Mietrecht neugebaute Doppelhaushälfte Mietzurückforderung

Eine neugebaute Doppelhauhälfte wurde ab 1. Oktober letzten Jahres als offiziell fertiggestelltes Haus an den Mieter vermietet. Der Vermieter räumte ein, das eventuell noch Kleinigkeiten an der Aussenfassade zu erledigen seien. Fakt ist, das die Aussenanlage nicht fertiggestellt war, es führen bis Mitte Oktober noch Bagger im Garten und es wurde neu Gras ausgesäät, das den Gartenbereich  bis Anfang diesen Jahres unbenutzbar machte. Nach Anfang des Mietvertrages mußte noch das ganze Treppengeländer über 3 Etagen im Innenbereich neu lackiert werden, das dies noch im „Rohzustand“ war. Nach den fetiggestellten Tapezierarbeiten des Mieters wurde vom Vermieter veranlasst, das an 2 Terassentüren im Erdgeschoß die Fliesenleisten verkürzt und neu angebracht werden mußten, das sonst die Türe nicht zu öffen waren. Da fehlen jetzt nun noch an 4 Türseiten 3 x 22 cm große Tapetenstücke die auch noch in der Wandfarbe gestrichen werden müßten. Die Heizung lief nicht ab 1. Oktober. Sie wurde erst später angeschaltet. Die Wände und Betondecken entsprachen nicht der gesetztlichen Norm. Es war kein ordentlicher und einwandfreier tapezierfähiger Untergrund gegeben.
Muß der Mieter die Kosten von Tapezierarbeiten roher Betondecken und streichen von Treppenaufgängen bei Neubezügen tragen?
Kann der Mieter bei solchem Sachverhalt Mietzahlungen oder eine Teilzahlung zurückfordern wenn das Haus solche Mängel wie beschrieben aufweist?

In der Regel mietet man eine Wohnung im vorhandenen Zustand an. Sollte anderes gewünscht/versprochen sein, dann müsste es im Mietvertrag vereinbart sein.

Mängel, die eine Mietminderung bewirken würden, müssten während des laufenden Mietverhältnisses entstanden sein und nicht von Anbeginn bestehen.

Hallo Grußloser!

Eine neugebaute Doppelhauhälfte wurde ab 1. Oktober letzten
Jahres als offiziell fertiggestelltes Haus an den Mieter
vermietet. Der Vermieter räumte ein, das eventuell noch
Kleinigkeiten an der Aussenfassade zu erledigen seien. Fakt
ist, das die Aussenanlage nicht fertiggestellt war, es führen
bis Mitte Oktober noch Bagger im Garten und es wurde neu Gras
ausgesäät, das den Gartenbereich  bis Anfang diesen Jahres
unbenutzbar machte. Nach Anfang des Mietvertrages mußte noch
das ganze Treppengeländer über 3 Etagen im Innenbereich neu
lackiert werden, das dies noch im „Rohzustand“ war. Nach den
fetiggestellten Tapezierarbeiten des Mieters wurde vom
Vermieter veranlasst, das an 2 Terassentüren im Erdgeschoß die
Fliesenleisten verkürzt und neu angebracht werden mußten, das
sonst die Türe nicht zu öffen waren. Da fehlen jetzt nun noch
an 4 Türseiten 3 x 22 cm große Tapetenstücke die auch noch in
der Wandfarbe gestrichen werden müßten. Die Heizung lief nicht
ab 1. Oktober. Sie wurde erst später angeschaltet. Die Wände
und Betondecken entsprachen nicht der gesetztlichen Norm. Es
war kein ordentlicher und einwandfreier tapezierfähiger
Untergrund gegeben.

Was steht denn dazu im Mietvertrag!

Muß der Mieter die Kosten von Tapezierarbeiten roher
Betondecken und streichen von Treppenaufgängen bei Neubezügen
tragen?

Rohe Betondecken kann man nicht tapezieren.

Kann der Mieter bei solchem Sachverhalt Mietzahlungen oder
eine Teilzahlung zurückfordern wenn das Haus solche Mängel wie
beschrieben aufweist?

Was wurde denn dazu zwischen dem Mieter und Vermieter vereinbart.
Dem Mieter muss doch klar gewesen sein, dass das Gebäude zum Zeitpunkt des Einzugs noch nicht vollständig fertig ist.

Gruß Merger

Hallo!

Man hat doch alles vorher gesehen.
Hier ist alles noch neu und teilweise nicht ganz fertig.

Einzug Oktober, da ist die Gartensaison fast vorbei und wenn Garten/Rasen noch nicht angelegt, dann ist das m.E. kein Mangel. Zur neuen Saison wirds wohl soweit sein.

Treppengeländer nicht gestrichen ?  Fällt wohl eher in Rubrik „lästig“

Heizung läuft nicht ?  Doppelhaushälfte hat gewöhnlich eigene Heizung,also wäre Mieter in Bedienung und Betrieb einzuweisen. Gehts nicht, ist das immer Mietmangel.
Anzeigen und Behebung fordern, grundsätzlich Mietminderung möglich. Oktober ist längst Heizperiode.

Mieter hat tapeziert und anschließend werden Teile wieder zerstört,weil an Sockelleisten nachgebessert wird ?
Ja,wer wäre da wohl zuständig ?

Das sich ein Mieter überhaupt darauf einlässt, neue Betonoberflächen erstmalig anzustreichen oder zu tapezieren ?  Das ist so was von unüblich.

Denn hier ist mehr erforderlich als alte Tapeten abzukratzen und geringe Schadstellen auszubessern.
Schleifen,Grundieren,Spachteln …
dazu gehört das Fachwissen eines Malers,da kann man nicht guten Gewissens einen Mieter in Eigenhilfe dransetzen.
Oder es sozusagen verlangen, dass es auf Mieterkosten ein Maler macht ?

Dreist ware dafür nicht das richtige Wort !  Mieter baut Haus zu Ende ?  Für den Vermieter und zahlt dafür bereits volle Miete ?

MfG
duck313

Hallo und vielen Dank für die Antwort!
Also im Mietvertrag steht das bei Neubezug die Wände und Decken vom Mieter zu tapezieren sind! Soweit ist es ja auch klar. Dennoch wurden die Wände aber nicht nach Norm vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, das der Malermeister des Mieters wesentlich mehr Zeitaufwand hatte die Knuppel und Bollen im Untergrund wegzuschleifen, was ja auf Kosten des Mieters geht. Und rohe Betondecken Kann man tapezieren!Das geht definitiv! Sollte so aber eigentlich nicht sein! Klar wurden sie von Mieter vorher grundiert! Dem Mieter war es auch klar das es nicht fertig sein konnte. Dennoch sagte der Vermieter ja deswegen, das bis auf Kleinigkeiten an der Außenfassade die Arbeiten am Haus erledigt sind!
Gruß Zaubermaus76

Hallo und danke für die Antwort!
Klar hat der Mieter das Haus vorher gesehen. Es war aber im Sommer und da war das Haus noch im Rohbau!!! Deswegen fragte der Mieter ja ob das Haus bis Oktober fertig sei und darauf erfolgte die Antwort des Vermieters das bis auf Kleinigkeiten an der Außenfassade alles erledigt sei!!! Wenn der Vermieter aber die den vollen Mietumfang kassiert sollte doch auch das ganze Mietobjekt zur Verfügung stehn. Dazu zählt nun auch mal der Garten. Wenn der Mieter 2 kleine Kinder hat die täglich draußen spielen, und Kinder lieben es auch bei Regen, Schnee und jeglicher Witterung draußen zu sein, ist das eine Beeinträchtigung!
Die Spachtelarbeiten, Schleifarbeiten sind ja deshalb entstanden da der Vermieter die Wände nicht nach Norm dem Mieter zur Verfügung gestellt hat! Deswegen hat aber der Mieter ja keine fertigstellung am Haus geleistet, sondern da sind einfach nur dreist im Vorfeld Kosten gespart worden die dann auf den Mieter umgewälzt worden sind!
Viele Grüße
Zaubermaus76

Hallo und danke!
Also dann hätte der Mieter ja quasi einen Rohbau gemietet? Denn der Mietvertarg wurde in der Phase des noch Rohbaus geschlossen. Im Mietvertrag steht aber einzugsfertige DDH. Mit vollem Umfagn. Das wurde vom Vermieter aber nicht eingehalten. Sorry aber das war alles der Istzustand nach Mietbeginn!!!Vg Zaubermaus76

Mängel, die eine Mietminderung bewirken würden, müssten
während des laufenden Mietverhältnisses entstanden sein und
nicht von Anbeginn bestehen.

das ist unsinn. der mangel kann sich auch als abweichung vom verprochenen (vertraglich abgemachten) zustand zeigen. so wie hier. selbstverständlich ist hier eine mietminderung möglich.

aber weil das ein minenfeld ist: nur mit anwalt!

Hallo zaubermaus,

Kann der Mieter bei solchem Sachverhalt Mietzahlungen oder
eine Teilzahlung zurückfordern wenn das Haus solche Mängel wie
beschrieben aufweist?

Wurde vor Einzug und Schlüsselübergabe an den Mieter ein Abnahmeprotokoll angefertigt und unterschrieben?

Wenn ja, wurden die vom Mieter monierten Umstände dort vermerkt?

Gruß

BHShuber

Hallo,

nein, es wurde kein Abnahmeprotokoll erstellt, noch unterschrieben… Die Umstände , die hier nicht alle aufgelistet wurden und sich in kleinerem Masse verhielten, wurden beseitigt.
Es ist definitiv klar, das der Vermieter noch mal vor Ort über die Zustände aufgeklärt werden muss, ein Protokoll erstellt wedren muss und wenn keine Einigung erfolgt dies ein Anwalt klären sollte.
Vielen Dank
Frühlingshafte Grüße
Zaubermaus76