eine Arbeitskollegin von mir hat nun zum ersten mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Allgemeine infos zu dem Mietverhältnis. Es handelt sich um ein Vier-Parteien-Haus mit unterschiedlicher Quadratmeteranzahl der einzelnen Partein.
In dieser Abrechung sind einige fragwürdige Posten dabei. Zeitraum der Abrechnung 01.06.2010 - 31.05.2011
Z.B.
ings. 7 mal der Posten „a conto Hausstrom“ mit je 78,00 Euro und 3 mal mit 105,00 Euro
Öltankversicherung mit 102,28 Euro
Brandversicherung mit 93,39 Euro
Sturm und Hagelversicherung mit 309,09 Euro
Kosten für die Heizungswartung mit 264,78 Euro
Grundsteuer mit 4 mal zu je 116,87 Euro
Müllabfuhr und Kosten für Kaminkehrer…
nun zu den fragen: Sind denn Kosten für Sturm und Hagelversicherung auf die Mieter „umlegbar“. oder die kosten für die Brandversicherung? Heizungswartungskosten?
Wenn aber „umlegbar“, so müssen die Kosten doch auf die Quadratmeter gerechnet werden. ?!
Die Kosten für den Hausstrom sind doch witzlos. Ich zahle hier 12 Euro im Jahr.
Ich würde mich freuen, wenn jemand hierzu Bescheid weiss und baldmöglichst antwortet.
Hausstrom ist in der Regel der Allgemeinstrom, d.h. Hausbeleuchtung und Klingelanlage. Dieser wird in der Tat üblicherweise nach qm Wohnfläche umgelegt, kann also gut kontrolliert werden, notfalls Belege anfordern beim Vermieter. A-Conto ist natürlich unmöglich.
Für alle Kosten gilt: was im Mietvertrag vereinbart wurde, darf auch umgelegt werden, ebenso gilt der im Mietvertrag festgelegte Umlageschlüssel.
Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen, alles darf umgelegt werdne, wenn es so im Mietvertrag vereinbart wurde.
Die Kosten für die Heizungswartung fließen normalerweie in die Heizkostenabrechnung mit ein, kann jedoch auch separat berechnet werden, nach qm.
Guten Abend!
Die aufgeführten Kosten sind umlegbar. Natürlich müssen diese nach qm umgelegt werden. Gesamtkosten : durch Gesamt-qm und dann mal der jeweiligen qm-Zahl der einzelnen Wohnungen.
Strom -Hausstrom- kann man nicht nach á-conto-Zahlungen abrechnen sondern nur mit der Abrechnung des Stromanbieters. Und dann wieder lt. qm./Whg.
Müllabfuhr ist personenbezogen und darf auch nur so abgerechnet werden.
Wichtig! Legen sie schriftlich Widerspruch ein!
L.G. Jihet
Hallo Backgammon,
die einzige fragwürdige Position ist die des Hausstroms. Offenbar sind das Abschlagzahlungen ohne daß eine Abrechnung erstellt wurde.
Die Höhe der Abschlagzahlungen scheint mir nicht angemessen.
Da ich aber nicht weiß, welche Stromabnehmer betrieben werden, kann ich nur raten,
die Unterlagen für die Zahlungen einzusehen (muß der Vermieter ermöglichen),
eine Abrechnung des Stroms zu fordern. Irgendwann im Verlauf von 12 Monaten wurde eine solche sicher erstellt,
wegen der anderen Positionen die Unterlagen beim Vermieter einzusehen und die Werte zu prüfen.
Für die Verteilung der Betriebskosten gilt der § 556a BGB (bitte dort nachlesen). Danach sind, soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften, die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Es ist also zu prüfen, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Davon kann der Vermieter nicht abweichen. Wenn nichts vereinbart wurde, gilt das BGB.
Sturm und Hagel ist o.k… Ob dies nach qm sein muss, steht im Mietvertrag: Der Schlüssel für die Kostenverteilung (also nach qm oder Personenzahl oder…) steht im Mietvertrag.
Hausstrom ist nicht witzlos: wer soll den das Hausflur- und Kellerlicht bezahlen?? Auch hier ist nach Personenzahl oder qm oder… abzurechnen. Was im Mietvertrag steht, gilt. Wenn dort nichts steht, darf auch nicht abgerechnet werden.
Alle diese Kosten sind umlegb ar, Schlüssel im Vertrag.
Bei Heizungswartung kann man nachfragen, ob dies nur für Wartung war und nicht für Reparatur: Reparatur sind Kosten nur für den Vermieter. Die Wartungskosten scheinen mir für ein 4 Fam.-Haus etwas hoch, also diese Rechung prüfen: d.h… mit dem Vermieter einen Temin für Einsichtnahme machen und die Rechung genau ansehen, ob dort auch Reparaturanteil enthalten ist.