ist es möglich mit dem mieter eines hauses das als Wohngemeinschaft genutzt wird eine art probezeit zu vereinbaren??? dies wurde von allen seiten Gewünscht und daher die frage ob sich das zusätzlich noch in den Mietvertrag einbauen lässt, so das man zb. 3 Monate Lang Probezeit hat. ich würde mich über eure hilfe sehr freuen und wäre euch sehr Dankbar über schnelle Antworten
Hallo,
eine Probezeit ist im Mietrecht nicht vorgesehen. Es handelte sich höchstens um einen Zeitmietvertrag, der aber an 3 gesetzlich geregelte Verwendungsmöglichkeiten gebunden ist. Diese würden in dem hier genannten Fall nicht zutreffen.
Ihr könnt also nur einen normalen Mietvertrag abschließen und diesen nach gesetzlichen Regeln kündigen.
Gruß suver
Hi
das ist völlig unüblich, wenn der Vermieter noch andre Mieter haben kann, wird er sich nicht drauf einlassen. Vielleicht müßt ihr dann einen genehmen Nachmieter suchen. Ich glaube letztendlich werdet ihr das vertraglich nicht festlegen können.
Gruß Ulrike
ist es möglich mit dem mieter eines hauses das als
Wohngemeinschaft genutzt wird eine art probezeit zu
vereinbaren??? dies wurde von allen seiten Gewünscht und daher
die frage ob sich das zusätzlich noch in den Mietvertrag
einbauen lässt, so das man zb. 3 Monate Lang Probezeit hat.
ich würde mich über eure hilfe sehr freuen und wäre euch sehr
Dankbar über schnelle Antworten
ich denke dass das kein Problem darstellt, solange der Vermieter damit einverstanden ist!
Ich würde es auf alle fälle im Mietvertrag ausführlich festhalten, nicht dass ihr nach kurzer Zeit ausziehen wollt und der Vermieter so tut als hätte es die Abmachung nie gegeben!
Aber wie soll das mit der Probezeit denn genau aussehen?
In der Arbeitswelt ist es ja in der Probezeit so, dass der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer ohne Angebe von Gründen fristlos kündigen darf.
Wenn ihr euch das auch so vorgestellt habt, ist das ein grosses Risiko. Denn wenn es euch gut gefällt und alles prima klappt, könntet ihr ja dennoch in den 3 Monaten vom Vermieter vor die Tür gesetzt werden…
also versteh ich das richtig ? du wohnst in einer wg und ihr bekommen einen neuen wg mitbewohner mit dem du einen mietvertrag abschließen willst, indem eine Probezeit vereinbart wird…ja?
also versteh ich das richtig ? du wohnst in einer wg und ihr bekommen einen neuen wg mitbewohner mit dem du einen mietvertrag abschließen willst, indem eine Probezeit vereinbart wird…ja?