Liebe/-r Experte/-in,habe 2010 eine Neubauwohnung angemietet,ohne Tapeten und Bodenbelege.Mus ich jetzt ,bei Auszug,alles runterreissen,wenn das im Mietvertrag steht.
Hallo!
Die sogenannte „Tapetenklausel“ ist nach neuesten Gerichtsurteilen ungültig, selbst wenn es im Mietvertrag steht.
Überhaupt sollten eventuelle Renovierungsklauseln von einem Experten auf Gültigkeit überprüft werden, denn viele der vertraglichen Klauseln sind mittlerweile unwirksam.
Mieterschutzbund oder die Zusendung an einen Internetanwalt des Vertrages zwecks Überprüfung der Renovierungsklauseln hielte ich für sinnvoll, bevor man dem Vermieter die komplette Wohnung renoviert.
Gruss,
Heike
Vielen Dank