Mietrecht: raumhöhe

hallo,

ein bekannter hat mich soeben darauf hingewiesen, dass unsere wohnung „nur“ eine raumhöhe von 2.30 hat und dass eine solche wohnung nicht vermietet werden darf. stimmt das? die wohnung ist unter dem dach, es gibt viele schrägen und die decke ist tatsächlich auf einer höhe von 2.30

danke!

le trott

hallo,

diese Information ist falsch. Wohnungen mit einer Raumhöhe von 2,30 m dürfen vermietet werden, insbesondere wenn es sich um sog. Dachwohnungen handelt.

Gruss Günter

ein bekannter hat mich soeben darauf hingewiesen, dass unsere
wohnung „nur“ eine raumhöhe von 2.30 hat und dass eine solche
wohnung nicht vermietet werden darf. stimmt das? die wohnung
ist unter dem dach, es gibt viele schrägen und die decke ist
tatsächlich auf einer höhe von 2.30

danke!

le trott

hallo günter,

das ist ja schade :wink: vielen dank!

le trott

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warum?

das ist ja schade :wink: vielen dank!

ein bekannter hat mich soeben darauf hingewiesen, dass unsere
wohnung „nur“ eine raumhöhe von 2.30 hat und dass eine solche
wohnung nicht vermietet werden darf. stimmt das? die wohnung
ist unter dem dach, es gibt viele schrägen und die decke ist
tatsächlich auf einer höhe von 2.30

Hi!
Wieso ist das schade?
Wolltest du ausziehen? Oder hast du erwartet, jetzt kostenlos hier wohnen zu dürfen? Verstehe nicht so ganz…
Markus

Hallo ähmmm…trottle?

Das stimmt nur teilweise - im gewerblichen Bereich. Demnach darfst du als Chef niemanden beschäftigen, wenn die Raumhöhe unter 2,30 ist, zumindest bei uns ist es so.
Aber privat darfst du das auf jeden Fall. Nur die Wohnfläche wird anders berechnet, aber erst wenn die Raumhöhe unter 2 m ist.

Gruß,
Maja

p.s. Warum findest du das Schade, dass das nicht stimmt?