Meines Erachtens sind Spiegel und Badezimmermöbel als beweglichen Inventar Mietersache. Aus meinen Erfahrungen leiden diese Teile am meisten durch unsachgemäße Behandlung.
Natürlich richtet sich jeder Mieter dann auch das Bad nach eigenem Geschmack ein und nimmt es anschließend mit. Ich würde nur darauf achten, dass die Fliesen nicht durch zu viele Bohrlöcher beschädigt werden.
Hallo! Vielen dank für die schnelle Antwort.
Das Bohren in Fliesen möchte ich eigentlich generell nicht gestatten, es gibt mittlerweile schonendere Methoden, ohne die Fliesen zu zerstören… Bohren in die Fugen, Kleben, etc…
Beste Grüße
Du bist nicht gezwungen Einbaumöbel oder z.B. auch nur Klopapierhalter, Handtuchhalter im Bad einzubauen.
Es ist ja leider ganz oft: je mehr/bessere Sachen man mit seiiner Mietwohnung zur Verfügung stellt, umso mehr wird auch kaputtgemacht
Allerdings würde ich bei den Kleinausstattungen folgendes bedenken: Ist z.B. kein Handtuchhalter vorhanden, dann darf der Mieter die dafür notwendigen Dübellöcher für seinen selbst gekauften Handtuchhalter „hinterlassen“ ohne sich Schadensersatzpflichtig zu machen - so das LG Hamburg wegen „32 Dübellöcher im Bad“ - (falls der Link nicht funktioniert, einfach danach googlen - das Urteil wird x-fach zitiert). Nach einigen Mieterwechseln dürften dann nach dem Willen der Richter mehr Löcher als Fliesen im Bad sein …
Spiegel und Badezimmerschränke gehören nicht zur Standardausstattung eines Bades - wohl aber ein Waschbecken.
Wenn die Mieter aber diese Dinge installieren, können sie sie bei Auszug auch wieder mitnehmen.
die Einrichtung des Bades kann den Mietern überlassen werden.
Wollen Sie aber „sinnlose“ Bohrungen und evtl. Zerstörung der Fliesen verhindern, dann können Sie einen Spiegel, Seifenablage, Seifenspender usw. anbringen. Dann können Sie per Mietvertrag weitere Bohrungen in den Fliesen untersagen.
Eine Verpflichtung besteht hier aber nicht. In einem Bad muss Toilette, Waschbecken, Dusche oder Wanne vorhanden sein.
Hallo Wenzel,
die Einrichtung des Bades kannst Du Deinen Mietern überlassen. Allerdings musst Du dann auch die Löcher in den Fliesen zur Befestigung genehmigen.
Die wohngebundene Grundausstattung, wie Waschbecken und Tö, sind ausreichend. Dusche oder Badewanne sind schon „Luxus“ (Ich würde übrigens nur eine Dusche einbauen, da kann man weniger dran kaputt machen…)
Allerdings werden Sie in Kauf nehmen müssen, daß der Mieter Löcher und Dübel in die Wand oder Kacheln schlagen muß, um eben den Alibert und ggf. Licht darüber installieren zu können.
Haben Sie eine gefragte Wohnlage und eine Auswahl an Mietern, so können Sie´s so machen, wie ich: Ich sage dem Mieter bei Besichtigung, daß da noch ein Alibert übers Waschbecken kommt, den der Mieter (ähnlich wie bei einer Einbau-Küche) durch eine Abschlagszahlung vor Mietantritt in Höhe von … in sein Eigentum übernehmen muß.
Dann sind Sie sicher, daß der Badezimmerschrank dort hängt, wo er hin gehört und daß die Installation (Strom!) so gemacht wurde, daß Sie nicht evtl. regreßpflichtig wären.
Achten Sie in der Renovierungsklausel gut darauf, wie Ihre Lösung von Dübellöchern nach dem Auszug des Mieters sein soll!
Gruß
MK
bei der Renovierung würde ich das Bad nur so weit wie nötig fliesen, da erwiesener Maßen später überall gebohrt wird, was das Zeug hält. Alos unten Fliesen und oben verputzen lassen.
An Ihrer Stelle würde ich lediglich die absolut nötigen Basics, also Haken, Handtuchhalter, Seifenschale und Spiegel montieren.
Hängeschränke sind Mobiliar und unterliegen der Abnutzung und Trends.
Wenn bereits Mieter in der Wohnung sind, müssten solche SAchen ja eh schon vorhanden sein, die dann wieder (vom Mieter) montiert werden. Ist die Wohnung leer, muss das nicht von Ihnen als Vermieter gestellt werden (hatte ich zumindest bis jetzt in keiner von mir gemieteten Wohnung). Sinnig sind aber über dem Waschbecken Elektroanschlüsse für einen Spiegelschrank samt Beleuchtung. Das Mobiliar wird im Regelfall nicht vom Vermieter gestellt, sondern beschafft sich jeder Mieter eigenständig.
meiner Meinung nach nein.
würde es aber machen, weil dann die neuen Kacheln bei einem möglichen Mieterwechsel nicht quer durchs Gelände durchlöchert werden.
Spiegel, Badschränke, usw. MUSS der Vermieter NICHT installieren lassen.
Aber Achtung:
Bei einem bestehenden Mietverhältnis darf sich die vom Vermieter bei Wohnungsübergabe gestelle Einrichtung nicht verschlechtern oder „verringern“!
Je weniger Bad-Einrichtungen da sind, desto mehr dübeln die Mieter.
Wobei auch die kompletteste und tollste Einrichtung Mieter nicht vom Dübeln abhält.
Bei mehr als den unbedingt notwendigen Bad-Einrichtungen sollte sich das bei der Grundmiete bemerkbar machen.
wir sind vor ca. einem halben Jahr umgezogen. Im Badezimmer befand sich nur ein Alibert mit Licht, allerdings keine andere Lichtquelle. Dieser wurde vom Vormieter angebracht. Nun ist dieser defekt bzw die Lichtquelle. Muss es im Bad an der Decke eine Lichtquelle geben oder reicht diese im Spiegelschrank / Alibert?