Der Vermieter meines PKW Tiefgaragen-Stellplatzes will mir in der Garagenordnung vorschreiben, in welcher Richtung ich mein Fahrzeug einzuparken habe (mit dem Motor zur Wand). Ist dies juristisch zulässig?
Hallo,
was steht denn in Deinem Mietvertrag?
Falls dort nichts auf eine Stellrichtung hinweist,
kann er das auch nicht nachträglich anordnen.
Netten Gruß
*S*
FAQ:1129
Ebenso wie die FAQ:1129 ist die Garagenordnung einzuhalten, wenn die Regeln nachvollziehbar sind (also nicht Schikane).
Hallo,
was steht denn in Deinem Mietvertrag?
Vermutlich: „Die Garagenordnung ist einzuhalten.“
Falls dort nichts auf eine Stellrichtung hinweist,
kann er das auch nicht nachträglich anordnen.
Jeder ist für die von Ihm verursachten Schäden haftbar. Dazu zählen auch vermeidbare Verschmutzungen der Garagenwände durch das KFZ bzw. seine Abgasanlage.
vnA