Hallo.
Eine Maklerprovision beläuft sich im Normalfall auf zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer. Da der Makler eine Dienstleistung anbietet, gilt diese Zahlungshöhe als angemessen. Warum Nichtmakler jegliche Provisionszahlung an Makler als ungerecht oder überhöht empfinden, ist sachlich nicht nachvollziehbar. Es besteht keine Pflicht über Makler einzumieten, aber es erleichtert schon die Suche. Von daher sollte man dem Makler nicht jedesmal so madig hinterherschauen!
Eine Übertragung der bezahlten Maklerprovision vom aktuellen Mieter auf seinen selbstgesuchten Nachmieter ist meines Erachtens nicht möglich, auch wenn das eine interessante Idee ist.
Um die eigene Nachmietersuche zu erleichtern wäre es aber sicherlich möglich, denselben Makler anzusprechen und die Wohnung nochmal über ihn anzubieten, vllt. hat er ja von damals noch Mietinteressenten für Wohnung. Spreche das mit dem Vermieter in dieser Form. Dir geht es ja nur darum, so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag rauszukommen.
Ob du mit dem Makler vereinbaren kannst, dass er dir z.B. 1 Monatsmiete aus seiner Provision von ihm gesuchten Nachmieter an dich abzweigt, bliebe eure Verhandlungssache.
Meine Mitteilungen sind nur freie Meinungsäußerungen.
Im konkreten Falle bitte einen Anwalt vor Ort aufsuchen, damit dieser den Fall ggfs. durch Unterlagenprüfung überschaut.
MfG
Delia