Mietrecht, Nebenkostenabrechung, Müll, Umlage Kind

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben am 30.12.2011 unsere Nebenkostenabrechung für 2010 erhalten. Dazu ergibt sich folgender Sachverhalt:

Wir wohnen seit 09/2007 zu zweit in der Wohnung. Seit 04/2010 zu dritt.

Der Müll wird in unserer Abrechung auf die Personen je Haushalt umgelegt. Wir zahlen in 2010 für 36 Personeneinheiten. Also für drei Personen für das ganze Jahr.

Da unsere Tochter jedoch erst am 26.04.2010 geboren ist, frage ich mich, ob ich das beim Vermieter reklamieren kann und wenn ja mit welchem Rechtsanspruch? Zahle gern für unser Kind Müll - es produziert ja auch welchen! Aber eigentlich doch erst seit dem 01.05.2011 („Einzug“ nach Geburt und Entlassung aus dem Krankenhaus).

Danke schonmal vorab für die Hilfe und Anregungen.

Hallo,

Sie können gerne versuchen, der Abrechnung zu widersprechen, genau genommen würde ich das als Mieter schon prophylaktisch jedes Jahr machen, da ich als Verwalter weiß, dass es nahezu unmöglich ist, eine Regel gerechte Nebenkostenabrechnung abzuliefern. :wink:

Der Logik Ihrer Begründung kann ich allerdings nicht folgen. Demzufolge müsste jeder Person für jeden Zeitraum, in der sie sich nicht in der Wohnung aufhält, aus der Nebenkostenabrechnung ausgenommen werden. Ihr Haushalt ist mit der Geburt Ihrer Tochter angewachsen, nicht erst mit ihrem Einzug. Fragen Sie sich doch mal, welche Adresse Sie für Ihre Tochter am Tage der Geburt angegeben hätten: Das Krankenhaus?

Davon abgesehen hat das Kind vermutlich sogar schon vor der Geburt „Müll verursacht“. Denken Sie z. B. nur an all die Verpackungen von Kindersachen, die Sie über den Hausmüll entsorgt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florenz Villegas

Ich weiß ja nicht, ob man wegen 3,00 € oder so, einen Rechtsstreit herauf beschwören sollte. Natürlich könntet ihr die Müllrechnung beim Vermieter einsehen. Dort steht drauf, ab wann eure Tochter mit berechnet wurde. Ich glaube aber, dass es sich nur sehr geringfügig auf eure Abrechnung auswirkt.
Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Unabhängig davon, könnte der Vermieter dann zukünftig einen anderen Verteilerschlüssel festlegen, wobei ihr durchaus schlechter abschneiden könntet. Wenn er diese Festlegung rechtzeitig ankündigt und euer Mietvertrag es zulässt, wäre dies möglich.
Mein Tipp: Lasst es so oder fragt euren Vermieter, ob er euch den Fehlbetrag so gibt. Ihr erspart euch sicherlich dadurch den Zorn des Vermieters (er hat dadurch nämlich einen relativ hohen Arbeits- und Zeitaufwand wegen der Korrektur). Wenn ihr allerdings einen bösen Vermieter habt, dann würde ich natürlich einen Widerspruch machen :smile: .
Hoffe ich konnte helfen.

Hallo "Darlina!,

die Abrechnugn Ihres Vermieters ist nicht korrekt!
Wenn das Baby im April zur Welt kam, müssen Sie auch erst ab Mai diese Abfallgebühren zahlen. Normalerweise kann sich Ihr Vermieter beim Standesamt die tatsächlichen Angaben der Mieter abrufen. Wenn jemand verstirbt und er weiss das nicht, würde genauso falsch abgerechnet. In manchen Kommunen erhalten die Vermieter von der Entsorgungsfirma die Änderungsinfo-welche diese dann vom Standesamt bekamen.
Sie können auf jeden Fall Widerspruch einlegen und verlangen, dass bis 04/2010 nur für 2 Personen und ab Mai /2010 die Kosten berechnet werden.
Es wundert mich generell, dass Ihr Vermieter noch diesen umständlichen Berechnungsweg hat. Die Abrechnung wäre für alle weit einfacher, würde er diese Ksoten per m² berechnen. Vielleicht empfehlen Sie ihm das in Ihrem Widerspruch mit??

MfG

Waldi64

Eine Abrechnung nach Anzahl der Personen ist meiner Ansicht nach nicht rechtens. Denn dabei entsteht genau das Problem, dass sie gerade benennen. Wie will der Vermieter feststellen wie viel Personen in welcher Wohnung und wann und wie lange gewohnt haben. Das ist nicht möglich. Es kann sich höchstens um die Personen handeln, die als Mietermietvertrag stehen. Denn darüber hat er eine genaue Übersicht. Und wenn das so ist, brauchen Sie für Ihr Kind überhaupt keine Müllgebühren zu bezahlen. Teilen sie dem Vermieter mit, dass sie gegen diesen Teil der Betriebskostenabrechnung Einspruch einlegen, ziehen Sie die Entsprechende summe ab und bezahlen den Rest. Er muss dann darlegen, wie er genau zum Umlagemaßstab kommt.

Hallo Herr Villegas,
Vielen Dank für die schnelle Reaktion. Ich kann aber leider ihrer Antwort nicht entnehmen, ob wir für Januar-März die Müllentsorgung zahlen sollen. Lege ich ihr Argument zu Grunde, dass Kinder auch schon vor der Geburt Müll verursachen, müßte ich also z.B. auch für ein im Oktober geborenes Kind das ganze Jahr über zahlen? Das kann doch nicht richtig sein, oder?

Ich hatte vielmehr gemeint, dass ein im April geborenes Kind ab dem Geburtsmonat oder dem darauf folgenden Monat müllpflichtig wird.

Gibt es da keine allgemein gültige Regel?

Hallo Waldi64,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich gehe davon aus, dass unsere Vermieter wissen, wann unser Kind geboren wurde. Falls nicht, hätten sie sicher gefragt, bevor sie die Abrechnung erstellt haben. Wir haben ein gutes Verhältnis zu den Vermietern sei noch kurz erwähnt.

Ich werde auf jeden Fall im nächsten Telefonat die Problematik mal ansprechen. Die Abrechnung über die Personenanzahl finde ich ok. Zwei Leute machen ja mehr Müll wie einer, egal wie groß die Wohnung ist. Zumal wir in einem 7 Parteien-Haus die größte Wohnung haben. Da rechnet sich eine Umlage auf die m² nicht unbedingt. Evtl. Beim 2. Kind. Obwohlmich dir zustimme, dass es für die Vermieter sicher die bequemste Abrechnungsmethode ist. Vor allem bei Ein- und Auszügen von unterschiedlicher Personenanzahl.

Hallo meister58,

Vielen Dank für die umgehende Antwort. Wir haben unsere Vermieter über die Geburt unseres Kindes informiert. Sie wissen also, das da jmd. drittes „eingezogen“ ist.

Und wie lange jemand hier wohnt, sollten sie schon wissen. Sie machen ja schließlich die Mietverträge und sehen wieviele Leute kommen und sehen auch wer gekündigt hat und nicht mehr zahlt.

Wenn eine Familie einzieht mit drei Kindern, werden jedoch die Kinder nie im Mietvertrag stehen, aber zahlen sollten sie schon, denn sie produzieren ja auch Müll. Das ist ja auch der Grund, warum die Vermieter immer fragen, „und wieviel Personen ziehen hier ein?“

Hi,

wie ich geschrieben habe, ist ihr Haushalt (Familie) mit der Geburt des Kindes größer geworden, nicht erst mit dem Einzug und auch nicht bereits vor der Entbindung (alles schon versucht worden. :wink:)

MfG
Florenz Villegas

Dann schreiben Sie das an Ihren Vermieter. Ggf. kürzen Sie Ihre Zahlung entsprechend.

Sehr geehrte Frau Darlina,

die Frage wurde SEHR kompetent von WALDI 64 beantwortet. Dem kann ich nichts Neues oder Besseres hinzufügen.

MFG Maximilian123

Hallo Darlina,
in der Regel werden die Mieter des Hauses vor Erstellung der Betriebskostenabrechnung um genaue Bekanntgabe der Personenanzahl im Vorjahr gebeten, damit eine solche Situation vermieden werden kann. Hierbei hättet ihr angeben können, wieviele Personen ab wann in der Wohnung gelebt haben. Gibt es dieses jährliche Anschreiben nicht, ist es eure Pflicht, den Vermieter in dem Monat, in dem Nachwuchs zur Welt kommt, darüber zu unterrichten. Die Betriebskosten werden ab Anfang des Monats berechnet, in dem das Kind zur Welt kommt, unabhängig davon, wann man mit dem Kind das Krankenhaus verlässt. Habt ihr den Vermieter damals unterrichtet und er hat also einen Fehler gemacht, könnt ihr um Korrektur bitten. Liegt das Verschulden aber bei euch, müsst ihr wohl in den sauren Apfel beißen.
Viele Grüße
Sun

Hallo verehrte/r User/in,
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO

Hallo.

Sie sollten dem Vermieter diesen Umstand nochmals mitteilen. Grundsätzlich sollte er monatsgenau abrechnen.