Mietrecht - Nebenkostenabrechnung

Guten Morgen liebe www-ler,

heute kam mir ein Brief von meinem ehemaligen Vermieter ins Haus geflattert, der eine Nebenkostennachzahlung in beträchtlicher Höhe fordert.
Ausgezogen bin ich aus der Wohnung vor gerade einem Jahr, am 30.5.2002, die Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.6.2001 bis 30.5.2002. Ist also schon einige Zeit her. In der Rechnung sind folgende Punkte aufgeführt:
Heizung
Grundsteuer
Mülltonnengebühr
Kanalnutzungsgebühr
Straßenreinigung
Flurstrom
Wasserkosten
Haftpflicht
Gebäudeversicherung

Bei der letzten Abrechnung meine ich nur für die Heizkosten gezahlt zu haben, die ist aber seit dem Umzug verschwunden, bin mir also nicht sicher.
Deswegen und weil mir der Betrag etwas hoch erscheint und es auch schon lang her ist habe ich in meinen Mietvertrag geschaut (ein Standard-Untermietvertrag, kurz und schmerzlos) und folgende Punkte bezüglich Nebenkosten gefunden:
"2. Im Mietpreis enthalten sind folgende Nebenkosten:
Wasserkosten
Heizung
Flurbeleuchtung
Treppenreinigung

Zusätzlich zur Miete trägt der Untermieter folgende Nebenkosten: (Ein dicker Strich durch das Feld, also nichts)

Die vorstehend genannten Nebenkosten werden lt. Verbrauchserfassungsgerät anteilig erhoben."

Meiner Meinung nach bezieht sich der letzte Satz nur auf die zusätzlichen Nebenkosten, da die anderen ja in der Miete enthalten sind. Und da keine zusätzlichen NK eingetragen sind müsste ich die doch auch nicht zahlen müssen??
Ich meine, mir ist klar, wie der Vermieter es meint, aber so, wie die Daten eingetragen sind, könnte es doch durchaus sein, dass mein Mietvertrag sagt, dass meine Nebenkosten durch die Miete gedeckt waren und keine weiteren Nebenkosten zu zahlen sind.

Sehe ich das richtig? Was für Tips können mir die Experten geben?

Schonmal vielen Dank für alle Antworten!

Grüße,
Roland

Hallo,

heute kam mir ein Brief von meinem ehemaligen Vermieter ins
Haus geflattert, der eine Nebenkostennachzahlung in
beträchtlicher Höhe fordert.
Ausgezogen bin ich aus der Wohnung vor gerade einem Jahr, am
30.5.2002, die Rechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom
1.6.2001 bis 30.5.2002. Ist also schon einige Zeit her. In der
Rechnung sind folgende Punkte aufgeführt:
Heizung
Grundsteuer
Mülltonnengebühr
Kanalnutzungsgebühr
Straßenreinigung
Flurstrom
Wasserkosten
Haftpflicht
Gebäudeversicherung

Bei der letzten Abrechnung meine ich nur für die Heizkosten
gezahlt zu haben, die ist aber seit dem Umzug verschwunden,
bin mir also nicht sicher.
Deswegen und weil mir der Betrag etwas hoch erscheint und es
auch schon lang her ist habe ich in meinen Mietvertrag
geschaut (ein Standard-Untermietvertrag, kurz und schmerzlos)
und folgende Punkte bezüglich Nebenkosten gefunden:
"2. Im Mietpreis enthalten sind folgende Nebenkosten:
Wasserkosten
Heizung
Flurbeleuchtung
Treppenreinigung

Gemäss dieser Deutung sind die genannten Kosten in der Miete enthalten. Ich frage mich nur, weshlab Du im Vorjahr dann gezahlt hast ?

Zusätzlich zur Miete trägt der Untermieter folgende
Nebenkosten: (Ein dicker Strich durch das Feld, also nichts)

Auch hier klar, dass nichts zu zahlen ist.

Die vorstehend genannten Nebenkosten werden lt.
Verbrauchserfassungsgerät anteilig erhoben."

Dieser Satz steht im Widerspruch zu den restlichen Vereinbarungen. Insoweit hat der Vermieter den nachteiligen Hinweis gegen sich zu gelten lassen.

Meiner Meinung nach bezieht sich der letzte Satz nur auf die
zusätzlichen Nebenkosten, da die anderen ja in der Miete
enthalten sind. Und da keine zusätzlichen NK eingetragen sind
müsste ich die doch auch nicht zahlen müssen??

Da ich in der Beratung tätig bin, Du selbst anerkennst, dass der Vermieter sich wohl verschrieben hat, empfehle ich den Mietern als Anerkennung ohne Rechtspflicht - insbesoindere wenn aus dem Quadratmeterpresi ersichtlich ist, dass der Vermieter natürlich nicht Warmmiete vereinbaren wollte, Heizkosten, Wasserkosten-Abwasser, Allgemeinstrom, Müll zu zahlen. Grundsteuer, Versicherungen ( Sach-und Haftpflicht) und Strassenreinigung empfehle ich nicht anzuerkennen. Lag Deine Miete im ortsüblichen Bereich, kann selbst der Fehler im Mietvertrag dazu führen, wenn es vor Gericht geht, dass ein Richter unter Abwägung des Mietpreises und der Forderungen aus den Nebenkosten zum Ergebnis kommt, dass der Mieter zumindest Heizungs und wasser/Abwassr sowie Allgeneinstrom schuldet. Ich meine, das muss jedoch jeder, auch Du, für sich entscheiden, wenn man einen Fehler kennt, sollte man wenigstens jene Kosten bezahlen, die man tatsächlich verbraucht hat. Dazu gehört die Heizung, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom.

Ziehe diese Kosten von der Rechnung ab und überweise den Rest. Achte darauf, dass die Kosten DM zu EURO richtig abgerechnet sind.

Gruss Günter

Ich meine, mir ist klar, wie der Vermieter es meint, aber so,
wie die Daten eingetragen sind, könnte es doch durchaus sein,
dass mein Mietvertrag sagt, dass meine Nebenkosten durch die
Miete gedeckt waren und keine weiteren Nebenkosten zu zahlen
sind.

Sei trotzdem so fair, zahle Heizkosten, Wasser, Abwasser und Allgemeinstrom. IN einem Rechtsstreit kann Dir durchaus meine oben genannte Konsequenz drohen.

Gruss Günter

"2. Im Mietpreis enthalten sind folgende Nebenkosten:
Wasserkosten
Heizung
Flurbeleuchtung
Treppenreinigung

Gemäss dieser Deutung sind die genannten Kosten in der Miete
enthalten. Ich frage mich nur, weshlab Du im Vorjahr dann
gezahlt hast ?

Aufgrund des letzten Absatzes von wegen anteilig. Außerdem bezog es sich nur auf Heizung, und das zu zahlen war für mich selbstverständlich.

Da ich in der Beratung tätig bin, Du selbst anerkennst, dass
der Vermieter sich wohl verschrieben hat, empfehle ich den
Mietern als Anerkennung ohne Rechtspflicht - insbesoindere
wenn aus dem Quadratmeterpresi ersichtlich ist, dass der
Vermieter natürlich nicht Warmmiete vereinbaren wollte,
Heizkosten, Wasserkosten-Abwasser, Allgemeinstrom, Müll zu
zahlen. Grundsteuer, Versicherungen ( Sach-und Haftpflicht)
und Strassenreinigung empfehle ich nicht anzuerkennen.

Warum nicht? Weil sie nicht explizit im Vertrag erwähnt werden?

Lag

Deine Miete im ortsüblichen Bereich, kann selbst der Fehler im
Mietvertrag dazu führen, wenn es vor Gericht geht, dass ein
Richter unter Abwägung des Mietpreises und der Forderungen aus
den Nebenkosten zum Ergebnis kommt, dass der Mieter zumindest
Heizungs und wasser/Abwassr sowie Allgeneinstrom schuldet. Ich
meine, das muss jedoch jeder, auch Du, für sich entscheiden,
wenn man einen Fehler kennt, sollte man wenigstens jene Kosten
bezahlen, die man tatsächlich verbraucht hat. Dazu gehört die
Heizung, Wasser, Abwasser, Allgemeinstrom.

Ziehe diese Kosten von der Rechnung ab und überweise den Rest.
Achte darauf, dass die Kosten DM zu EURO richtig abgerechnet
sind.

Gruss Günter

Ich meine, mir ist klar, wie der Vermieter es meint, aber so,
wie die Daten eingetragen sind, könnte es doch durchaus sein,
dass mein Mietvertrag sagt, dass meine Nebenkosten durch die
Miete gedeckt waren und keine weiteren Nebenkosten zu zahlen
sind.

Sei trotzdem so fair, zahle Heizkosten, Wasser, Abwasser und
Allgemeinstrom. IN einem Rechtsstreit kann Dir durchaus meine
oben genannte Konsequenz drohen.

Das sehe ich ähnlich. Strom habe ich sowieso selber gezahlt. Heizung und Wasser zahlt man ja immer üblicherweise pauschal und dann nach der Abrechnung entsprechend mehr.

Vielen Dank schonmal!

Gruß,
Roland

Hallo Roland,

::smiley:a ich in der Beratung tätig bin, Du selbst anerkennst, dass

der Vermieter sich wohl verschrieben hat, empfehle ich den
Mietern als Anerkennung ohne Rechtspflicht - insbesoindere
wenn aus dem Quadratmeterpresi ersichtlich ist, dass der
Vermieter natürlich nicht Warmmiete vereinbaren wollte,
Heizkosten, Wasserkosten-Abwasser, Allgemeinstrom, Müll zu
zahlen. Grundsteuer, Versicherungen ( Sach-und Haftpflicht)
und Strassenreinigung empfehle ich nicht anzuerkennen.

Warum nicht? Weil sie nicht explizit im Vertrag erwähnt
werden?

Richtig, dies sind Kosten, die müssen auf jeden Fall vereinbart sein und hier kann auch niemand sich auf „Verbrauchswerte“ berufen.

Gruss Günter