Liebe/-r Experte/-in,
In unserem Mietshaus mit 7 Parteien, gibt es eine Partei
die die Mietwohnung auch zu geschäftlichen Zwecken nutzt.
Gewerbanmeldung mit dieser Adresse. Werbung macht die Partei immer ohne Straßenangabe.
Der Vermieter weiß nichts davon. Hätte dieser nicht darüber informiert werden müssen, bereits bei Einzug?
Und müßten dann nicht auch die Betriebs- und Nebenkosten anders abgerechnet werden?
Wäre dies sogar ein Kündigungsgrund?
Bitte um Auskunft und vielen Dank schonmal.
Hallo, ich sehe darin keinen Kündigungsgrund. Grundsätzlich hätte der Vermieter informiert werden müssen. Ggf. könnte man mal über eine Abmahnung nachdenken, aber das halte ich für nicht notwendig. Es kingt es ja so, dass hierdurch keine Belästigungen der anderen Bewohner/Mieter entstehen. Die Nebenkosten müssen auch nicht anderes abgerechnet werden. Die Beschreibung klingt nicht danach, dass dort regelmäßig viel Kundenverkehr herrscht.
Hallo,
grundsätzlich ist die Nebenkostenabrechnung für Wohnraum und Gewerberaum die gleiche, was sollte da auch anders sein?
Selbstverständlich muss der Vermieter informiert werden, möglicherweise steht ja aber alles schon im Mietvertrag, den wir nicht kennen, oder?
Grüße, Zita