Hallo,
Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus welches der gehobenen Klasse entspricht und in einer guten Wohngegen liegt. Von Anfang an geschehen Tag- täglich Ruhestörungen durch eine Patchworkfamilie (7 Leute(2 mit polnischen Migrationshintergrund)).
Also das mit der Patchworkfamilie ist ja schon ein Ding, aber dann auch noch zwei Leute mit Migrationshintergrund. Sowas ist nach der UN-Menschenrechtskonvetion in Mehrparteienhäusern gehobener Klasse und guten Wohngegenden gar nicht zulässig.
Unsere Hausverwaltung wird diesen Menschen nicht Herr und kann auch nichts tun da sie nicht der Verwalter ist, weil die Wohnung privat vermietet ist über die Arge an den genannten Personenkreis.
Also die ARGE ist Mieter dieser Wohnung? Oder sogar Eigentümer? Und die vermieten sie eben weiter?
Ich führe seit 2 Jahren Lärmprotokoll, es gibt keinen Monat wo es nicht zu Vorkomnissen kam.
Das ist recht unkonkret.
Im Gespräch mit dem Besitzer d. Wohnung kam heraus, dass die Arge kein Interesse hat die Personen in eine neue Wohnung zu stecken bzw. wurde es dem Eigentümer auferlegt den Ersatz für den bereits gestellten Wohnraum zu stellen.
OK. Also ist die ARGE nicht Eigentümer.
Weiterhin ignoriert die Mieterin sämtliche rechtlichen Schreiben vom Anwalt.
Worum geht es denn da?
Der Besitzer ist auch schon mit Nebenkostennachzahlungen im 4-stelligen Bereich verschuldet, weil die Harz4 Bezieher die Nebenkosten nicht an den Besitzer überweisen.
Das wäre für den Vermieter im Grunde ein recht einfacher Ansatz für eine fristlose Kündigung. Muss er eben auch wollen und durchsetzen.
Nun die Fragen:
- Was kann man unternehmen um solche Sozialfälle wider los zu
werden?
Räumungsklage mit Verweis auf die UN-Menschenrechtskonvention. Höhere Erfolgsaussichten sollte allerdings eine fristlose Kündigung nach dem BGB (§§ 543 bzw. 569) haben. Was Bedarf es alles um eine Räumungsklage durchzusetzen.
Es ist keine Voraussetzung, aber ein darauf spazialisierter Anwalt kann dabei sehr hilfreich sein. Die Formulierung Räumungsklage durchsetzen ist etwas interpretationsfähig. Ist denn bereits eine solche Klage erfolgt? Und war sie erfolgreich? Es geht jetzt also nur noch um die Umsetzung eines entsprechenden Urteils?
- Hat die Arge recht dass der Eigentümer bzw. Vermieter für Ersatz sorgen muss wenn er diesen Personenkreis aus seinem Eigentum haben will.
Kann pasieren. Wenn es nur um das Loswerden eines ungenehmen Personenkreises gem. UN-Menschenrechtskonvention geht, dann kann sowas die Erreichung des Ziels enorm beschleunigen. Geht es um eine fristlose Kündigung nach BGB, dann ist sowas in der Regel nicht nötig, würde aber auch hier bei schwierigen Verhältnissen, von denen hier jedoch bisher keine Rede ist, bei der praktischen Umsetzung helfen.
- Habe ich Anrecht auf Mietminderung auch wenn die Hausverwaltung nicht für die Problempartei zuständig ist?
Gemindert wird gegenüber dem Eigentümer/Vermieter.
Anmerkung: Unser Vormieter ist aufgrund der Harz4 Bezieher ausgezogen was uns bei der Wohnungsbesichtigung absichtlich verschwiegen wurde da wir nach dem sozialen Umfeld im Haus fragten.
Und was kam da justiziables als Antwort?
Der Vormieter hat mit den restlichen Parteien eine Beschwerde geschrieben wegen den Harz4 Beziehern.
An wen? Welchen Inhalts?
Ich habe in den 2 Jahren ebenfalls 2 Beschwerden geschrieben mit androhung Mietminderung und Anwalt. Wie gesagt wird seit 2 Jahren alles protokolliert (15 Seiten b.j).
Nicht mit einem Anwalt drohen, sondern mal hingehen, die Lage schildern und sich beraten lassen. Der kennt sich mit sowas aus und kann auch die Erfolgsaussichten beurteilen, nicht ohne Hinweis, dass es sich dabei nicht um eine Sicherheit sondern um eine Wahrscheinlichkeit handelt.
Der wird jedenfalls erstmal beurteilen können, ob bereits die Anwesenheit eines solchen Personenkreises einen Mangel darstellt. Der war dann möglicherweise arglistig verschwiegen. Hierfür wäre dann zweifellos der Vermieter verantwortlich.
Möglicherweise stellt sich auch heraus, dass es sich bei einem Haus, wo man eine Wohnung nur an Hartz-4-Empfänger vermietet bekommt, gar nicht um ein gehobenes in einer guten Gegend handelt. Solche Bewertungen sind ja grundsätzlich zu einem gewissen Grad immer auch stark subjektiv geprägt. Und was der eine als unzumutbare Störung empfindet, kann sich bei neutraler Betrachtung als normal erweisen. Wenn ich es richtig vertehe, dann ist der Vermieter bereits im Kontakt mit einem Anwalt, aber es tut sich nichts. Dafür muss es Gründe geben. Diese erfahren wir hier leider nicht. Also viel Raum für Spekulationen.
Grüße