Mietrecht - Regelung Wände Tapezieren/Streichen

Hallo,
kann mir jemand sagen wie das mit der Instandhaltung der Wände in einer Mietswohnung geregelt ist:
Als Neumieter weiß man ja nicht, was mit dem Vormieter vereinbart wurde. Kann der neue Mieter verlagen, dass der Vormieter bzw. Vermieter die Tapeten ablöst, wenn der Vorgänger geraucht hat? Als neuer Mieter möchte man ja nicht „unnötig“ Arbeit und Kosten haben. Oder muss man sich in Sachen Wände/Tapete/Streichen einigen? Wie ist das so grundsätzlich?

DANKE

Julia

Hallo,

in der Regel fragt man dies beim Vermieter nach, wenn man die Wohnung besichtigt hat und Interesse an dieser bekundet. Also vor dem Mietvertrag.
Ich als Mieter würde, wenn es dem Vermieter egal ist, lieber bei Einzug alles vorrichten (dann nämlich nach meinem Geschmack) und beim Auszug die Wohnung nur besenrein übergeben wollen. Da haben beide Seite den geringsten Ärger und Aufwand.

Gruß Ina

Hallo Julia,

der Vormieter übergibt die Wohnung an den Vermieter, nicht an den Neumieter. Der Neumieter sollte also jegliche Absprache mit dem Vermieter treffen. Wenn der Vormieter sich selbst einen neuen Mieter suchte gilt obiges nur bedingt.

Liebe Grüße
Hubu

Liebe Julia!
Es gilt: Der Vermieter muss die Wohnung in einem, dem vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zusatand dem potentiellem Mieter überlassen. So sagen es die § 535 und § 538 BGB ausdrücklich. Hat der Vormieter nicht renoviert, dann hat dies der Vermieter zu übernehmen, auch die Kosten! Eine mögliche Geruchsbelästigung auf Grund von Rückständen von Rauchern müssen Sie nicht hinnehmen, denn es werden die 535/538 BGB verletzt.
Im Mietvertrag können Renovierungsarbeiten auf den Mieter abgewälzt werden. Voraussetzung dafür ist:
Die Schönheitsreparaturklausel muß im Mietvertrag rechtswirksam sein. Sie darf nicht rechtsmissbräuchlich sein; Der Mieter darf nicht zu häufigeren oder umfangreichen Renovierungsarbeiten gezwungen werden, als sie der Vermieter normalerweise selber vornehmen würtde.
Urteile des BGH:
BGH VIII ZR 308/02; …152/05;… 109/05;…361/03; …178/05; …152/05; …77/03; …230/03; …339/03;
…17/04; …378/03;
Unter diesen Synonymen sind die Urteile im Wortlaut im Internet aufrufbar!
Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen zur Aufklärung helfen konnte.
Mit freundlichem Groß,
Großer Sucher

Hallo,
als neuer Mieter übernimmt man die Wohnung so, wie man sie besichtigt oder wie es im Mietvertrag steht. Der neue Mieter kann eventuell den Vermieter fragen, ob dieser die Tapeten entfernt oder erneuert. Einen Anspruch darauf hat der neue Mieter aber nicht. Ob die Wohnung bei Einzug oder Auszug zu renovieren ist, sollte ebenfalls im Mietvertrag stehen.

Gruß
Udo

Hallo Julia,
also ich versuch´s mal.
Zuerst ist Dein Mietvertrag maßgebend. Schau mal in den Passus der die Beendigung des Mietverhälnisses regelt. Steht dort z.B. der Mieter muss die Wohnung „Besenrein“ verlassen, so braucht der Ausziehende m.E. nicht mehr zu „renovieren“. D.h. der Einziehende (Du) muss renovieren. Dafür brauchst Du dann beim Auszug auch nichts mehr zu machen. Wie gesagt, der Mietvertrag ist bindend. Steht aber im M.Vertrag dass die Wände beim Auszug neutral gestrichen sein müssen, so hat der Ausziehende dies zu tun.
Da die Bude wohl durch Rauch versifft ist, würde ich dem Vermieter auferlegen, dass der Ausziehende wenigsstens die Tapete von der Wand holt. Damit wäre die Wohnung neutral und der Einziehende könnte nach seinen Wünschen und Bedürfnissen renovieren.
Mehr kann ich dazu nichts sagen, viel Glück
mfg

Hallo,
grundsätzlich wird eine Wohnung wie besichtigt gemietet. Der neue Mieter kann vom Vormieter überhaupt nichts verlangen, es sei denn, der Vormieter hat mit dem Vermieter bei Abschluß seines Mietvertrages schriftlich vereinbart, daß er eine Auszugsrenovierung vornehmen muß.
Wenn Sie Wert auf eine renovierte Wohnung legen, hätte Sie das mit dem Vermieter vor Abschluß des Vertrages schriftlich festhalten müssen. Dann wäre aber wahrscheinlich die Miete höher ausgefallen.
Gruß
Melodie

Das muss im Mietvertrag stehen. Wenn die Wohnung so hinterlassen wird, dass sie schlecht vermietbar ist, z.B. durch Rauchen vergilbte Wände, unangenehmer Geruch, dann muss entweder der Vormieter renovieren und falls da nichts darüber in dessen Mietvertrag steht, der Vermieter. Sie haben doch bestimmt zusammen mit dem Vermieter und dem Vormieter eine Wohnungsübergabe, in der die Mängel festgehalten wurden, gemacht. Und hier hätten Sie darauf bestehen müssen, dass die Wohnung in einem renovierten Zustand übergeben werden muss.
Herta Bassauer

Grundsätzlich sind die Instandhaltung bzw. Renovierung im Mietvertrag geregelt. Lies dir den mal durch. Normalerweise wird nur bei Einzug renoviert, eigentlich frisch gestrichen. Wen du dann mal ausziehst muss der neue Mieter wiederum streichen. Wegen Rauchen des Vormieters kann der Vermeiter von dir als Nachmieter sicherlich nicht verlangen die Kosten des Vormieters zu tragen, dagegen würde ich mich wehren. Wie erwähnt neu streichen ist normal, aber mehr auch nicht.

Hallo,
da ich kein Jurist bin, kann ich dir deine Frage nicht beantworten. Ich könnte dir sagen, WIE du deine Wohnung renovierst, aber nicht OB du es tun musst. Stelle deine Frage im Mietrechtsbrett in allgemeiner Form. Dort kann dir eher geholfen werden.
Sorry und
Gruß aus Köln
Christian

Hallo,

erstmal ist das Sache zwischen Vermieter und Mieter und nicht Altmieter und Neumieter.

Natürlich können Altmieter und Neumieter individuelle Vereinbarungen treffen, das sollte aber immer in Abstimmung mit dem Vermieter geschehen. Beispiel: Altmieter hat lila-gelbe Wände und hat diese auch so gestrichen. Normal wäre das zu schräg, um vom Vermieter akzeptiert zu werden. Nimmt das aber der Neumieter hin, kann das durchgehen und wäre in Ordnung.

Wenn Abnutzung an Tapeten erkennbar ist, sollte der Neumieter verlangen, dass hier der Altmieter ordnungsgemäß Schönheitsreparaturen durchführt.

Instandhaltung und Schönheitsreparaturen sind nicht das gleiche.

Viele Grüße
JB

Hallo Julia,
nach meiner Erfahrung hängt alles von den Verabredungen der Übergabe ab. Die Übergabe findet zwischen Dir und dem Vermieter (bzw. seinem Vertreter) statt, es muss ein (von beiden Seiten unterschriebenes) Übergabeprotokoll gemacht werden. Was Du dort vereinbarst - z.B. „vor Einzug wird die Tapete vermieterseitig entfernt, für ein Neutapezieren ist der Mieter verantwortlich“ - gilt. Du musst Dich also überhaupt nicht mit dem Vormieter verabreden (Ausnahmen: Übernahme von Einrichtungsgegenständen uä, das ist Privatrecht).
Für Mängel, die Du bei der Übergabe nicht sehen konntest, hast Du auch später noch die Möglichkeit, Deinen Vermieter zur Behebung aufzufordern (z.B. wenn der Keller wegen fehlender Schlüssel nicht begehbar war, und dort noch Müll steht). Hattest Du sowas gesehen und nix vereinbart, ist das Dein Pech (Du müsstest in dem Beispiel also den Müll selbst entsorgen).
Für einige Mängel ist der Vermieter IMMER zuständig, z.B. wenn Schimmel in der Wohnung ist (hier kann er Dich aber auffordern, bei den Gegenmaßnahmen mitzuwirken, z.B. durch regelmäßiges Lüften - wenn Du dem nicht nachkommst, kann es sein, dass Du die Kosten anteilig mit tragen musst. Das ist aber so schwierig in der rechtlichen Bewertung, dass dies ein eigenes Kapitel wäre).
Nun könnte man Schimmel (und die Gesundheitsfolgen) mit Tabakrauch (und dessen Wirkung) gleichzusetzen versuchen… klappt aber nicht, da diese Belästigung regelhaft durch die einfachen Schönheitsreparaturen zu beseitigen ist.
Fazit: Übergabevereinbarung + danach wirksamer Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen wie Tapezieren und Streichen (im Mietvertrag geregelt) gelten hier.
Viel Glück mit Deiner neuen Wohnung!

Hi,
das muss im Vertrag geregelt sein. Sonst muss Du nichts machen.
mfg
AG

sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung so: Entweder man übernimmt die Wohnung in frisch renoviertem Zustand und übergibt sie auch so beim eigenen Auszug, oder man vereinbart mit dem Vermieter, dass man eine unrenovierte Whg nimmt und im Gegenzug bei Auszug nicht renovieren muss. Mit dem Vormieter hast Du nichts zu tun.
Alles Gute!