Brauche bitte SCHNELL Antwort!
Ziehe zum 01. August in neue Wohnung, habe gestern von Vormieter schlüssel bekommen, und festgestellt, das wände nicht geweißt, sondern nur einzelne dunkle flecken übermalt wurden. In meinem Mietvertrag steht " sie übernehmen die wohnung im renovierten zustand". Habe vermieter kontaktiert und problem erläutert, der meint er hat keinen kontakt mehr zur vormieterin und ich müsste bis montag ( 26.07.) warten, da dort übergabe stattfindet oder selbst versuchen die vormieterin zu erreichen. vom 26.07. bis 30.07. wird außerdem laminat in der wohnung verlegt, sodass dann eigentlich kein neues streichen möglich ist, ohne den neuen fußboden zu bekleckern.
MEINE FRAGE: was heißt " renovierter Zustand"??? Heißt es das die wände komplett geweißt werden müssen? oder reicht es so wie die vormieterin es gemacht hat, nur gebrauchsspuren zu entfernen? Bin ich auf gunst des vermieters angewisen, das er mir recht gibt und ebenfalls sagt es müsste komplett getrichen werden?`wenn ich die wohnung beim einzug selbst weiße ( weil es von vormieterin zu schlampig gemacht ist), bleibe ich auf den Kosten sitzen???
hallo kat jes jes,
ich habe keine detaillierte ahnung hinsichtlich mietrecht. hatten das gleiche problem bei meiner tochter. soviel ich weiß, heißt renovierter zustund komplett geweißt und nicht nur die gebrauchsspuren. da würde ich den vermieter in die mangel nehmen. und das er keinen kontakt zur vormieterin hat, kann ich mir schlecht vorstellen, denn es muss ja auch noch eine endabrechnung der nebenkosten erfolgen. ich würde an deiner stelle darauf drängen, dass die kompletten wände geweißt werden. er kann sich da nicht aus der verantwortung stehlen, denn wenn du ausziehst, mußt du die wohnung ja auch wieder renovieren.manchmal ist es aber auch vom vermieter abhängig, wie konsequent er solche renovierungsarbeiten einfordert und überwacht. meine tochter hat die erfahrung gemacht, dass das was ihr vormieter nicht renoviert wurde, jetzt von ihr verlangt wurde. daher auf komplette renovierung drängen.
hoffe ich konnte ein wenig hilfe geben.
gruß schnueffe
Wie es scheint sind Sie einer kuriosen Situation aufgesessen: 1. Nach aktueller Rechtsprechung werden Wohnungen bei Auszug nicht mehr vom Vormieter renoviert (z.B. Schönheitsreparaturen, wie Weissen der Wände. Genau das ist bei Ihnen geschehen. 2. Die Bemerkung in ihrem neuen Mietvertrag ‚Übernahme der Wohnung im renovierten Zustand‘ ist deshalb irreführend und bedarf der Klärung. Sie sollten sich nun schnellstmöglich mit einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht in Verbindung setzen, denn nur diese beiden Institutionen können Ihnen einen rechtsverbindlichen Ratschlag erteilen.
Hoffe, ein wenig geholfen zu haben. B.
Hallo,
sorry bin aus Ö weiss nicht wie das im deutschen Recht ist, würde dir raten kurz beim mieterbund anzurufen und auf jedenfall fotos bei der übergabe zu machen damit du etwas in der hand hast. Ich verstehe das aber vom Vermieter auch nicht, da ja er vermietet und meiner Meinung nach das doch seine Sache ist.
mfg
Hallo,
vorweg als erstes: Ich bin kein Anwalt und somit ist mein Tip nur ein Hinweis basierend auf meinen erfahrungen.
Zum ersten Teil Deiner Frage, dem Streichen:
Da vor wenigen Jahren das Mietrecht in Betzug auf die Renovierungsklausel geändert wurde, gilt heute kurz gesagt, das jeder bei Einzug eigenständig renoviert, also auch streicht. Dafür muß er dieses bei Auszug nicht tun. Es ist dadurch eine Vereinfachung eingetreten und ist auch für alle Betroffenen wesentlich kostengünstiger, da jeder seine neue Wohnung individuell farblich anpassen kann.
Zum 2.teil Deiner Frage,dem „renoviert übergeben“:
Das umfasst nach meiner Rechtauffassung, das bis auf die normale Abnutzung, die aufgrund der Mietdauer (in aller Regel alle 5 Jahre) nicht mehr gestrichen werden muß. Das bezieht sich aber nicht auf Dinge, wie Türrahmen, Fensterrahmen o.ä.Diese müssen auf jedenfall "renoviert werden. das gleiche gilt auch für Bodenbeläge, wenn sie denn Bestandteil des zu vermieteten Objekts sind.
Insgesamt schätze ich Deine rechtliche Situation so ein, das Du alles selber streichst, also auch die Kosten dafür tragen musst, aber bei Auszug selber nichts mehr renovieren musst.Alles andere ist mit dem Vermieter individuell abzusprechen, ansonsten solltest Du andere Klauseln, die gegen die Fakten sprechen, aus dem Vertrag streichen lassen.In jedemfall alles schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen!!!
Also die Antwort von Daylighter überrascht mich schon ein wenig und scheint mir auch recht unlogisch.
Gerade weil ja heutzutage oft zum Farbtopf gegriffen wird, wäre es für mich logisch, dass jeder bei AUSZUG zu streichen hat, denn das muss ja dann eh gemacht werden, da farbige Wände ja selten mitvermietet werden, sondern meiner Erfahrung nach geweißt werden müssen ( Es sei denn der Nachmieter findet Gefallen an der farbigen Wand und möchte diese behalten).
Auch ist mir dann unbegreiflich, warum in meinem Vetrag steht " Übernahme im renovierten Zustand", wenn ich dann doch die Wohnung so übernehme, wie der Vormieter sie ( seit den letzten Schönheitsreparaturen) hinterlassen hat. Das bedeutet für mich das Gegenteil von " renoviert", und ich mag ehrlich gesagt nicht das Gilb und Grau der Vorbesitzer in meiner neuen Wohnung haben.
Das würde ja außerdem bedeuten, das die Wohnung jahrelang nicht gestrichen werden könnte, wenn die Mieter faul sind. Denn wenn ICH mich jetzt mit den fleckigen Wänden zufrieden gäbe, und NICHT in der Pflicht bin beim Auszug zu streichen, und der Nachmieter genauso denkt, bleibt die Wohnung ja immer ungestrichen. Denn die Fristen für Schönheitsreparaturen sind ja nur RICHTLINIEN, und keine Plicht. Oder seh ich das falsch?
Am meisten ärgert mich an der Geschichte, dass selbst der Vermieter nicht genau weiß, wie verfahren wird, und die Verantwortung den Vormieter zu kontaktieren auf mich abwälzt. Es ist ja schließlich nicht MEINE Aufgabe als Nachmieter, mich darum zu kümmern, dass der VORMIETER ordentlich streicht, oder?
Außerdem meinte der Vermieter, er wüßte nicht ob in dem Mietvertrag der Vormieter steht, dass diese bei Auszug streichen müssen. Obwohl er ja eigentlich auch einen Vertrag haben müsste…
Wenn es bei der Vormieterin nun Nicht Bestandteil des Vertrags ist, ist dann der Vermieter für die Reenovierung zuständig???
Hallo Katjes jes jes jes,
was der Vormieter in seinem Mietvertrag zu stehen hat ist nicht dein Problem.
Für dich ist wichtig was Du mit deinem neuen Vermieter
im Mietvertrag abgeschlossen hast.
Wenn er die Wohnung renovieren will um dich als Mieter
zu gewinnen und dann noch Laminat auslegen will dann bestehe bitte auch darauf ,denn Du hast keinen Vertrag mit seinem Vormieter sondern mit ihm.
Ob eine Renovierung und gleichzeitig das Laminat zusammen geht ist in diesem Fall nicht gerade günstig ,aber wenn eine Zusage des Vermieters besteht muss das auch in Ortnung gehen.
Im Ernstfall falls Du es noch nicht gemacht hast ,warte mit der Unterschrift auf dem neuen Mietvertrag.
Du bist als zukünftiger Mieter bei solchen Zusagen im Recht.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinen Verhandlungen und bleibe bitte hart was deine Entscheidungen betrifft.
Viele Grüsse
MLenze2310
Hallo Katjes,
ich finde diese Regelung überhaupt nicht unlogisch, da
so jeder Nachmieter seine neue Wohnung so streichen kann, wie er es mag. Sollte der Vormieter dies pauschal in weiß streichen, un du hättest es gerne farbig, wäre das rausgeworfenes Geld.
Aber hier nochmal ein paar Hinweise, die dir vielleicht weiterhelfen:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Ansonsten ist eine sehr gute Möglichkeit der Mieterschutzbund, der Dir ein Gutenachten für knapp 100€ erstellen lassen kann, von einem Sachverständigen.
Wünsche dir einen guten und zufriedenstellenden Ausgang und viel Glück mit deiner neuen Wohnung und deinem Vermieter.