Ich habe eine komplizierte, aber zeitlich sehr dringende Frage: Ich habe meinen Mietvertrag fristgerecht zum 31. März gekündigt, aber gleichzeitig meinen Vermieter gebeten, daß ich mir zum 1. Februar einen Nachmieter suchen darf, weil ich zu diesem Datum in einer anderen Stadt einen neuen Job anfange. Dies ging auch problemlos. Nun hatte ich auch viele Interessenten, die alle damit einverstanden waren, daß ich meine Wohnung erst zum 2. Februar räume etc. Mein Vermieter war auch mit einer Nachmieterin einverstanden. Ich habe mit dem Vermieter vereinbart, daß dieser Frau die Wohnung am 4. Februar übergeben wird und ich sie zum 2. Februar räume. Ich wohne seit zweieinhalb Jahren in dieser Wohnung und habe sie mit mangelhaft weiß übertünchten Wänden und braun angestrichenem Holzfußboden übernommen. Außerdem waren in der Wohnung noch vorhanden: Gardinenkästen, Blumenkästen mit toten Blumen, Dübellöcher in den Fliesen des Badezimmers etc… Den Holzfußboden hat ein Tischlergeselle fachgerecht abgeschliffen und versiegelt etc (als Anerkennung für die Wertverbesserung der Wohnung wurde mir eine Monatsmiete erlassen, die allerdings nicht einmal meine Kosten deckte).
Nun habe ich irrtümlich angenommen, ich müsse nach zwei Jahren die üblichen Schönheitsreparaturen durchführen. Als ich in der letzten Woche mit meiner Nachmieterin telefonierte, bat sie mich darum, an meinem Umzugstag (2. Februar) einige Möbel – „Nur Schrank und Bett“ – unterstellen zu können. Dies erlaubte ich ihr, wir verabredeten allerdings, daß sie – bei Stellung der Materialien meinerseits – im Gegenzug die – wie ich dachte fällige – Renovierung übernehmen würde. Heute (26.01.02) überraschte sie mich mit einem Telephonanruf um 9 Uhr, in dem sie mir mitteilte, daß sie jetzt unterwegs und in 4 Stunden da sei. Ich wies sie darauf hin, daß wir den nächsten Samstag abgemacht hätten, ließ mich aber im Hinblick auf die Entfernung und in Anbetracht der Tatsache, daß es nur ein Bett und ein Schrank seien, darauf ein.
Im Endeffekt stellte sich heraus, daß sie mit ihrer gesamten Wohnungseinrichtung anrückte, die sie auch nicht mit ihrem Freund allein ausladen konnte. Mein Freund hat also in den nächsten Stunden mit ihrem Freund die ganzen Möbel eingeräumt, die jetzt ein Zimmer der Dreizimmer-Wohnung belegen. Als alle Möbel oben waren, konnte sie sich plötzlich nicht mehr an unsere Absprache bezüglich der Renovierung erinnern. Sie verlangte, daß ich alle Zimmer (außer dem durch ihre Möbel belegten) selbst renovieren sollte. Immer noch in dem Glauben, daß ich eigentlich eine Renovierung schuldig sei, stimmte ich einer Renovierung des Schlafzimmers, Flures, Badezimmers und der Küche zu.
Nachdem ich Farbe und Werkzeug bereits erworben hatte, stellte ich fest, daß es aufgrund der „Fremdbelegung“ des Wohnzimmers durch die Möbel meiner Nachmieterin nicht möglich war, meine Möbel so umzuräumen, daß ich die vereinbarten Räume streichen konnte. Ich wollte mich über diese Frage mit meinem Vermieter kurz schließen und suchte seine Telephonnummer in meinem Mietvertrag. Dabei stolperte ich darüber, daß ich lediglich alle drei Jahre zu Schönheitsreparaturen in Küche und Bad sowie alle fünf Jahre in allen übrigen Räumen verpflichtet sei. Allerdings gibt es noch einen Paragraphen, der mich verpflichtet, bei Übernahme einer renovierten Wohnung und vorzeitigem Auszug (in Bezug auf die vorgenannten Fristen) anteilig die Kosten einer Renovierung durch einen Fachbetrieb zu tragen hätte.
Ich möchte gerne im Frieden mit meinem Vermieter auseinander gehen und wissen, zu welchen Renovierungsmaßnahmen ich noch verpflichtet bin. Da ich allerdings keine Zeugen für das Telephongespräch habe, in dem meine Nachmieterin die Übernahme der Renovierung zugesagt hat, und sie bis jetzt sämtliche Verabredungen gebrochen hat, befürchte ich, daß ich am Ende im Regen stehe. Hat irgend jemand (so er denn diesen Artikel bis hier gelesen hat
) irgendwelche guten Tips? Einfach ist das nicht, hoffentlich steigt ihr durch! Es eilt etwas sehr sehr sehr 
Gruß aus (noch) Hamburg,
Heidrun