Mietrecht - Renovierung bei Auszug

Na anscheinend fanden andere die schlechte Lesbarkeit wegen der Kleinschrift genauso abschreckend wie ich :wink:

Nun hab ich mir das doch einmal durchgelesen - inhaltlich kann ich hier nichts „böses“ finden:
> keine starre Fristen („im Allgemeinen“)
> keine starre Abgeltungsklausel „bei unterdurchschnittlicher Abnutzung ist …“)
> keine starre Auszugsrenovierung verlangt
> keine „nur-Weiss-Streich“-Klausel

Ich frage mich aber, welche Umstände Dich denn überhaupt davon ausgehen lassen, dass es sich um FORMULARVERTRAGLICH getroffene Vereinbarungen handeln könnte, die bei bestimmten überzogenen Inhalten vom BGH für unwirksam bestimmt wurden.

Oder einfach nur den Pressemärchen auf den Leim gegangen (an denen auch der DMB nicht ganz unschuldig ist)?

Recht ausführlich sind dazu diese Infos:
http://www.mieterverein-hamburg.de/renovierung.html
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/scho…
(jeweils auch PDF Merkblätter weiter unten auf der Seite)

hallo,
warum soll sie ungültig sein? der mietvertrag wurde ja von dir unterschrieben, da ist es juristisch immer problematisch dagegen vorzugehen.

MfG
murmeltier

neueste Rechtssprechung: klauseln mit diesen Vereinbarungen sind unwirksam.

Ich glaube das ist soweit alles auf den aktuellen STand, aber frag doch einen Anwalt, das erste Gespräch kostet auch in aller Regel nichts und er kann, wenn erforderlich, auch direkt aktive Unterstützung leisten.

Gruß Daylighter