Mietrecht/Probleme mit Transferleistungsbeziehern im Wohnhaus

Hallo es geht um folgendes:
Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus welches der gehobenen Klasse entspricht und in einer guten Wohngegen liegt. Von Anfang an geschehen Tag- täglich Ruhestörungen durch eine Patchworkfamilie (7 Leute(2 mit polnischen Migrationshintergrund)).
Unsere Hausverwaltung wird diesen Menschen nicht Herr und kann auch nichts tun da sie nicht der Verwalter ist weil die Wohnung privat vermietet ist über die Arge an den genannten Personenkreis. Ich führe seit 2 Jahren Lärmprotokoll, es gibt keinen Monat wo es nicht zu Vorkomnissen kam.
Im Gespräch mit dem Besitzer d. Wohnung kam heraus, dass die Arge kein Interesse hat die Personen in eine neue Wohnung zu stecken bzw. wurde es dem Eigentümer auferlegt den Ersatz für den bereits gestellten Wohnraum zu stellen. Weiterhin ignoriert die Mieterin sämtliche rechtlichen Schreiben vom Anwalt.
Der Besitzer ist auch schon mit Nebenkostennachzahlungen im 4-stelligen Bereich verschuldet, weil die Harz4 Bezieher die Nebenkosten nicht an den Besitzer überweisen. Die Wohnung wird nicht gepflegt sondern nachlässig zerstört.(Verschimmelte Holzfenster, defektes Parkett usw.).

Nun die Fragen:

  • Was kann man unternehmen um solche Sozialfälle wider los zu werden? Was Bedarf es alles um eine Räumungsklage durchzusetzen
  • Hat die Arge recht dass der Eigentümer bzw. Vermieter für Ersatz sorgen muss wenn er diesen Personenkreis aus seinem Eigentum haben will
  • Habe ich Anrecht auf Mietminderung auch wenn die Hausverwaltung nicht für die Problempartei zuständig ist?

Anmerkung: Unser Vormieter ist aufgrund der Harz4 Bezieher ausgezogen was uns bei der Wohnungsbesichtigung absichtlich verschwiegen wurde da wir nach dem sozialen Umfeld im Haus fragten. Der Vormieter hat mit den restlichen Parteien eine Beschwerde geschrieben wgn den Harz4 Beziehern. Ich habe in den 2 Jahren ebenfalls 2 Beschwerden geschrieben mit androhung Mietminderung und Anwalt. Wie gesagt wird seit 2 Jahren alles protokolliert (15 Seiten b.j).

LG Don

Hallo,
das hört sich nicht wirklich gut an.
Die Arge wird immer so antworten, aber es sieht meiner Meinung danach aus, dass der Vermieter/Eigentümer der Wohnung eine Räumungsklage einreichen kann.
Er hat genug Beweiße, dass diese Mieter nicht tragbar sind und daher sollte es Erfolg haben.
Klar ist es schon ein Problem, wenn Arge-Mieter gekündigt werden sollen. Aber ein Vermieter hat auch Rechte.
Aber eine 100%ige Antwort auf Ihre Frage kann ich so nicht geben, es sind Vermutungen.
Erstmal muss der Eigentümer die Wohnung kündigen, mit einer Frist und dann kann geklagt werden.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, lG

Hallo,

Wir wohnen in einem Mehrparteienhaus welches der gehobenen Klasse entspricht und in einer guten Wohngegen liegt. Von Anfang an geschehen Tag- täglich Ruhestörungen durch eine Patchworkfamilie (7 Leute(2 mit polnischen Migrationshintergrund)).

Also das mit der Patchworkfamilie ist ja schon ein Ding, aber dann auch noch zwei Leute mit Migrationshintergrund. Sowas ist nach der UN-Menschenrechtskonvetion in Mehrparteienhäusern gehobener Klasse und guten Wohngegenden gar nicht zulässig.

Unsere Hausverwaltung wird diesen Menschen nicht Herr und kann auch nichts tun da sie nicht der Verwalter ist, weil die Wohnung privat vermietet ist über die Arge an den genannten Personenkreis.

Also die ARGE ist Mieter dieser Wohnung? Oder sogar Eigentümer? Und die vermieten sie eben weiter?

Ich führe seit 2 Jahren Lärmprotokoll, es gibt keinen Monat wo es nicht zu Vorkomnissen kam.

Das ist recht unkonkret.

Im Gespräch mit dem Besitzer d. Wohnung kam heraus, dass die Arge kein Interesse hat die Personen in eine neue Wohnung zu stecken bzw. wurde es dem Eigentümer auferlegt den Ersatz für den bereits gestellten Wohnraum zu stellen.

OK. Also ist die ARGE nicht Eigentümer.

Weiterhin ignoriert die Mieterin sämtliche rechtlichen Schreiben vom Anwalt.

Worum geht es denn da?

Der Besitzer ist auch schon mit Nebenkostennachzahlungen im 4-stelligen Bereich verschuldet, weil die Harz4 Bezieher die Nebenkosten nicht an den Besitzer überweisen.

Das wäre für den Vermieter im Grunde ein recht einfacher Ansatz für eine fristlose Kündigung. Muss er eben auch wollen und durchsetzen.

Nun die Fragen:

  • Was kann man unternehmen um solche Sozialfälle wider los zu
    werden?

Räumungsklage mit Verweis auf die UN-Menschenrechtskonvention. Höhere Erfolgsaussichten sollte allerdings eine fristlose Kündigung nach dem BGB (§§ 543 bzw. 569) haben. Was Bedarf es alles um eine Räumungsklage durchzusetzen.
Es ist keine Voraussetzung, aber ein darauf spazialisierter Anwalt kann dabei sehr hilfreich sein. Die Formulierung Räumungsklage durchsetzen ist etwas interpretationsfähig. Ist denn bereits eine solche Klage erfolgt? Und war sie erfolgreich? Es geht jetzt also nur noch um die Umsetzung eines entsprechenden Urteils?

  • Hat die Arge recht dass der Eigentümer bzw. Vermieter für Ersatz sorgen muss wenn er diesen Personenkreis aus seinem Eigentum haben will.

Kann pasieren. Wenn es nur um das Loswerden eines ungenehmen Personenkreises gem. UN-Menschenrechtskonvention geht, dann kann sowas die Erreichung des Ziels enorm beschleunigen. Geht es um eine fristlose Kündigung nach BGB, dann ist sowas in der Regel nicht nötig, würde aber auch hier bei schwierigen Verhältnissen, von denen hier jedoch bisher keine Rede ist, bei der praktischen Umsetzung helfen.

  • Habe ich Anrecht auf Mietminderung auch wenn die Hausverwaltung nicht für die Problempartei zuständig ist?

Gemindert wird gegenüber dem Eigentümer/Vermieter.

Anmerkung: Unser Vormieter ist aufgrund der Harz4 Bezieher ausgezogen was uns bei der Wohnungsbesichtigung absichtlich verschwiegen wurde da wir nach dem sozialen Umfeld im Haus fragten.

Und was kam da justiziables als Antwort?

Der Vormieter hat mit den restlichen Parteien eine Beschwerde geschrieben wegen den Harz4 Beziehern.

An wen? Welchen Inhalts?

Ich habe in den 2 Jahren ebenfalls 2 Beschwerden geschrieben mit androhung Mietminderung und Anwalt. Wie gesagt wird seit 2 Jahren alles protokolliert (15 Seiten b.j).

Nicht mit einem Anwalt drohen, sondern mal hingehen, die Lage schildern und sich beraten lassen. Der kennt sich mit sowas aus und kann auch die Erfolgsaussichten beurteilen, nicht ohne Hinweis, dass es sich dabei nicht um eine Sicherheit sondern um eine Wahrscheinlichkeit handelt.
Der wird jedenfalls erstmal beurteilen können, ob bereits die Anwesenheit eines solchen Personenkreises einen Mangel darstellt. Der war dann möglicherweise arglistig verschwiegen. Hierfür wäre dann zweifellos der Vermieter verantwortlich.
Möglicherweise stellt sich auch heraus, dass es sich bei einem Haus, wo man eine Wohnung nur an Hartz-4-Empfänger vermietet bekommt, gar nicht um ein gehobenes in einer guten Gegend handelt. Solche Bewertungen sind ja grundsätzlich zu einem gewissen Grad immer auch stark subjektiv geprägt. Und was der eine als unzumutbare Störung empfindet, kann sich bei neutraler Betrachtung als normal erweisen. Wenn ich es richtig vertehe, dann ist der Vermieter bereits im Kontakt mit einem Anwalt, aber es tut sich nichts. Dafür muss es Gründe geben. Diese erfahren wir hier leider nicht. Also viel Raum für Spekulationen.

Grüße

Das Problem wird in einem kostspieligen, langwierigen, kostenintensiven und wahrscheinlich unbefriedigendem Rechtsstreit mit der Arge enden. Es geht nur auf dem Rechtsweg oder auch freiwilliger Basis. Letzteres  beispielsweise wenn die besagte Sippschaft  infolge eines  besonderen, unglücklichen und schmerzlichen Ereignisses kurzfristig zur Einsicht oder zu Geld kommt und auszieht ( bevor weiterer Schaden entsteht und alles versifft ist…!! )
Meineserachtens sind Sie juristisch in einer WEG und da kann sich auch die ARGE nicht auf die Position stellen, man habe mit dem durch die Eigentümergemeinschaft bestellten Hausverwalter nichts zu tun. Es gehört jedenfalls zu den Obliegenheiten der Hausverwaltung die säumigen und unordentlichen Mieter mit entsprechenden Rechtsmitteln zur Raison zu bringen! Dazu ist die Verwaltung rechtlich autorisiert und sogar zum Schutz der WEG verpflichtet, da sie ja auch von der Eigentümergemeinschaft hierfür bezahlt wird! So ist das in einer WEG. Im Rahmen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung würde ich erstmal der Verwaltung massiv Druck machen. Die ist hier gefordert, wer auch immer der Miet-Vertragspartner ist! Ansonsten sollten Sie gedanklich  davon ausgehen das unser sogenannter Rechtsstaat beispielsweise Betrügern einen geradezu unglaublichen Täterschutz  gewährt ( Im Klartext: Rechtsbeugung auf dem Buckel des Geschädigten) Ich werde mal bei der ARGE recherchieren …

Hallo,

Das Problem wird in einem kostspieligen, langwierigen, kostenintensiven und wahrscheinlich unbefriedigendem Rechtsstreit mit der Arge enden.

Ist die denn Mieter der Wohnung? Dann könnte ich mir bspw. kaum vorstellen, dass die seit 4 Jahren keine nebenkosten an den Eigentümer/Vermieter bezahlen. Ist aber eben nur Spekulation.

Meineserachtens sind Sie juristisch in einer WEG und da kann sich auch die ARGE nicht auf die Position stellen, man habe mit dem durch die Eigentümergemeinschaft bestellten Hausverwalter nichts zu tun.

Steht doch auch nirgendwo geschrieben? Außerdem hat ein Mieter nichts mit der Eigentümergemeinschaft zu tun. Sowohl UP als auch die Patchworkfamilie mit Migrationshintergründlern sind doch Mieter in diesem Haus?

Es gehört jedenfalls zu den Obliegenheiten der Hausverwaltung die säumigen und unordentlichen Mieter mit entsprechenden Rechtsmitteln zur Raison zu bringen!
autorisiert und sogar zum Schutz der WEG verpflichtet, da sie ja auch von der Eigentümergemeinschaft hierfür bezahlt wird!

Dafür muss sie aber auch tatsächlich dazu autorisiert sein? Das ist ja kein Selbstläufer.

So ist das in einer WEG. Im Rahmen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung würde ich erstmal der Verwaltung massiv Druck machen.

Als Mieter?

Die ist hier gefordert, wer auch immer der Miet-Vertragspartner ist!

Partner sind doch hier erstmal Mieter und Vermieter oder woraus ergibt sich nach den Infoermationen etwas anderes?
Die verwaltung einer Eigentümergemeinschaft hat nicht mit einer Mietverwaltung zu tun.

Ansonsten sollten Sie gedanklich davon ausgehen das unser sogenannter Rechtsstaat beispielsweise Betrügern einen geradezu unglaublichen Täterschutz  gewährt ( Im Klartext: Rechtsbeugung auf dem Buckel des Geschädigten)

Nö, das passiert nicht. Ganz subjektiv ist es natürlich für jeden Vermieter unbefriedigend, wenn er auf solche Leute reinfällt.
Das passiert sogar solchen, die ihre potenziellen Mieter bis ins Detail ausleuchten.
Dass dann von einer Hartz-4 beziehenden Patchworkfamilie mit Migrationhintergründlern nichts zu holen ist, kann man dem Rechtsstaat kaum vorwerfen. Hier hat sich das unternehmerische Risiko verwirklicht, welches jeder Vermieter eingeht und gegen das er sich absichern kann. Unser Wirtschafts- und Rechtssystem ist an dieser Stelle so frei, dass jeder Unternehmer für sich entscheiden muss, ob er dies überhaupt tut, und dann ggf. wie.

Ich werde mal bei der ARGE recherchieren …

Du weißt wohl, um wen es geht? Und selbst wenn. Welches Interesse hätte ausgerechnet die ARGE die Leute aus der Wohnung zu bekommen? Denen sind die KdU offenkundig niedrig genug. Warum sollten die sich um die Belange eines anderen Mieters im Haus kümmern? Das ist gar nicht deren Aufgabe.
Der Eigentümer kann im Idealfall versuchen, dass ihm die KdU direkt überwiesen werden. Ansprechpartner für eine Mieter ist jedenfalls grundsätzlich der Vermieter. Falls dieser eine Verwaltung für Mietangelegenheiten eingesetzt hat, dann diese. Das hat jedoch rechtlich nichts mit der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft zu tun.

Grüße

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Danke El für deine Ratschläge, wurde bereits alles gemacht, führte jedoch zu keiner Lösung da die besagten Personen sich abschotten und jeglichen Kontakt seitens HV,Anwalt v.Besitzer und WE meiden und ignorieren. Selbst Mitarbeiter der Arge haben dem Personenkreis „inoffiziell“ garantiert dass diese in der Wohnung für immer bleiben können. Du scheinst ja sehr „belesen“ zu sein, hast du vlt. ein Paar Urteile zur Hand wo erfolgreich Transferleistungsbezieher aus einer Wohnung geklagt wurden?

Hallo, wäre super wenn du was über die Aussage der Arge in Bezug auf Wohnungssuche durch Kläger in Erfahrung bringen könntest. Einige glauben wahrscheinlich hier dass es sich um Pipifax handelt was hier vorfällt, aber wenn Nachts im Treppenhaus illegale Chinaböller (die mit dem schönen grünen Licht) gezündet werden, die Pflegekinder geschlagen werden vom polnischen Freund der Adoptivmutter zgl.Mieterin oder Spät abends die Türen zugeschmissen werden im Treppenhaus und zusätzlich mit voller Hingabe gegen das Eisentreppengeländer getreten wird und selbst nach Ermahnung des Personenkreises dieses Verhalten intensivier gestaltet wird, ist wohl ein Punkt erreicht wo Schluss ist.(Nur ein Auszug aus 2 Jahren Lärmprotokoll)
Wie ist es rechtlich auch vereinbar das rücksichtslos die Wohnung beschädigt wird? Ich rede da von verschimmelten Holzfenstern die nagelneu waren bei Einzug, und Parket welches Schwarz verfärbt ist und kaputt weil die Hundepisse nicht weggewischt wurde?
Ich möchte noch Hinzufügen das die Personen falsche Angaben bei der Selbstauskunft gemacht haben über sich und ihre „Familienzusammensetzung“, und hoppla hopp hat der Makler der unrechtmäßig doppelt Provision kassiert hat (die ihm nicht zustand) die Selbstauskunft beseitigt so dass man auch auf diesem Wege diese Menschen nicht beklagen kann.

Vlt. wird dem ein oder anderem jetzt mal die Dimension klar was sich hier abspielt und wie dass alles eingefädelt wurde.

Für jede „hilfreiche“ Antwort wäre ich sehr erfreut :smile:

Danke für deine Antwort.
Eine Frage noch: Der Vermieter (der eine Privatperson ist) musste für 3 Jahre knapp 3600 eu nebenkosten „nachzahlen“ für wassser,heizung,etc. die er bis jetzt nicht von der Mieterin erhalten hat. Bekommt er dieses Geld komplett ersetzt von der Arge? Heist dass das Sozialhilfeempfänger unbegrenzt Nebenkosten produzieren können oder bleibt der Vermiter auf den Kosten sitzen?
Die Wohnung wird ebenfalls mutwillig/nachlässig Beschädigt, wer kommt für diese Reparaturkosten auf?

Falsches Brett, Mietrecht
g

Hallo,

aber wenn Nachts im
Treppenhaus illegale Chinaböller (die mit dem schönen grünen
Licht) gezündet werden,

Dafür ist die Polizei zuständig

die Pflegekinder geschlagen werden vom
polnischen Freund der Adoptivmutter

Anzeige bei der Polizei, Meldung ans Jugendamt

oder Spät
abends die Türen zugeschmissen werden im Treppenhaus und
zusätzlich mit voller Hingabe gegen das Eisentreppengeländer
getreten wird

Bei unzumutbarer Lärmbelästigung kann man die Polizei einschalten

und selbst nach Ermahnung des Personenkreises
dieses Verhalten intensivier gestaltet wird,

Nennt man Eskalation

Ich rede da von verschimmelten
Holzfenstern die nagelneu waren bei Einzug, und Parket welches
Schwarz verfärbt ist und kaputt weil die Hundepisse nicht
weggewischt wurde?

Wie kommt man zu diesen Feststellungen? Hat man Zutrittsrecht?

Für jede „hilfreiche“ Antwort wäre ich sehr erfreut :smile:

s. oben und: Da du keine rechtlichen Möglichkeiten gegenüber deinen Nachbarn hast - nur der Vermeter, kannst du aber selbst ausziehen um den Ärger loszuwerden.
as Jobcenter (vor grauer Vorzeit ARGE) ist für das Verhalten der Alg 2 Bezieher nicht zuständig.

Gruß
Otto

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Hallo,
Also nochmal ganz langsam zum Mitschreiben: Die Arge ist hierfür nicht zuständig. Die sind dafür zuständig, den Leuten den Lebensunterhalt inklusive Wohnung zu bezahlen. Die haben außerdem gar kein Interesse, dass die Leute auf der Straße landen, weil sie sich dann nämlich kümmern und ggf. mehr bezahlen müssten. Die werden also in dieser Angelegenheit keinen Finger krümmen.
Andererseits genießen Transferleistungsbezieher auch keinen besonderen Kündigungsschutz in normalen Wohnung.
Was eventuelle Lärm- oder sonstige Belästigungen bis hin zu möglichen Straftaten angeht, sind dafür zunächst die Ordnungsbehörden zuständig. Ordnungs-, Jugendamt, Polizei, Gericht, Gerichtsvollzieher verchaffen sich bei Bedarf auch Zugang zu der Wohnung und den Leuten, selbst wenn diese sich abschotten. Die werden aber alle nicht von selbst tätig, manche wollen sogar vorher Geld sehen.
In dem Fall kommt es dann auch noch darauf an, wer, was von wem verlangen kann. Wenn mir als Mieter andere Mieter auf dem Kopf rumtrampeln, dann kann ich eben im aktuen Fall o.g. Behörden verständigen. Ansprechpartner für Mietminderungen ist aber immer mein Vermieter. Als Mieter kann ich keine Räumungsklage gegen Mieter einer anderen Wohnung durchbringen. Einzige Ausnahme: Ich wäre der Vermieter deren Wohnung. Nur der kann diesen kündigen und weitere Maßnahmen ergreifen/anschieben.
In manchen Häusern gibt es einen Vermieter, in anderen eben mehrere Wohnungseigentümer. Das macht die Sache nicht einfacher. Denn ein Vermieter, der sich berechtigten Mietminderungen aller anderen Mieter wegen eines Mieters ausgesetzt sieht, hat eine ganz andere Motivation, als wenn es sich eben um mehrere Vermieter/Eigentümer handelt. Dort denkt eben erstmal jeder an sich.
Urteile helfen hier wenig, weil sie zum einen ohnehin nicht einfach übertragen werden können und zum anderen eben noch Informationen fehlen.
Wenn die hier beschriebenen Umstände (sowohl was die ausbleibenden Nebenkostenzahlungen als auch die Störungen angeht) zutreffen, ist eine außerordentliche Kündigung sicher bereits erfolgt und der Vermieter dieser Wohnung scheut jetzt nur noch die Kosten für eine Räumungsklage bzw. deren Durchsetzung oder er kann sie sich schlicht nicht leisten.
Das wäre nun wiederum Pech für die Mieter anderer Wohnungen. Außer selbst auszuziehen oder die Miete zu mindern haben sie keine legalen Mittel zur Verfügung.
Also einfach mal im Mietrechtbrett fragen, was a) ein anderer Mieter machen kann und b) was der Vermieter machen kann.

Grüße