Mietrecht,räumungspfl.vor ende des vertrages

hallo,

ich habe folgendes problem. wohne in einem wohnheim und möchte demnächst ausziehen. voraussichtlich zum 1.6. in den allgemeinen mietbedingungen steht, daß die übergabe bis 12:00 am letzten tag des monats stattfinden muß, daß es ein werktag sein muß und während den öffnungszeiten des hausmeisters. im mietvertrag steht, daß die allgemeinen mietbedingungen teil des mietvertrages sind. nun ist der 31.5. ein sonntag. ich müßte also auf jeden fall schon freitag mittag raus. dann ist donnerstag ein feiertag und fraglich, ob der hausmeister an dem freitag übrhaupt da ist. ist es rechtens, daß man schon freitag raus muß oder gar schon mittwoch obwohl man für den ganzen monat bezahlt hat (und in den mietbedingungen auch noch steht, daß rückforderungen deswegen nicht mgl. sind)? bei meinem potentiellen neuen mietvertrag ist der vormieter noch bis 31. drin und ich hab auch keine lust, wegen diesen ungerechten regelungen 1 monat doppelte miete zu bezahlen. vielleicht kennt sich ja hier jemand aus und kann mir weiterhelfen.

danke!

hallo,

ich habe folgendes problem. wohne in einem wohnheim und möchte
demnächst ausziehen. voraussichtlich zum 1.6. in den
allgemeinen mietbedingungen steht, daß die übergabe bis 12:00
am letzten tag des monats stattfinden muß, daß es ein werktag
sein muß und während den öffnungszeiten des hausmeisters. im
mietvertrag steht, daß die allgemeinen mietbedingungen teil
des mietvertrages sind. nun ist der 31.5. ein sonntag. ich
müßte also auf jeden fall schon freitag mittag raus. dann ist
donnerstag ein feiertag und fraglich, ob der hausmeister an
dem freitag übrhaupt da ist. ist es rechtens, daß man schon
freitag raus muß oder gar schon mittwoch obwohl man für den
ganzen monat bezahlt hat (und in den mietbedingungen auch noch
steht, daß rückforderungen deswegen nicht mgl. sind)? bei
meinem potentiellen neuen mietvertrag ist der vormieter noch
bis 31. drin und ich hab auch keine lust, wegen diesen
ungerechten regelungen 1 monat doppelte miete zu bezahlen.
vielleicht kennt sich ja hier jemand aus und kann mir
weiterhelfen.

Eine Vereinbarung, die besagt, dass ein Mieter vor Ablauf der Mietzeit ausziehen soll und ihm ausserdem keine anteiligen Kosten ersattet werden, halte ich für nicht haltbar. Nun schreibst Du von einem Wohnheim. Ist diese Vereinbarung für ein Studentenwohnheim getroffen ist die Vereinbarung wirksam. Hier gelten die Vereinbarungen und sind Sonderregelungen.

Gruss Günter

hallo,

ehrlich gesagt halte ich die Mietbedingungen für kaum haltbar. Faktisch handelt es sich hier doch um ein Problem der Vertragserfüllung. Kann der Vertrag (Übergabe zum Ultimo)nicht erfüllt werden, weil es sich um einen Sonn- oder Feiertag handelt, muss der Vertrag am nächten Werktag erfüllt werden, also am 01.06.!! Gesetzliche Vorschriften können nicht einfach mit irgendwelchen „Mietbedingungen“ abbedungen werden.

Ich würde jedoch die praktikable Lösung wählen: Abnahme (NICHT ÜBERGABE!!) des Zimmers für den Freitag anbieten. Hat der Hausmeister da Urlaub, ist das nicht Dein Problem und die Gegenseite hat sich die Rechtsfolgen zurechnen zu lassen. Den Schlüssel am Sonntag bis 12:00 Uhr in den Briefkasten des Hausmeisters einwerfen und tschüss - nach Dir die Sintflut.

Gruß
Dirk