nur darum, so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag rauszukommen.
Ob du mit dem Makler vereinbaren kannst, dass er dir z.B. 1 Monatsmiete aus seiner Provision von ihm gesuchten Nachmieter an dich abzweigt, bliebe eure Verhandlungssache.

Meine Mitteilungen sind nur freie Meinungsäußerungen.
Im konkreten Falle bitte einen Anwalt vor Ort aufsuchen, damit dieser den Fall ggfs. durch Unterlagenprüfung überschaut.

MfG
Delia

Ciao,

deine Frage betrifft weniger das Miet- als das Privatrecht. Von daher ist meine Antwort mit Vorsicht zu geniessen.

Wenn du einen Abstand/Provision auf den Nachmieter abwälzen willst, scheint eine vertragliche Zusicherung empfehlenswert. Schlieeslich entschiedest Du wen du an den Vermieter empfiehlst. Wenn sich Vermieter und neuer Mieter einig werden, dann hast Du ohne Vertrag kein Druckmittel. Inwiefern so ein Vertrag dann bindend ist und du den auch rechtlich durchsetzen willst - How Knows?
Anzunehmen ist, dass der Nachmieter so eingeschüchtert werden kann. Möglich ist aber auch, dass er den Preis später trotzdem versucht zu drücken. So lange der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist, kann er das ja schon. Ich kenn auch Leute die so eine vorab-zusicherung bei der Besichtigung unterschreiben sich aber hinterher auf so was nicht einlassen wollen.

Ich würde mir auf jeden Fall die Formulierung gut überlegen. Der Vertrag kommt ja erst zu Stande wenn du bereit bist den Kontakt zum Vermieter her zu stellen.

Viel erfolg!
g, martin

Ich war im Urlaub, daher erst jetzt die Antwort.

Verboten ist es nicht, wenn sich also ein Nachmieter findet, der einen gewissen „Abstand“ zu zahlen bereit ist, warum nicht.
Auf jeden Fall dies als Einzelfall formulieren.

Gruß
Sebastian