Na anscheinend fanden andere die schlechte Lesbarkeit wegen der Kleinschrift genauso abschreckend wie ich 
Nun hab ich mir das doch einmal durchgelesen - inhaltlich kann ich hier nichts „böses“ finden:
> keine starre Fristen („im Allgemeinen“)
> keine starre Abgeltungsklausel „bei unterdurchschnittlicher Abnutzung ist …“)
> keine starre Auszugsrenovierung verlangt
> keine „nur-Weiss-Streich“-Klausel
Ich frage mich aber, welche Umstände Dich denn überhaupt davon ausgehen lassen, dass es sich um FORMULARVERTRAGLICH getroffene Vereinbarungen handeln könnte, die bei bestimmten überzogenen Inhalten vom BGH für unwirksam bestimmt wurden.
Oder einfach nur den Pressemärchen auf den Leim gegangen (an denen auch der DMB nicht ganz unschuldig ist)?
Recht ausführlich sind dazu diese Infos:
http://www.mieterverein-hamburg.de/renovierung.html
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/scho…
(jeweils auch PDF Merkblätter weiter unten auf der Seite)