Guten Tag,
ein Eigentümer hat vor 9 Jahren Räumlichkeiten zur privaten „hobbymäßigen“ Nutzung (Bastelarbeiten an Autos usw.) vermietet. Es wurde ein PAchtvertrag auf unbestimmte Ziet unterschrieben. In diesem wurde auch festgehalten, das gelegentliche Verkäufe in den Räumlichkeiten stattfinden dürfen.
Nun zu den Fragen:
Welche Kündigungsfrist muss der Vermieter einhalten, welche der Mieter. Unter welchen Umständen und mit welchen Gründen darf der Vermieter den Pachtvertrag kündigen?
Darf der Pächter darauf bestehen, dass der Vermieter für die Schneebeseitigung eines ca. 10Meter langen Zugangs zu den Räumlichkeiten zuständig ist? Im Pachtvertrag wurde diesbezüglich nichts festgehalten, der Vermieter bat den Pächter jedoch schon mehrmals um die Unterschrift und die Zusage der Übertragung der Räumungspflicht auf den Pächter. Dies wurde vom Pächter verweigert. Die Zufahrt zu den Räumlichkeiten wurde durch den Vermieter stets geräumt, es handelt sich nur um den besagten Fußweg.
Nun hat der Pächter sich beschwert, er könne seit 6 Wochen seine Werktatt nicht mehr nutzen, da der Vermieter einen anliegenden Stall bis zum Frühjahr für die Unterbringung seines Pferdes nutzt. Hierdurch würde ein unerträglicher Gestank in den verpachteten Räumlichkeiten entstehen. Überprüfen konnte der Vermieter den angeblichen Gestank nicht, da der Pächter den Zugang zu den Räumlichkeiten verweigerte.
Noch ein paar Anmerkungen:
Der Pächter nutzt immer wieder von ihm NICHT gepachtete Flächen um dort Autos oder Anhänger abzustellen und räumt diese meist nur nach mehrfacher Aufforderung. Er zahlt die PAcht NIE pünktlich, sondern frühestens Mitte des Monats, meist erst im Folgemonat. Der Pächter hat zudem die von ihm mitgepachtete Fläche vor den Räumlichkeiten mit Unmengen an Müll (alte Autoreifen, Autobatterien, Ölkanistern, Autoteilen, Hausmüll und zwei alten komplett verrosteten Autos zu gestellt.
Schon mehrmals hat der Pächter die komplette Monatspacht einbehalten aufgrund angeblicher Schäden, z.B. hervorgerufen durch ein Loch im Dach (welches vom Pächter sofort behoben wurde), Schlaglöchern in der Zufahrt (angeblich abgerissener Auspuff), herunterhängender Äste (Kratzer auf dem Autodach) usw.
Über Ihre Hilfe würde ich mich sehr freuen.
mfg