Guten Tag Community,
folgendes szenario geistert im Moment in meinem Kopf herum. ( Beispiel ist nun fiktiv )
Wenn ich eine Wohnung kündige und ein Hausverwalter sagt, dass man vorzeitig aus dem bestehendem Mietvertrag austreten kann wenn man ihm einen Nachmieter liefert. Vorraussetzung hierfür ist dann natürlich die liquidität und eine Selbstauskunft des pot. neuen Mieters.
Wenn man dieses nun übermittelt hat und die Hausverwaltung telefonisch dem neuen Mieter sagt, dass die Verwaltung kein Problem für ein Mietverhältnis sieht es aber noch mit dem Vermieter ( Hauseigentümer ) absprechen müsse besteht dann schon sowas wie ein Vertrag?
Wenn dann jedoch der Hauseigentümer den neuen pot. Mieter ablehnt weil er diese Wohnung privat neu vermieten möchte wird dieser Vertrag dann Aufgehoben?
Und was wenn dann der pot. Mieter der Hauseigentümerseite abspringt und somit die Wohnung im Grunde nicht mehr vermietet werden kann weil der pot. Mieter A den man der Hausverwaltung vorgschlagen hat, welcher aber vom Hauseigentümer abgelehnt wurde natürlich seine Suche fortgesetzt hat auf Grund der erhaltenen Ablehnung und der pot. Mieter B vom Hauseigentümer abgesprungen ist.
Ist dann in dem Fall der Mieter der die Wohnung gekündigt hat, weitere Mietzahlungen fällig weil es im Grunde keinen neuen Mieter gibt oder ist es dann im Grunde genommen das Problem von Hausverwaltung und Hauseigentümer? Denn im Grunde gab es einen Mieter der erst eine Zusage der Verwaltung hatte und es gab auch einen pot. Mieter aus Hauseigentümer sicht, ist man in einem solchen Fall dann noch weiter dafür haftbar wenn die beiden Parteien untereinander nicht einig werden und am ende ohne Mieter darstehen?