Hallo,
ich habe ´folgendes Problem: Ich habe heute ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen, in dem er mir mitteilt, dass Langzeitbesuche, die 6 Wochen im Jahr übersteigen die Nebenkosten erhöhen.
Desweiteren wird mir untersagt, Besuch mit Hund zu bekommen, der einen Tagesbesuch übersteigt.
Im Mietvertrag steht, dass die haustierhaltung eine bestätigung des vermieters notwendig macht, uns wurde die haltung unseres hundes bestätigt.
Nun möchte ich gerne wissen, ob das rechtmäßig ist?
Hallo, zum ersten Teil Deiner Frage kann ich leider keine Auskunft geben. Sorry.
Zum zweiten Teil kann ich folgendes beitragen:
"Grundsätzlich ist es zwar möglich, die Hundehaltung im Mietvertrag auszuschließen. Nicht jedoch kann untersagt werden, dass Hunde zu Besuch mitgebracht werden. Der Begriff Besuch ist hier weit auszulegen und umfasst auch das kurzfristige Übernachten, zumindest solange der Besitzer des Tieres ebenfalls anwesend ist.
Es sei jedoch angemerkt, dass es hierzu durchaus divergierende Urteile gibt. Übernachtet Ihre Tochter, nebst Hund, bspw. einmal die Woche bei Ihnen, dürfte dies nicht beanstandenswert sein. Häufigere Übernachtungen könnten allerdings, je nach Auffassung und Wertung des zuständigen Amtsgerichtes, problematisch werden. Maßstab ist hier regelmäßig, ob der zugegeben dehnbare Begriff des „ständigen Aufenthaltes“ zu bejahen ist."
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Hamburg-Wohnungskuen…
Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.
Viel Glück.
Hallo,
also Besuch mit Hund kann kein Vermieter verbieten, da dieser Bereich deine Privatsphäre beinhaltet. Er kann in extremen Fällen gegen Personen ein Hausverbot aussprechen, bei Lärmbelästigung o.Ä.
Wenn Besuch länger als 6 Wochen am Stück bleibt, muss ein Untermietvertrag abschlossen werden, dem dein Vermieter zustimmen muss, was er entweder nicht tun wird oder er erhöht deine NK.
Quelle kann ich dir leider nicht geben nur ein Urteil: BVerfG, 1 BvR 2285/03, 16.01.2004
Gruß
Also mit dem Besuch das müsste im Mietvertrag geregelt sein bzw. frag doch mal was der vermieter gegen den Besuch hat… Vor allen wieso erhöhung der nebenkosten?
Das was du mehr verbrauchst zahlst du doch sowieso nach…
Mit dem Hund hat er denke ich mal nur dann Handhabe wenn er wegen lärm oder gefährdung der Hausbewohner auffällt oder ärger macht. Wenn es nicht gerad eine „Kampfmaschine“ und die ganze nach krach macht sollte es da keine Probleme geben. Normalerweise sollte das aber im Mietvertrag stehen.