Mietrecht/ Ölwechsel beim Aufzug - Betriebskosten?

Hallo,

ist ein Öl- u. Dichtsatzwechsel eine Betriebskostenart und damit umlagefähig?

Ein Öl- u. Dichtsatzwechsel bei einer Aufzugsanlage muss alle 10 Jahre durchgeführt werden, somit ist es eine wiederkehrende Kostenart.

Folgende Leistungen beinhalten die Arbeiten:

  • Anlage stillsetzen - BK
  • Abpumpen Öl - BK
  • Hydraulikbehälter reinigen - BK
  • Befüllen Öl - BK
  • Erneuerung Dichtungen zum Steuerblock - Instandhaltung
  • Einstellen fahrverhalten - BK
  • Entsorgung Altöl - BK

Ich würde so die Kosten aufteilen, würde aber gern Feedback von Euch haben wollen.

Problem sehe ich auch, dass in einem Jahr die Mieter überdurchschnittlich hoch belastet werden. Ich plane rechtzeitig alle zu informieren.

Danke schon für Eure Meinungen.

Hallo Thilo,

ist ein Öl- u. Dichtsatzwechsel eine Betriebskostenart und
damit umlagefähig?

Die Wartungsarbeiten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Sie dürfen im Jahr der Rechnungsstellung komplett umgelegt werden.

Siehe hierzu BGH-Urteil zur Öltankreinigung

Urteil vom 11.11.2009 (VIII ZR 221/08)

Gruß

Joschi