Mietrecht oder Vertragsrecht

Wir haben neulich folgenden theoretischen Fall diskutiert.

A hat eine Wohnung und zieht ins Ausland. B ist ein Freund von A und zieht während der Abwesenheit in das Haus. Er kann mietfrei wohnen, soll aber die Energiekosten wie Strom, Licht, Gas und Wasser übernehmen. (Vertraglich festgelegt)

Jetzt stellen wir uns mal vor, nach drei Jahren weigert B sich, ohne Angaben von Gründen, die Kosten weiterhin zu zahlen.

Jetzt möchte A sich bei einem Anwalt schlau machen,was er tun kann und da steht die Frage im Raum, über die wir diskutierten.

Handelt es sich hier um Vertragsrecht oder Mietrecht.

Nehmen wir an, A ist rechtsschutzmäßig vertragsrechlich aber nicht mietrechtlich versichert

Da wäre die Antwort doch interessant.

Da ich nicht weiss was genau vertraglich geregelt wurde, einfach nur eine Einschätzung.

Bei der genannten Konstellation, liegt in der Regel ein Leihvertrag vor.

Vielleicht hilft hier auch diese Seite weiter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm

Gruss highQ

Super, vielen Dank, das hilft uns in unserer Diskussion schon erheblich weiter

Calima