Vermieter will uns raus haben. Jetzt, nachdem wegen Sanierungsstau dauernd Schadensfälle an Dach, E-Leitungen, Wasserpumpe etc. auftreten, die wohl auch nicht von der Versicherung übernommen werden, wurde er angeblich deshalb von denen gekündigt und wir sollen eine teurere neue ganz übernehmen, die uns ca. 16,-- /mtl. mehr kosten würde, es sei denn, wir zahlen die Schäden von ca. 120,-- nachträglich selbst. Wir haben aber Mietkürzung gemacht, (wir sind im Mieterschutz)und sollen auch noch vorhersagen, mit welchen weiteren Schäden WIR noch rechnen!!! …
Wenn wir bei der alten Versicherung versichert blieben, würde die aber erhöht und alle anderen Mieter müssten das dann mittragen (-da wir soviel Schäden gemeldet haben und die „Gemeinschaft“ Geld kosten…)Wir können aber nichts fürs marode Dach oder Elektroleitungen. Wer hat denn mit so etwas Erfahrung?? Bitte bitte, ratet uns. Danke Chrissella
Hallo, guten Tag
Leider verstehe ich nicht was Sie eigentlich wollen?. Was haben Sie mit Reparaturen am Haus zu tun? Das ist Sache des Eigentümers.
Ihre Mietkürzung ist ist nicht Zulässig. Versuchen Sie sich an den Mietvertrag zu halten.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Der Vermieter schuldet erstmal einen wohnraum, der o.k. ist.
Wenn ein Schaden auftritt, der zum Gebäude gehört, infor,ieren und mit Fristsetzung um abhilfe bitten: fristen sind nicht so einfach klar: für ein neues Dach braucht es schon 1-3 Monate, wenn nur ein Ziegel fehlt, 3 Tage.
Bei Mängel kann natürlich die Miete gemindert werden. eine neue Versicherung ist zu akzeptieren, wenn diese wirtschaftlich eingekauft wurde (St. Warentest etc.).
Die Frage ist, wer die Schäden verursacht hat. Wenn durch nomalem Gebrauch defekt, würde ich nichts zusätzlich zahlen. Wenn ich etwas beschädigt habe (nicht mit Vorsatz), überlasse ich es meiner Hapfpflichtveroscherung, das zu regulieren und auch die Brief zu schreiben!
Hallo Chrisella,
konkret kann ich zu diesem Sachverhalt nicht viel sagen, aber der Mieterschutz bietet doch sicher eine Beratung unter Vorlage der vorhandenen Unterlagen.
Versicherungskosten für das Haus legt der Vermieter berechtigt über die Betriebskosten (Nebenkosten) um, da sehe ich keinen Spielraum. Allerdings ist es für die Mieter nicht akzeptabel, daß die erhöhten Versicherungsbeiträge wegen des maroden Hauszustandes auf die Mieter umgelegt werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln, dazu gehört auch die Instandhaltung des Hauses. Wenn er das nicht tut, hat er die Folgen zu tragen. Das ist aber nicht einfach zu klären und führt leicht zu Rechtsstreitigkeiten.
Einen solchen Vermieter würde ich gern verlassen !!!
Ein allgemeiner Rat: Verbünden Sie sich mit den Nachbarn !!!
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Für weitere , konkrete Abrechnungsfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
hausblick
Hallo,
zunächst mal: wenn Sie im Mieterschutzbund sind, kann man Sie dort sicher professionell und gut beraten!
Ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe, trotzdem der Versuch einer Antwort.
Egal ob eine Versicherung bezahlt oder nicht, es ist zu unterscheiden, um welche Art Schäden es sich handelt (das wurde mir aus Ihrer Schilderung nicht klar). Handelt es sich um Schäden, deren Reparatur eindeutig als Instandhaltung zu betrachten sind, muss der Vermieter bezahlen (unabhängig, ob er es später von einer Versicherung wieder bekommt), auch Reparaturen sind Sache des Vermieters. Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen eine funktionstüchtige Wohnung bereit zu halten, lediglich sogenannte „Kleinreparaturen“ innerhalb Ihrer Wohnung bis zu einer Grenze von jährlich ca. 150,00 EUR sind Ihre Sache!
Da ich eventuell Ihr Problem nicht richtig verstanden habe, können Sie isch ggf. nochmal melden.
Grüße, Zita
Hallo Zita,
gerade eingezogen (im Mai) wollten wir eigentlich keinen Ärger, aber alle Schäden sind Mängel am Haus. Uns wurde geraten, entweder auszuziehen oder lieb um Begleichung von Rechnungen zu bitten(also schleimen, schleimen, schleimen) für Reparaturen, die längst vor unserem Einzug fällig gewesen wären. Wir sind in Vorlage getreten aber wollten diese Beträge vom Vermieter zurück. Der wollte nicht zahlen, also haben wir sie an der folgenden Miete abgezogen - mit Anwaltsschreiben. Wir haben nun die Wahl, selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben, oder eine neue teurere Gebäude/haftpflichtvers. zu akzeptieren, weil die Häufung der Schäden angeblich von der Vers. nicht bezahlt werden, obwohl wir die nicht zu vertreten haben Nur, wenn wir die Kosten schlucken, ist nicht gesagt, was die Zukunft bringt. Der V. will uns loswerden. MIT ALLEN MITTELN!! Wir sind aufmüpfig und das muss bestraft werden… D.-h., wir zahlen und er bleibt nachher doch bei der Entscheidung für eine teurere Versicherung - Uns wurde gesagt: „Das sind doch Peanuts“… Gruss Chrissella
Hallo Chrissella,
also ich glaube, so ganz habe ich das immer noch nicht verstanden, es ist einfach zu absurd!
Warum haben Sie für etwas bezahlt, das Sie eigentlich nichts angeht (nur Ihren Vermieter)?
Mir ist das nicht verständlich.
Wie soll es angehen, dass Sie eine teurere Versicherungsprämie bezahlen sollen?
Sie erwähnen ein Anwaltsschreiben, ich nehme an vom Mieterschutzbund, da kann man Sie doch eigentlich nicht so schlecht beraten haben, dass Sie nun vor diesem Dilemma stehen?
Mein Vorschlag: Sie bezahlen nichts mehr. Sie listen dem Vermieter auf (ich gehe davon aus, dass Sie noch die Belege haben für alles, was Sie bezahlt haben) was Sie bezahlt haben, obwohl es eigentlich seine Verpflichtung gewesen wäre.
Sie fordern ihn auf, Ihnen diese Kosten zu erstatten (Fristsetzung ca. 4 Wochen), wenn nicht, werden Sie diese Kosten gerichtlich geltend machen.
Das werden Sie auch tun: beantragen Sie in diesem Fall eien Mahnbescheid beim Amtsgericht (kostet fast nichts), sie brauchen keinen Anwalt dafür.
Alternativ: Sie können ihm anbieten, diese von Ihnen als Vorleistung erbrachten Auslagen mit den Mietzahlungen zu verrechnen!
Schicken Sie einen entsprechend wohl formulierten Brief per Einschreiben/Rückschein.
Grüße, Zita
Hallo Zita, tut mir leid, wenn ich das so missverständlich formuliere. Eigentlich haben wir ja nichts anderes gemacht, als in Deinem Vorschlag beschrieben - wir haben es mit der Miete verrechnet - also ist das eine Mietkürzung - und so wurde uns auch vom MSchutz geraten und im Brief begründet. Jetzt wurde uns aber auch vom Anwalt gesagt, dass wir die Mehrkosten eines neuen Vertrages schlucken sollten, um Dauerärger zu vermeiden (was ich auch nicht so ganz einsehe) und solche Streitereien seien Gerichtsalltag und zu vermeiden. Und eine Flasche Irgendwas zu Weihnachten würde den V. schon milde stimmen. Denn es sei rechtens, dass er seine Versicherungen abschliessen kann wie und wo er will. Und die „Wirtschaftlichkeit“ sei bei dem „neuen“ Vertrag gerade noch gewährleistet. Da hätte Klagen keinen Sinn. Der V. hat in seinem Vertragsänderungsschreiben auch noch ernsthaft gefragt, mit welchen Schäden WIR denn noch so in Zukunft rechnen…? Was können uns dann wohl noch für Schikanen erwarten?? Der V. spekuliert auf „kalte“ Komplettsanierung durch uns Mieter oder über die Versicherung, deren Vers.Höhe wir mit unseren Schadensmeldungen beeinflussen. Wir sitzen doch echt in der Falle.Denn auch wenn wir ausziehen. bleiben wir nicht nur auf den Kosten für 2 Ümzügen + EBK sitzen, sondern er wird uns noch alles an der Kautionrückforderung abziehen, was er kann, um uns vor Gericht zu treiben. So sieht unser Recht aus, oder ?
Gruss Chrissella
Hallo Jens Schütt,
leider ist mit der Verbündng nichts! Hier kämpft jeder für sich alleine. Und eine Nachbarin nur mit Schleimen und das funktioniert am bestens. Hier wohnen 3 Parteien in 3 Häuschen (deshalb auch die Sache mit dem Wasserleck im Dach)Da sind wir sowieso mit den Nebenkosten gut dabei. Das ist dann das „Privileg“: Wohnen wie im eigenen…hahaha! Aber gerade die laufenden Sanierungskosten wollten wir ja bei der Anmietung für die Zukunft mit dem „festen Betrag fürs Wohnen“ überschaubar halten.Wie kalkulierbar sind denn die Nebenkosten für die Zukunft denn überhaupt, wo kann der V. denn noch drehen. Wir haben bei Mietabschluss keine NK-Abrechnung vorgelegt bekommen, hörten aber von der Nachbarin, dass wir mit € 100 mtl. ohne Hzg/Strom, ganz gut bedient seien. Danke vielmals Chrissella
Hallo Chrissella,
ich bin leider trotz allem nach wie vor verwirrt. Ich gehe nun einfach mal davon aus, dass Sie von einem Rechtsnwalt ja kaum schlecht beraten sein können!
Einfach nochmals zur Klarstellung: sämtliche Reparaturen am Haus/in der Wohnung (ausgenommen sogennante Kleinreparaturen) sind vom Vermieter zu tragen. Es ist mir nicht klar, wie hierbei eine Versicherung ins Spiel gebracht werden kann. Versicherungen bezahlen in der Regel nur SChäden, die z.B. durch höhere Gewalt, also auch Sturm Hagel usw. eingetreten sind. Hierfür kann man aber doch nicht die Mieter zur Verantwortung ziehen???
Es tut mir leid, wenn ich es eventuell immer noch nicht kapiert habe.
Grüße, Zita
Hallo nochmal, ich freu’ mich ja über alle Rückmeldungen. Danke also. Es ist so, die Gebäude/haftpflichtversicherung ist gemeint, die jeder Vermieter (Eigentümer) abschliessen muss, die der Mieter aber als Nebenkosten bezahlt. Die soll statt 230 jetzt 326 € kosten. Weil wir (4) Schäden (in unserem Fall waren das Mängel wegen Sanierungsstau)dem Vermieter gemeldet haben (Wasser lief durchs Flachdach ins Wohnzimmer, der Sicherungskasten ist aus den 70igern (ohne FI-Schalter) und ein Bekannter war nur um Haaresbreite einem Unfall entkommen, usw.)Die Versicherung zahlt angeblich wegen der Häufung der Schäden (was klar ist) NICHT mehr. Unser Anwalt meint, er kann diese Versicherung abschliessen wo und wie er will, wenn die „Wirtschaftlichkeit“ gewahrt bliebe. Und bei uns wäre es die noch… Ist das wirklich so?? Für uns ist das dann ja nach gerade 6 Monaten Mietzeit gleich (als ein fester Bestandteil zur Miete) eine Erhöhung! Gruss Chrisella
Hallo Chrisella, ja da kann man wohl dann nichts machen. Aber mir scheint das zweifelhaft mit der „Wirtschaftlichkeit“. Sie schreiben von Mehrkosten in Höhe von 16,00 pro Monat, die Mehrkostem der Versicherung insgesamt liegen bei knapp 100 Euro pro Jahr, da stimmt doch immer noch etwas nicht?
Grüße, Zita
Guten Abend!
Die aufgeführten Probleme sind Vermietersache.
Dach + Elektroleitungen gehören nicht in die Verantwortung der Mieter, außer wenn diese Mängel schadhaft verursacht hätten.
L.G. Jihet
Ich würde das mal so sehen:
Wenn irgendwelche Schäden am Gebäude auftreten, inklusive Wasserleitungen etc, dann ist der Vermieter verpflichtet, diese zu beheben. Selberzahlen durch die Mieter ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Der normale Weg: Mieter zeigt den Schaden an und setzt Frist zur Behebung; wenn diese ungenutzt verstreicht, greift die (vorher angekündigte) Mietminderung.
Wenn durch die Nichtbehebung der Schäden dann die Mieter noch mehr geschädigt werden, haben sie (zumindest im Groben) Anspruch auf Schadensersatz.
Das gilt z.B. nicht bei Fahrlässigkeit der Mieter (z.B. wenn jemand seine Klamotten in den Keller hängt, obwohl er sehen konnte, daß der nass ist).
Aber in eurem Fall ist die Versicherung dadurch teurer geworden, ohne daß ihr das verhindern könntet; das ist ein wirtschaftlicher Schaden, den euch der Vermieter ersetzen muß.
Ihr könnt also formell beim Vermieter Schadensersatz anfordern und gleich „vorschlagen“, daß ihr den Betrag mit der Miete verrechnet. Vielleicht noch mit Fristsetzung - wenn der Betrag X nicht bis zum… eingeht, werden wir ihn mit der Miete vom verrechnen, ab da dann laufend den monatlich entstehenden Schaden. Zusätzlich zur bereits laufenden Mietminderung.
Aber die Feinheiten kann euch der Mieterverein verraten.