Mietrecht / Renovierung bei Auszug

Ich habe eine komplizierte, aber zeitlich sehr dringende Frage: Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 31. März gekündigt, aber gleichzeitig meinen Vermieter gebeten, daß ich mir zum 1. Februar einen Nachmieter suchen darf, weil ich zu diesem Datum in einer anderen Stadt einen neuen Job anfange. Dies ging auch problemlos. Nun hatte ich auch viele Interessenten, die alle damit einverstanden waren, daß ich meine Wohnung erst zum 2. Februar räume etc. Mein Vermieter war auch mit einer Nachmieterin einverstanden. Ich habe mit dem Vermieter vereinbart, daß dieser Frau die Wohnung am 4. Februar übergeben wird und ich sie zum 2. Februar räume. Ich wohne seit zweieinhalb Jahren in dieser Wohnung und habe sie mit mangelhaft weiß übertünchten Wänden und braun angestrichenem Holzfußboden übernommen. Außerdem waren in der Wohnung noch vorhanden: Gardinenkästen, Blumenkästen mit toten Blumen, Dübellöcher in den Fliesen des Badezimmers etc… Den Holzfußboden hat ein Tischlergeselle fachgerecht abgeschliffen und versiegelt etc (als Anerkennung für die Wertverbesserung der Wohnung wurde mir eine Monatsmiete erlassen, die allerdings nicht einmal meine Kosten deckte).
Nun habe ich irrtümlich angenommen, ich müsse nach zwei Jahren die üblichen Schönheitsreparaturen durchführen. Als ich in der letzten Woche mit meiner Nachmieterin telefonierte, bat sie mich darum, an meinem Umzugstag (2. Februar) einige Möbel – „Nur Schrank und Bett“ – unterstellen zu können. Dies erlaubte ich ihr, wir verabredeten allerdings, daß sie – bei Stellung der Materialien meinerseits – im Gegenzug die – wie ich dachte fällige – Renovierung übernehmen würde. Heute (26.01.02) überraschte sie mich mit einem Telephonanruf um 9 Uhr, in dem sie mir mitteilte, daß sie jetzt unterwegs und in 4 Stunden da sei. Ich wies sie darauf hin, daß wir den nächsten Samstag abgemacht hätten, ließ mich aber im Hinblick auf die Entfernung und in Anbetracht der Tatsache, daß es nur ein Bett und ein Schrank seien, darauf ein.
Im Endeffekt stellte sich heraus, daß sie mit ihrer gesamten Wohnungseinrichtung anrückte, die sie auch nicht mit ihrem Freund allein ausladen konnte. Mein Freund hat also in den nächsten Stunden mit ihrem Freund die ganzen Möbel eingeräumt, die jetzt ein Zimmer der Dreizimmer-Wohnung belegen. Als alle Möbel oben waren, konnte sie sich plötzlich nicht mehr an unsere Absprache bezüglich der Renovierung erinnern. Sie verlangte, daß ich alle Zimmer (außer dem durch ihre Möbel belegten) selbst renovieren sollte. Immer noch in dem Glauben, daß ich eigentlich eine Renovierung schuldig sei, stimmte ich einer Renovierung des Schlafzimmers, Flures, Badezimmers und der Küche zu.
Nachdem ich Farbe und Werkzeug bereits erworben hatte, stellte ich fest, daß es aufgrund der „Fremdbelegung“ des Wohnzimmers durch die Möbel meiner Nachmieterin nicht möglich war, meine Möbel so umzuräumen, daß ich die vereinbarten Räume streichen konnte. Ich wollte mich über diese Frage mit meinem Vermieter kurz schließen und suchte seine Telephonnummer in meinem Mietvertrag. Dabei stolperte ich darüber, daß ich lediglich alle drei Jahre zu Schönheitsreparaturen in Küche und Bad sowie alle fünf Jahre in allen übrigen Räumen verpflichtet sei. Allerdings gibt es noch einen Paragraphen, der mich verpflichtet, bei Übernahme einer renovierten Wohnung und vorzeitigem Auszug (in Bezug auf die vorgenannten Fristen) anteilig die Kosten einer Renovierung durch einen Fachbetrieb zu tragen hätte.

Ich möchte gerne im Frieden mit meinem Vermieter auseinander gehen und wissen, zu welchen Renovierungsmaßnahmen ich noch verpflichtet bin. Da ich allerdings keine Zeugen für das Telephongespräch habe, in dem meine Nachmieterin die Übernahme der Renovierung zugesagt hat, und sie bis jetzt sämtliche Verabredungen gebrochen hat, befürchte ich, daß ich am Ende im Regen stehe. Hat irgend jemand (so er denn diesen Artikel bis hier gelesen hat :wink:) irgendwelche guten Tips? Einfach ist das nicht, hoffentlich steigt ihr durch! Es eilt etwas sehr sehr sehr :smile:

Gruß aus (noch) Hamburg,

Heidrun

Hallo,

ich nehmne an, dass diese Vereinbarung, die sog. Quotenklausel etwa im Bereich des § 14 - 18 je nach Vertragsentwurf steht. Es spielt in dem Fall keine Rolle, de Du hast dei Wohnung offenbar unrenoviert übernommen und hast die anteiligen Kosten zum Auszug zu tragen.

Dies bedeutet, dass in Deinem Mietvertrag für Nassräume (Küche, Bad, WC) eine dreijährige Frist, für Wohn- und Schlafräume eine fünfjährige Frist gilt. Die sgilt unbeschadet wie Du die Wohnung übernommen hast. Die Regelung entfällt nur dann, wenn Du bei Einzug selbst renoviert hättest. Die sheisst, Du hast die Kosten der Schönheitsreparaturen anteilig bei Küche und Bad in Höhe von 85 % und bei den anderen anderen Räumen in Höhe von 50 % der durch einen Kostenvoranschlag ermittelten Kosten zu tragen. Und diese Klärung hast Du einzig und allein mit dem Vermieter zu klären. Das Mietverhältnis und die Art, wie diese Mieterin die Wohnung erhält, ist Aufgabe des Vermieters. Bespreche mit ihm die Abwicklung und wahrscheinlich hast Du auch Kaution hinterlegt, so dass Du anbieten kannst, dass er die Kosten mit der Kaution verrechnet.

Nun hatte ich auch viele

Interessenten, die alle damit einverstanden waren, daß ich
meine Wohnung erst zum 2. Februar räume etc. Mein Vermieter
war auch mit einer Nachmieterin einverstanden. Ich habe mit
dem Vermieter vereinbart, daß dieser Frau die Wohnung am 4.
Februar übergeben wird und ich sie zum 2. Februar räume. Ich
wohne seit zweieinhalb Jahren in dieser Wohnung und habe sie
mit mangelhaft weiß übertünchten Wänden und braun
angestrichenem Holzfußboden übernommen.

siehe oben wie erläutert

Außerdem waren in der

Wohnung noch vorhanden: Gardinenkästen, Blumenkästen mit toten
Blumen, Dübellöcher in den Fliesen des Badezimmers etc… Den
Holzfußboden hat ein Tischlergeselle fachgerecht abgeschliffen
und versiegelt etc (als Anerkennung für die Wertverbesserung
der Wohnung wurde mir eine Monatsmiete erlassen, die
allerdings nicht einmal meine Kosten deckte).

Wir sind uns darüber einig, wenn Du hierfür eine Monatsmiete erhalten hast, hast Du gegenüber dem Vermieter keine Forderungen mehr.

Nun habe ich irrtümlich angenommen, ich müsse nach zwei Jahren
die üblichen Schönheitsreparaturen durchführen. Als ich in der
letzten Woche mit meiner Nachmieterin telefonierte, bat sie
mich darum, an meinem Umzugstag (2. Februar) einige Möbel –
„Nur Schrank und Bett“ – unterstellen zu können. Dies erlaubte
ich ihr, wir verabredeten allerdings, daß sie – bei Stellung
der Materialien meinerseits – im Gegenzug die – wie ich dachte
fällige – Renovierung übernehmen würde. Heute (26.01.02)
überraschte sie mich mit einem Telephonanruf um 9 Uhr, in dem
sie mir mitteilte, daß sie jetzt unterwegs und in 4 Stunden da
sei. Ich wies sie darauf hin, daß wir den nächsten Samstag
abgemacht hätten, ließ mich aber im Hinblick auf die
Entfernung und in Anbetracht der Tatsache, daß es nur ein Bett
und ein Schrank seien, darauf ein.
Im Endeffekt stellte sich heraus, daß sie mit ihrer gesamten
Wohnungseinrichtung anrückte, die sie auch nicht mit ihrem
Freund allein ausladen konnte. Mein Freund hat also in den
nächsten Stunden mit ihrem Freund die ganzen Möbel eingeräumt,
die jetzt ein Zimmer der Dreizimmer-Wohnung belegen. Als alle
Möbel oben waren, konnte sie sich plötzlich nicht mehr an
unsere Absprache bezüglich der Renovierung erinnern. Sie
verlangte, daß ich alle Zimmer (außer dem durch ihre Möbel
belegten) selbst renovieren sollte. Immer noch in dem Glauben,
daß ich eigentlich eine Renovierung schuldig sei, stimmte ich
einer Renovierung des Schlafzimmers, Flures, Badezimmers und
der Küche zu.

Du neuen Mieteriun hat Dir keine Vorschriften zu machen. Und dann, lebt sie nun auf Deine Kosten, sowohl Strom, Wasser, Heizung und Miete ? Vereinbarungen mit der Nachmieterin bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Wenn Du ihr gegenüber erklärst, Du würdest es machen, bemerkst dann im Mietvertrag, dass Du gegenüber dem Vermieter dieses Verpflichtung nicht hast, hast Du gegenüber dem „Kuckuck in Deiner Wohnung“ keine Leistungen zu erbringen. Zuerst einmal würd eich klarstellen, dass es noch immer Deine Wohnung ist.

Nachdem ich Farbe und Werkzeug bereits erworben hatte, stellte
ich fest, daß es aufgrund der „Fremdbelegung“ des Wohnzimmers
durch die Möbel meiner Nachmieterin nicht möglich war, meine
Möbel so umzuräumen, daß ich die vereinbarten Räume streichen
konnte. Ich wollte mich über diese Frage mit meinem Vermieter
kurz schließen und suchte seine Telephonnummer in meinem
Mietvertrag. Dabei stolperte ich darüber, daß ich lediglich
alle drei Jahre zu Schönheitsreparaturen in Küche und Bad
sowie alle fünf Jahre in allen übrigen Räumen verpflichtet
sei. Allerdings gibt es noch einen Paragraphen, der mich
verpflichtet, bei Übernahme einer renovierten Wohnung und
vorzeitigem Auszug (in Bezug auf die vorgenannten Fristen)
anteilig die Kosten einer Renovierung durch einen Fachbetrieb
zu tragen hätte.

Bitte keine Malerarbeiten durchführen. Du darfst es zwar. Der Vermieter kann Dir nicht untersagen, dies selbst zu machen. Da Du aber, auch bei größtem Willen, keine ordnungsgemässe Arbeit ausführen kannst, wenn Wände verstellt sind, andererseits hast Du diese Leistungen nicht in vollem Umfang zu erbringen, kann es dazu kommen, dass die nicht vollständig ausgeführten Malerarbeiten dann nicht mehr unter dem Anspruch der Durchführung der Schönheitsreparaturen laufen sondern es wird eine Sachbeschädigung.

Du kannst mich auch direkt anmailen und intern bei weiteren Informationen ein persönliches Gespräch haben. Teile mir mit, ob Du es wünscht, dann teile ich Dir mit, wann und wo ich in unserer Geschäftsstelle oder daheim zu erreichen bin. Wenn nicht, dann rede mit dem Vermieter. Ihm dürfte es weniger um Malerarbeiten gehen als um die Geldbeträge, die sich aus der Quotenklausel ergeben. Lasse mir noch die Info zukommen, ob es sich um einen Mietvertrag des Haus-und Grundbesitzervereins handelt.

Gruss Günter