Mietrecht Nebenkostenabrechnung nicht nach Mietparteien?

Hallo, ich bitte um viele gute Antworten.
Bei der diesjährigen Abrechnung für 2009 ist mir aufgefallen, daß bei der Abrechnung, Umlageberechnung für Wärmeversorgung nach „beteiligten Häusern“ abgerechnet wird. Erläuterungen zu den Anteilen
Zeitraum (4 verschiedene)Gewichtung, Bemessung,
Gew. x Bemessg. Summe, Ihr Anteil in %.
Es standen einige Wohnungen leer zu unterschiedlichen
Zeiträumen, diese sind nicht hier ersichtlich, also wahrscheinlich mitbezahlt(statt Vermieter)?

Ebenso ist auffällig, daß niergentwo unsere Wohnfläche
in Quadratmetern ersichtlich ist. Balkon ist nicht auf-
geführt zu 50 oder 25%?
Jetzt vermute ich, daß die Whg. incl. Balkon in die Berechnung einfliest. Was kann ich tun?

Mieterverein ist nicht in der Nähe. Bitte um Hilfe, es geht nicht um Zahlung( hatten Guthaben) Es geht mir um die richtige Berechnung. Vielen, vielen Dank im voraus.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo smartys,

für eine präzise Antwort reichen die Angaben nicht, aber ich versuche zu helfen:

Leerstände gehen eindeutig zu Lasten des Vermieters, sind aber dann unerheblich, wenn nach Verbrauch und qm abgerechnet wird. Der Mietvertrag sagt, nach welchem Verteilungsschlüssel berechnet wird.

Der Balkon zählt abhängig von der Beschaffenheit (offen oder umbaut) zu 25% oder zu 50%, das ist rechtlich nicht sauber geklärt, aber aus der Wohnflächenberechnung der Wohnung ersichtlich (beim Vermieter einzusehen oder im Mietvertrag).

Es sollte Ihnen doch ums Geld gehen, denn die Rückzahlung ist eine Erstattung zuviel gezahlten Geldes.

Was ist im Mietvertrag vereinbart und wie war die Abrechnung im Vorjahr?

Wie verhalten sich die Nachbarn?

Für weitergehende Antworten bräuchte ich Angaben aus dem Mietvertrag und die Abrechnung der Heizkosten in Kopie (ohne Namen und Adressen) und ggf. die Nebenkostenabrechnung (dito).

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo, guten Tag
Sie müssen sich unbedingt bei den Vermieter beschweren. qm- Preis bei den Nebenkosten müssen angegeben werden.Sonst kann man nichts Nachrechnen.
Bei Leerstehende Wohnungen zahlen Sie Nichts. Sie müssen Ihre Abrechnung auch nachrechnen, daraus ersehen Sie alle Kosten geteilt durch vermietete qm x Ihre qm.
Ihrem Schreiben nach haben Sie keine korrekte Abrechnung.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo, und vielen Dank für die vorläufige Antwort.
Werde gleich Morgen vormittag alle Angaben übermitteln.
Geht auch per mail?
Gruß Smarty

Hallo, und vielen Dank für die vorläufige Antwort.
Werde gleich Morgen vormittag alle Angaben übermitteln.
Geht auch per mail?
Gruß Smarty

Hallo Smartys,

meine Adresse ist [email protected]

Bis dann.
Gruß
Jens Schütt

Da kann man so gar nichts sagen.

Wie viele Häuser?
Wie viele Wohnungen?
Zentrale HZ für alle Häuser?
Warmwasser auch über ZHZ?
Welches Heizmedium? (Gas, Öl, Fernwärme, reg. Energien,…)
Wie wird pro Wohnung gemessen?
Was ist im Mietvertrag vereinbart?

Fragen die beantwortet sein müssen, um die Abrechnung zu analysieren.
Generell regelt die Heizkostenverordnung wie Heizkosten zu verteilen sind.

Gruß
Weschdl

Hallo, vielen Dank, ich versuche diese Fragen konkret zu beantworten
Wie viele Häuser? …beteiligte Häuser 6, Aufteilung
nach Gewichtung usw.

Wie viele Wohnungen?..eben nicht genannt
Zentrale HZ für alle Häuser?..ja, Wärme 23.611,74,-
Warmwasser auch über ZHZ?..verbrauchs u. Grundkosten
Welches Heizmedium? (Gas, Öl, Fernwärme, reg. Energien,…) … regionale Energie Gas
Wie wird pro Wohnung gemessen?.. Ablesung pro Hzg.
Was ist im Mietvertrag vereinbart?..nicht genannt jedoch angeblich 70/30,

Danke, gerne weitere Angaben

Hallo,
es tut mir leid, ich denke, ich verstehe die Frage nicht ganz korrekt (schlechtes deutsch).
Was meinen Sie mit „Bemessung“ und „Gewichtung“? Ist mir total fremd. Ist es Ihnen möglich, beim Vermieter die Belege einzusehen?
Nicht richtig ist natürlich, wenn in der Abrechnung Ihre qm Wohnfläche nicht erscheinen. Fläche des Balkons darf bei Umlage der Kosten, die nach Wfl umgelegt werden, mit erscheinen, nicht jedoch bei den Heizkosten.
Wenn Sie ganz große Zweifel haben, legen Sie Widerspruch gegen die Abrechnung ein (4 Wochen Frist) und beantragen Sie gleichzeitig entweder Einsicht in die Belege oder bitten um Zusendung von Beleg-Kopien (Ihr gutes Recht).
Grüße, Zita

Schwierig bis nicht zu beantworten aus der Ferne. Ich müsste die Abrechnung sehen. Wie heißt das Abrechnungsunternehmen?
Am besten zur Hausverwaltung gehen und sich dort genau die Abrechnung erklären lassen.

Normalerweise muss es so laufen:

Für jede Wohnung muss eine sep. Heiz- und Nebenkostenabrechnung erstellt werden. Die Heizkosten müssen nach Regeln der Heizkostenverordnung verteilt werden, der Rest so, wie im Mietvertrag vereinbart (sofern nicht sittenwidrig, o.ä.).
Wenn ich richtig verstehe sind je Wohnung ein Wärmezähler und ein Warmwasserzähler vorhanden. Diese müssen geeicht sein (Eichgültigkeit 5 Jahre).
Es werden die Heizkosten (Gas, Kaminfeger, HZ-Wartung, HZ-Betriebsstrom, Zählermiete und Abrechnungskosten) in die Kostenarten Warmwasseraufbereitungs- und Heizenergie aufgeteilt (vermutlich über eine Formel). Die so ermittelten Kosten werden dann je Kostenart zu 30% auf die Fläche und zu 70% auf die Verbräuche verteilt.
Leere Wohnungen werden da genauso behandelt wie bewohnte. Das spielt keine Rolle. Das Abtrennen der Zeitanteile erfolgt meistens über die sog. Gradtagzahlentabelle und Zwischenablesungen.
Für die Berechnung der Grundkostenanteile wird in aller Regel die beheizbare Fläche herangezogen.
Dies alles passiert im ersten Schritt für die gesamte Liegenschaft (alles was von der Zentralen Heizanlage versorgt wird). So werden die Preise je Einheit (qm/cbm/kWh) ermittelt mit denen dann im zweiten Schritt die Verbräuche der jeweiligen Wohnungen multipliziert werden.

That’s it.

Gruß Weschdl

Heizkosten sind verbrauchsabhängig, werden also gemessen und können so nicht nach Quadratmeter abgrechent werden!!
Daher ist die Fragestellung unpassend , oder??

ggf. wird der Balkon nicht mitberücksichtigt??

Sie können aber immer den Vermieter um einsichtnahme und Erläuterung bitten (dies ist Ihr gutes Recht!). Machen Sie einen Termin und nehmen einen Zeugen mit.
Fragen Sie dort, ob die leeren Wohnungen auch berücksichtigt werden.

Oder Fragen Sie schriftlich, wie der Verbrauch oder die z.B. die Grundssteuer abgerechnte wird.

Hallo,

ich verfüge über 2 Jahre Berufserfahrung im Mietrecht und habe aktuell über diese Art der Betriebskostenabrechnung recherchiert.

Mit Gewichtung (Tage) mal Bemessung (Wohnfläche) berechnet der Vermieter die Belegungsdauer und den Belegungsumfang, ohne Berücksichtigung des Leerstands.

Nach dem Urteil des BGH v.31.5.06 (Az. VIII ZR 159/05) hat der Vermieter die auf leer stehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten grundsätzlich selbst zu tragen, wenn die BK nach der Vereinbarung im Mietvertrag nach dem Verhältnis der Fläche zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind.

Du solltest der Abrechnung widersprechen und so viel wie geschuldet zahlen.

Deine prozentualen Kosten errechnen sich aus deiner Wohnfläche multipliziert mit 100 geteilt durch die Gesamtwohnfläche (einschließlich Leerstand).

Viele Grüße D.F