darf unser vermieter den anderen im haus wohnenden mieter erlauben vor unserer gemieteten garage und scheune zu parken
lg und danke
darf unser vermieter den anderen im haus wohnenden mieter erlauben vor unserer gemieteten garage und scheune zu parken
lg und danke
Mit der vertragliche vereinbarten Vermietung einer Garage ist das Recht des Mieters auf die jederzeitige frei Ein- und Ausfahrt des Berechtigten verbunden. Den Falschparker können Sie ohne weiteres abschleppen lassen. Mit den vorgelegten Abschleppksoten kann der Falscharker in Anspruch geneommen werden; gleiches gilt für die Kosten der anwaltlichen Halterfeststellung. Sofern der Vermieter einen solchen schwerwiegenden Eingriff in Ihr mietvertragliches Recht begünstigt oder anordnet, macht er sich zudem strafbar und Sie können Schadenerstatz u.a. über eine Verweigerung der Mietzahlung bis zu 100 % nach vorheriger Aabmahnung des Fehlverhaltens in Aussicht stellen. Soweit es sich allerdings nicht um einen kombinerten Wohnraum- und Garagenmietvertrag handelt, könnte der Vermieter im Gegenzug den Mietvertrag ohne angabe von Gründen frist- und formgerecht kündigen. Das Beste dürfte also sein, zunächst einmal mit den Beteiligten Fraktur zu reden.