Mietrecht - Probleme mit Vermieterin

Liebe Experten und Expertinnen,

ich habe ein erhebliches Problem mit meiner Vermieterin und hoffe, daß Ihr mir einen Rat geben könnt, wie ich damit umgehen soll bzw. was ich noch weiter unternehmen soll.

Ich bin im März 2001 in meine jetzige Wohnung eingezogen.
Bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, daß ich im Wohnzimmer eine feuchte Ecke habe und darüber hinaus sagte die Vermieterin mir zu - leider nur mündlich, das war wohl mein Fehler - daß sie das Bad zum Winter hin neu machen lassen wollte. Vor dem Einzug wurden Waschbecken, Toilette und Toilettenkasten schon ersetzt, der Rest, nämlich Duschwanne ersetzen und alles neu fliesen lassen, sollte dann später gemacht werden, weil das Bad wirklich fürchterlich aussieht (Dusche etc. waren im 70’er-Jahre-Moosgrün und die Fliesen sind uralt und mehrmals laienhaft übergestrichen mit etlichen Bläschen sowie Stellen, wo die Fliesenfarbe abgeplatzt ist).

Soweit, so gut. Über den Sommer hin trocknete die feuchte Stelle im Wohnzimmer und über das Bad machte ich mir auch erstmal keine Gedanken.

Von meiner Vermieterin kam irgendwann die Information, daß sie demnächst wegziehen wolle. Das Telefon sei bereits abgemeldet. Dann hab ich nie wieder was von ihr gehört.

Im Winter kam die feuchte Stelle im Wohnzimmer wieder und außerdem kam bei mir natürlich die Frage auf, wann denn das Bad nun gemacht werden soll. Durch einen Zufall bekam ich die neue Adresse meiner Vermieterin heraus, die sie mir gar nicht mitgeteilt hatte. Eine Telefonnummer war auch hier wieder nicht vorhanden.

Ich schrieb sie Anfang Februar an. Sie schlug mir einen Besichtigungstermin vor bezüglich der feuchten Ecke. Über die Badsanierung schrieb sie, daß sich das Unterfangen „als kostspieliger herausgestellt“ habe, als sie gedacht hatte.

Ich schrieb zurück, daß sie mich dann telefonisch kontaktieren solle, weil Terminabsprachen schriftlich ein bißchen kompliziert seien. Auf diesen Brief hin bekam ich keine Antwort mehr.

Im Juni habe ich meiner Vermieterin nochmals einen Brief geschrieben. Darin schrieb ich, daß die feuchte Ecke im Wohnzimmer natürlich in der Zwischenzeit wieder verschwunden sei und daß ich somit einen weiteren Winter mit Schimmel an den Wänden vor mir haben würde. Außerdem schlug ich ihr vor, die Badsanierung während eines Zeitraums ab ca. August, wenn ich für 2-3 Monate nicht hier sein würde, machen zu lassen, weil der Zeitraum ideal geeignet sei.

Ich hab wieder keine Antwort auf diesen Brief bekommen. Ich weiß allmählich nicht mehr, was ich machen soll. Miete kürzen? Das Problem ist auch, daß sie lediglich Eigentümerin dieser Wohnung ist und nicht des ganzen Hauses. Als ich einzog, ging die Zuständigkeit bezüglich der feuchten Ecke hin und her zwischen Vermieterin der Wohnung, die für alles INNERHALB der Wohnung zuständig sei, und Hausverwaltung, die von der Eigentümergemeinschaft beauftragt ist, die für Fassade etc. zuständig sei, weil keiner feststellen konnte, woher die feuchte Stelle kommt.

Außerdem ist dieses Bad wirklich eine Zumutung. Mein Problem ist, daß ich mir das bei Einzug nicht habe schriftlich geben lassen, daß das gemacht werden soll.

Einen Umzug kann ich mir aus finanziellen Gründen derzeit überhaupt nicht leisten und abgesehen von den angesprochenen Problemen fühle ich mich hier eigentlich auch wohl. Ich weiß nur bald nicht mehr, was ich noch machen soll.

Meine Anwältin auch hiermit beauftragen?

Ich wäre echt froh, wenn ich hier eine Expertenmeinungen hören könnte.

Viele Grüße,
Fabienne

Hallo Fabienne,

Ich bin im März 2001 in meine jetzige Wohnung eingezogen.
Bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, daß ich im
Wohnzimmer eine feuchte Ecke habe und darüber hinaus sagte die
Vermieterin mir zu - leider nur mündlich, das war wohl mein
Fehler - daß sie das Bad zum Winter hin neu machen lassen
wollte. Vor dem Einzug wurden Waschbecken, Toilette und
Toilettenkasten schon ersetzt, der Rest, nämlich Duschwanne
ersetzen und alles neu fliesen lassen, sollte dann später
gemacht werden, weil das Bad wirklich fürchterlich aussieht
(Dusche etc. waren im 70’er-Jahre-Moosgrün und die Fliesen
sind uralt und mehrmals laienhaft übergestrichen mit etlichen
Bläschen sowie Stellen, wo die Fliesenfarbe abgeplatzt ist).

Soweit, so gut. Über den Sommer hin trocknete die feuchte
Stelle im Wohnzimmer und über das Bad machte ich mir auch
erstmal keine Gedanken.

Von meiner Vermieterin kam irgendwann die Information, daß sie
demnächst wegziehen wolle. Das Telefon sei bereits abgemeldet.
Dann hab ich nie wieder was von ihr gehört.

Im Winter kam die feuchte Stelle im Wohnzimmer wieder und
außerdem kam bei mir natürlich die Frage auf, wann denn das
Bad nun gemacht werden soll. Durch einen Zufall bekam ich die
neue Adresse meiner Vermieterin heraus, die sie mir gar nicht
mitgeteilt hatte. Eine Telefonnummer war auch hier wieder
nicht vorhanden.

Ich schrieb sie Anfang Februar an. Sie schlug mir einen
Besichtigungstermin vor bezüglich der feuchten Ecke. Über die
Badsanierung schrieb sie, daß sich das Unterfangen „als
kostspieliger herausgestellt“ habe, als sie gedacht hatte.

HIe rgeht doch hervor, dass Dir die Vermieterin zugesagt hat, Massnahmen durhczuführen, wie sonst könnte sich sich heute äussern, das Unterfangen habe sich „als kostspieliger herausgestellt“. Ich hoiffe, diese Antwort hast Du schriftlich erhalten. Es wäre mit ein Beweis, dass diese Zusage vorlag.

Ich schrieb zurück, daß sie mich dann telefonisch kontaktieren
solle, weil Terminabsprachen schriftlich ein bißchen
kompliziert seien. Auf diesen Brief hin bekam ich keine
Antwort mehr.

Im Juni habe ich meiner Vermieterin nochmals einen Brief
geschrieben. Darin schrieb ich, daß die feuchte Ecke im
Wohnzimmer natürlich in der Zwischenzeit wieder verschwunden
sei und daß ich somit einen weiteren Winter mit Schimmel an
den Wänden vor mir haben würde. Außerdem schlug ich ihr vor,
die Badsanierung während eines Zeitraums ab ca. August, wenn
ich für 2-3 Monate nicht hier sein würde, machen zu lassen,
weil der Zeitraum ideal geeignet sei.

Ich hab wieder keine Antwort auf diesen Brief bekommen. Ich
weiß allmählich nicht mehr, was ich machen soll. Miete kürzen?
Das Problem ist auch, daß sie lediglich Eigentümerin dieser
Wohnung ist und nicht des ganzen Hauses. Als ich einzog, ging
die Zuständigkeit bezüglich der feuchten Ecke hin und her
zwischen Vermieterin der Wohnung, die für alles INNERHALB der
Wohnung zuständig sei, und Hausverwaltung, die von der
Eigentümergemeinschaft beauftragt ist, die für Fassade etc.
zuständig sei, weil keiner feststellen konnte, woher die
feuchte Stelle kommt.

Du musst nun einfach eine richtige Mängelanzeige erstellen und die Vermieterin auffordern, die Mängel bis zum xx.xx.xxxx zu beseitigen. Und zwar die Feuchtiglkeitsschäden als auch die Mängel im Bad. Da du anfragst, ob Du Deine Anwältin beauftragen sollst, scheint das der richtige Weg zu sein, wenn DU eine Rechtsschutzversicherung hast oder PKH erhälst. Rein vorsorglich ein Hinweis. Sofern Du selbst schreiben solltest, erklären, dass dei Miete ab sofort unter Vorbehalt steht und Du eine Mietminderung von derzeit mindestens 5 %, eine höhere bleibt ausdrücklich vorbehalten, bereits jetzt erklärst. Schreiben dann per Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein.

Gruss Günter

Außerdem ist dieses Bad wirklich eine Zumutung. Mein Problem
ist, daß ich mir das bei Einzug nicht habe schriftlich geben
lassen, daß das gemacht werden soll.

Einen Umzug kann ich mir aus finanziellen Gründen derzeit
überhaupt nicht leisten und abgesehen von den angesprochenen
Problemen fühle ich mich hier eigentlich auch wohl. Ich weiß
nur bald nicht mehr, was ich noch machen soll.

Meine Anwältin auch hiermit beauftragen?

Ich kann dir nur folgenden Rat geben:
Ich bin selbst Vermieterin einiger Wohnungen und all meine Mieter drücken alles mit dem Mieterbund durch.
Hier hast du als Vermieterin keine Chance, selbst das Gericht
urteilt in 90% zu Gunsten des Mieterbundes und deren Mandanten
ob Recht oder unrecht.
Also wende dich an den Mieterbund, kostet nicht viel.

Danke und weitere Fragen…
Hallo Günther,

ich konnte am Wochenende nicht ins Netz, daher erst jetzt eine Reaktion. Erstmal danke für Deine Antwort.

HIe rgeht doch hervor, dass Dir die Vermieterin zugesagt hat,
Massnahmen durhczuführen, wie sonst könnte sich sich heute
äussern, das Unterfangen habe sich „als kostspieliger
herausgestellt“. Ich hoiffe, diese Antwort hast Du schriftlich
erhalten. Es wäre mit ein Beweis, dass diese Zusage vorlag.

Ja, das habe ich schriftlich. Mir war nur nicht klar, ob das als Beweis AUSREICHT.

Du musst nun einfach eine richtige Mängelanzeige erstellen und
die Vermieterin auffordern, die Mängel bis zum xx.xx.xxxx zu
beseitigen. Und zwar die Feuchtiglkeitsschäden als auch die
Mängel im Bad.

Ja, aber dazu gleich weitere Fragen:
Der Feuchtigkeitsschaden ist erstens jetzt im Sommer natürlich nicht zu sehen.
Und zweitens, durch den Umstand, daß ihr die Wohnung gehört, für die Fassade aber die Eigentümergemeinschaft zuständig ist und einfach nicht klar ist, woher die feuchte Stelle kommt (Mangel in der Fassade oder in der Wohnung?) ist angeblich auch immer der jeweils andere für die Beseitigung zuständig.
Das heißt, Mängelanzeige kann ich diesbezüglich erst im Winter machen, wenn die feuchte Stelle wieder da ist.

Und was eine Mängelanzeige hinsichtlich der Badsanierung angeht: es gibt ja keine funktionalen Mängel im Bad. KLoschüssel, Waschbecken und Klospülung sind ausgetauscht worden. Alle Wasserhähne etc. funktionieren einwandfrei.
Es sieht einfach nur „scheiße“ aus. Und da frage ich mich, ob das eine Sanierung ist oder nur eine Renovierung, für die ich ja selbst zuständig wäre?

Da du anfragst, ob Du Deine Anwältin
beauftragen sollst, scheint das der richtige Weg zu sein, wenn
DU eine Rechtsschutzversicherung hast oder PKH erhälst.

Ich hab miserabel wenig Geld und daher Anspruch auf Beratungs- und Prozeßkostenhilfe.
Ich war auch mal im Mieterverein. Aber nachdem ich dann trotz Mitgliedschaft in einer anderen Angelegenheit vor einigen Jahren eine Anwältin nehmen mußte, weil (das gilt nur für den KIELER Mieterverein) es keine kompetenten Leute gab (sorry…), hab ich mir gedacht, das ist rausgeschmissenes Geld.

Wie gesagt, ich werde mir überlegen, meine Anwältin einzuschalten. Ich hab einfach keine Energie, mich selbst mit diesem Mist rumzuärgern.

Viele Grüße,
Fabi

Hallo Jaclyn,

„kostet nicht viel“ ist relativ, für mich ist das ein Haufen Geld. Darüber hinaus: Ich war einmal im Mieterbund und nachdem ich trotzdem bei einer Auseinandersetzung um Nebenkosten zusätzlich eine Anwältin beauftragen beauftragen mußte, hab ich mir gedacht, das ist rausgeschmissenes Geld.

Naja, das ist einige Jahre her, vielleicht sind da inzwischen kompetentere Leute angestellt…

Gruß,
Fabienne

Hallo Fabienne,

HIe rgeht doch hervor, dass Dir die Vermieterin zugesagt hat,
Massnahmen durhczuführen, wie sonst könnte sich sich heute
äussern, das Unterfangen habe sich „als kostspieliger
herausgestellt“. Ich hoiffe, diese Antwort hast Du schriftlich
erhalten. Es wäre mit ein Beweis, dass diese Zusage vorlag.

Ja, das habe ich schriftlich. Mir war nur nicht klar, ob das
als Beweis AUSREICHT.

Du musst nun einfach eine richtige Mängelanzeige erstellen und
die Vermieterin auffordern, die Mängel bis zum xx.xx.xxxx zu
beseitigen. Und zwar die Feuchtiglkeitsschäden als auch die
Mängel im Bad.

Ja, aber dazu gleich weitere Fragen:
Der Feuchtigkeitsschaden ist erstens jetzt im Sommer natürlich
nicht zu sehen.
Und zweitens, durch den Umstand, daß ihr die Wohnung gehört,
für die Fassade aber die Eigentümergemeinschaft zuständig ist
und einfach nicht klar ist, woher die feuchte Stelle kommt
(Mangel in der Fassade oder in der Wohnung?) ist angeblich
auch immer der jeweils andere für die Beseitigung zuständig.
Das heißt, Mängelanzeige kann ich diesbezüglich erst im Winter
machen, wenn die feuchte Stelle wieder da ist.

Trotzdem solltest Du Deine Vermieterin auf den im Winter/Frühjahr bestehende Feuchtigkeitsschdaen hinweisen und um Beseitigung durch Handwerker bitten, weil man im Winter solche Fläche nie behandeln soll. Der Schaden ist bekannt und dass er im Winter wieder kommen wird, ist sicher.

Und was eine Mängelanzeige hinsichtlich der Badsanierung
angeht: es gibt ja keine funktionalen Mängel im Bad.
KLoschüssel, Waschbecken und Klospülung sind ausgetauscht
worden. Alle Wasserhähne etc. funktionieren einwandfrei.
Es sieht einfach nur „scheiße“ aus. Und da frage ich mich, ob
das eine Sanierung ist oder nur eine Renovierung, für die ich
ja selbst zuständig wäre?

Das genügt nicht, von der Vermieterin zu verlangen, dass sie was macht. Auf der anderen Seite, wie stellst Du Dir es vor, wenn Du auf Deine Kosten das Bad beispielsweise neu fliesen lässt. Wer vergütet Dir die Wertverbesserung ?

Da du anfragst, ob Du Deine Anwältin
beauftragen sollst, scheint das der richtige Weg zu sein, wenn
DU eine Rechtsschutzversicherung hast oder PKH erhälst.

Ich hab miserabel wenig Geld und daher Anspruch auf Beratungs-
und Prozeßkostenhilfe.

Dann nhem Dir einen Anwalt mit Erfahrung im Mietrecht.

Ich war auch mal im Mieterverein. Aber nachdem ich dann trotz
Mitgliedschaft in einer anderen Angelegenheit vor einigen
Jahren eine Anwältin nehmen mußte, weil (das gilt nur für den
KIELER Mieterverein) es keine kompetenten Leute gab
(sorry…), hab ich mir gedacht, das ist rausgeschmissenes
Geld.

Ich gehöre auch einem Mieterverein an. Meine erste Tätigkeit als Geschöftsführer war, dass ich zwei Anwälten von einer Sekunde auf die andere die Türe gewiesen habe mangels Fachwissen und mangelndes Interesse zu Gunsten der Mitglieder zu arbeiten. Dann wurde die gesamte Vorstandschaft ausgewechselt. Heute kommen zu uns Mitglieder aus anderen Mietervereinen bis zur Entfernung von 150 km. Mehr möchte ich dazu nicht äussern. Wir haben in sieben Jahren unsere Mitgliederzahl verdreifacht, " nur vier Anwälte " und zwei weitere Mietrechtskundige Mitarbeiter sind bei uns tätig, und wir mussten nun dieses Jahr seit 1995 unsere Geschäftsstelle erneut vergrößern und mehr Räume anmieten. Wir haben das kuriose Problem, dass rd. 300 Vermieter ihre Mieter gebeten haben, bei uns Mitglied zu werden, damit wenn sie Fragen haben, die Fragen ohne Streitigkeiten erledigt werden.

Wie gesagt, ich werde mir überlegen, meine Anwältin
einzuschalten. Ich hab einfach keine Energie, mich selbst mit
diesem Mist rumzuärgern.

Viel Glück, wenn Du etwas wissen willst, maile mich direkt an.

Gruss Günter