Mietrecht: renovierung nach 1 jahr

hallo,

wie in einem anderen artikel bereits erleutert, hat meine freundin ärger mit ihrem vermieter. in den folgenden wochen steht daher nun ein auszug an.

bei einem streit brüllte uns der vermieter an dass

  1. die „abrechnung kommt am schluss - machen sie sich auf was gefasst“

und

  1. „sie bekommen noch eine liste, was sie in der wohnung zu machen haben“

dazu muss man sagen, dass meine freundin erst ein jahr in der wohnung wohnt und eine furchtbar (wirklich: ganz grässlich!) saubere person ist (nichtraucher, putzfetischist…all sowas)

die wohnung sieht aus wie geleckt. aber eines steht fest: am ende dieses mietverhältnisses wird es „krachen“, darauf deuten schon jetzt alle signale.
der hausverwalter (also der von meiner wohnung, nicht ihrer) sagte mir nun, dass man nach einem jahr „so gut wie gar nix“ machen muss. daher nun die fragen

  • was kann der vermieter von meiner freundin verlangen?

  • müssen die wände gestrichen werden usw. oder reicht es, regal"löcher" zu säubern und auszubessern?

  • es war ein gebrauchter, aber sauberer teppich in der wohnung. der ist noch immer da und noch immer sauber - muss er gereinigt werden? ausgetauscht?

  • wer entscheidet, ob die wohnung „gut“ übergeben worden ist und ob oder wieviel von der mietsicherheit einbehalten werden darf?

  • wann ist die mietsicherheit zurückzuzahlen?

  • kan mir / uns jemand tipps geben, worauf noch gesonndert geachtet werden muss? gibt es „fallen“, die umgangen werden können?

die situation ist sehr angespannt. der vermieter kommt ungefragt + ungebeten in die wohnung (er hat n schlüssel, siehe anderen artikel unten), brüllt, beleidigt, kostet seine „macht“ aus. wir wollen da nur noch „raus“. ich danke allen mitlesern und antwortenden ratgebern für die mühen

kalli

hallo kalli,

ich bin Dir gerne behilflich, aber hier muss ich den Mietvertrag kennen. Maile mich direkt an, ich werde Dir Hinweise geben, wie
Du mir den Mietvertrag zur Prüfung überlassen kannst.

wie in einem anderen artikel bereits erleutert, hat meine
freundin ärger mit ihrem vermieter. in den folgenden wochen
steht daher nun ein auszug an.

bei einem streit brüllte uns der vermieter an dass

  1. die „abrechnung kommt am schluss - machen sie sich auf was
    gefasst“

und

  1. „sie bekommen noch eine liste, was sie in der wohnung zu
    machen haben“

Vor Auszug Zustand der Wohnung dokumentieren, notfalls unabhängig mit jemand die Wohnung vor der Übergabe besichtigen.

dazu muss man sagen, dass meine freundin erst ein jahr in der
wohnung wohnt und eine furchtbar (wirklich: ganz grässlich!)
saubere person ist (nichtraucher, putzfetischist…all sowas)

die wohnung sieht aus wie geleckt. aber eines steht fest: am
ende dieses mietverhältnisses wird es „krachen“, darauf deuten
schon jetzt alle signale.
der hausverwalter (also der von meiner wohnung, nicht ihrer)
sagte mir nun, dass man nach einem jahr „so gut wie gar nix“
machen muss. daher nun die fragen

wie kommt er auf diese unklar Antwort ?

  • was kann der vermieter von meiner freundin verlangen?

  • müssen die wände gestrichen werden usw. oder reicht es,
    regal"löcher" zu säubern und auszubessern?

bitte Mietvertrag zusenden

  • es war ein gebrauchter, aber sauberer teppich in der
    wohnung. der ist noch immer da und noch immer sauber - muss er
    gereinigt werden? ausgetauscht?

s. oben

  • wer entscheidet, ob die wohnung „gut“ übergeben worden ist
    und ob oder wieviel von der mietsicherheit einbehalten werden
    darf?

Das ist die Entscheidung bei der Wohnungsübergabe. Hier besichtigen Vermieter und Mieter möglichst gemeinsam die Wohnung. Dabei wird ein Übergabeprotokoll gemacht. Sinnvoll ist es, wenn ein Zeuge anwesend ist.

  • wann ist die mietsicherheit zurückzuzahlen?

Wenn keine Mängel vorhanden sind und auch keine Abrechnung mehr ansteht innerhalb von sechs Monaten, wenn jedoch noch eine Abrehcnung aussteht, hat der Vermieter auf Wunsch des Mieters spätestens nach sechs Monaten den Teil, der eine mögliche Nachforderung übersteigt an den Mieter zu erstatten

  • kan mir / uns jemand tipps geben, worauf noch gesonndert
    geachtet werden muss? gibt es „fallen“, die umgangen werden
    können?

die situation ist sehr angespannt. der vermieter kommt
ungefragt + ungebeten in die wohnung (er hat n schlüssel,
siehe anderen artikel unten), brüllt, beleidigt, kostet seine
„macht“ aus. wir wollen da nur noch „raus“. ich danke allen
mitlesern und antwortenden ratgebern für die mühen

Angebot siehe oben. Ohne Kenntnis des Mietvertrages kann keine Auskunft gegeben werden.

GRuss Günter

hallo Kalli,

Du hast meine detaillirte Antwort direkt erhalten. Ich gehe davon aus, dass ich Dir angesichts des mir bekannten Mietvertrages hier einen Hinweis geben kann.

Wenn ein Mieter mit seinem Vermieter eine Individualvereinbarung trifft, die besagt, dass bei einem Auszug die Wohnung zu renovieren ist, ist diese Vereinbarung bindend und alle sonstigen Vereinbarungen sind wirkungslos. Eine Individualvereinbarung geht anderen Vereinbarungen in Formularmietverträgen oder Geschäftsbedingungen vor § 305 b BGB). Vorsicht also vor solchen Vereinbarungen.

Deshalb - es mag oft penetrant sein, wenn ich immer wieder Rückfragen habe - ohne detaillierte Kenntnisse eines Mietvertrages oder Vorgangs kann man keine konkreten Auskünfte erteilen.

wie in einem anderen artikel bereits erleutert, hat meine
freundin ärger mit ihrem vermieter. in den folgenden wochen
steht daher nun ein auszug an.

bei einem streit brüllte uns der vermieter an dass

  1. die „abrechnung kommt am schluss - machen sie sich auf was
    gefasst“

und

  1. „sie bekommen noch eine liste, was sie in der wohnung zu
    machen haben“

dazu muss man sagen, dass meine freundin erst ein jahr in der
wohnung wohnt und eine furchtbar (wirklich: ganz grässlich!)
saubere person ist (nichtraucher, putzfetischist…all sowas)

die wohnung sieht aus wie geleckt. aber eines steht fest: am
ende dieses mietverhältnisses wird es „krachen“, darauf deuten
schon jetzt alle signale.
der hausverwalter (also der von meiner wohnung, nicht ihrer)
sagte mir nun, dass man nach einem jahr „so gut wie gar nix“
machen muss. daher nun die fragen

Diese Aussage ist dann möglicherweise richtig, wenn nicht eine Individualvereinbarung getroffen wurde oder wenn es keine Quotenklausel gibt.

Gruss Günter