Mietrecht Renovierung Santitärräume

Hallo ich bitte um rechtliche Unterstützung.

Ich wohne in einer Mietwohnung einer Gesellschaft bereis seit 26 Jahren. Seitdem wurde die Wohnung von der Gesellschaft nie modernisiert. Dementsprechend alt sieht auch das Bad, sowie das WC aus. Das „alt“ stört uns nicht, sondern der Schimmel der im Bad vorhanden ist. Wir haben eine Wanne, die jedoch als Dusche genutzt wird. Duschvorhang war bereits vorhanden. Jedoch sind die Fließen nur brusthoch gefließt. Dadurch wir automatisch die Tapete nass und Schimmel entsteht. Antischimmelspray hilft auch nichts. Die Wanne ist ebenso vergilbt.

Zwei mal haben wir die Gesellschaft kontaktiert und beim zweiten mal kamen auch Handwerker und haben sich die Maßen des Bads aufgeschrieben. Eine Renovierung finden die dagewesenen Handwerker ebenso dringend notwendig und würden alles in die Wege leiten. Doch seitdem sind jetzt knapp zwei Monate vergangen und nichts ist passiert. Was soll ich nun tun?
Ich wollte an die Gesellschaft einen Brief schreiben. Jedoch weiß ich nicht mit welchem Inhalt. Formlos schreiben? oder doch auf Paragraphen stützen, um Wissen vorzutäuschen? Gibt es dazu Musterbriefe?

Wenn noch weitere Infos benötigt werden, gerne schreiben…

Ich bitte um Hilfe…

Danke

Hallo kirsten, karin

Mach erst einmal Fotos von den Schäden, bzw., dem Zustand des Bads und der Sanitäreinrichtungen machen.

Schreib einen Brief an die Hausverwaltung.
Per Einschreiben, was aber viel zu teuer ist. Ich selbst sende jeweils vorab per Belegfax über e-Post, was kostenlos ist, kann man aber auch vom Faxservice (Schreibwarenladen, etc.) schicken.
Nach so langem Hinhalten noch lieb und nett zu schreiben wäre vermutlich sinnlos.
Schreib bitte so, oder in Etwa:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nun inzwischen 2 Monate her seitdem die Schäden in meinem Bad aufgenommen wurden.
Sie also seitdem präzise informiert sind, aber in Untätigkeit verharren.
Den Zustand meines Bades kann ich nun nicht länger so hinnehmen.

Mit Frist bis zum (Datum, im Zeitraum von mind. 2 Wochen, max. 3 Wochen)

fordere Sie auf, nun sofort Abhilfe zu schaffen.
Bei Verstreichung der Frist werde ich ab nächsten Ersten Mietminderung vornehmen.
Vorerst nur 18%, wobei ich mich auf das Urteil des LG Stuttgart (AZ: 13 S 347/86 und das Urteil des LG München (I 15 S 7066/85) berufe.
Ab dem Folgemonat, wobei ich mich erst mit meinen (einen) Anwalt besprechen muss, auf ein Drittel die Miete kürzen, da ja der Umstand vorliegt, dass die Dusche durch den Schimmel eigentlich gar nicht nutzbar ist, Urteil AG Köln (AZ: 206 C85/95.
In der Hoffnung, dass Sie nun endlich aktiv werden wollen, zeichne ich

Mit freundlichen Grüßen

Bla, bla

Du kannst mir ja dann wieder schreiben falls noch ein Zweiter Brief zu verfassen ist, wobei Du meinst nicht klarzukommen.

Gru0 rocknroll

Hallo,
ich habe dir zwei Links eingefügt. Auf diesen Seiten kannst du nach lesen, was zu tun ist.

Auf jeden Fall kannst du die Miete mindern und darauf bestehen, dass der Schade behoben wird.

Wenn du noch Fragen zu den Links hast oder sie nicht öffnen kannst, melde dich gerne noch mal wieder.

Liebe Grüße

http://www.heizspiegel.de/verbraucher/themen-
fuer-mieter/schimmel/schimmel-die-fakten/index.html

http://www.verbraucher-urteile.de/miet/mietminderung…

Hallo,

ich würde das Schreiben in netter Form schreiben. Paragraphen werden hier nichts bringen, da eigentlich ungeklärt ist, ob nicht sogar Ihr den Schimmel verursacht habt - das wäre hier wirklich eine Streitsache.

LG

Jetty

Hallo,
da ich mich auf Heiz- und Bertiebskostenabrechnungen spezialisiert habe, kann ich hier keine Auskunft geben.
Ich persönlich würde einen Anwalt konsultieren und den einen Brief an die Verwaltung schicken lassen dann kommt das Schreiben noch besser an, am besten noch Bilder vom Schimmel beifügen.

Ich wünsche Ihnen alles gute und viel Glück

Hallo,
ich persönlich empfehle dringend erstmal den sanften Weg, nachfragen, wie weit die Planung ist. Denn daß was gemacht werden muß, ist ja klar, so in etwa.
Grüße
Bernd Hagen

Hallo,

leider kenne ich mich in Rechtsfragen nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen,
Caroline Ruhl

Hallo Kirsten,

zu den Fragen habe ich 2 Antworten.
A. Kachelung nur halbhoch und Schimmelbildung:
Sicher ist es ein Problem wenn die Kachelplatte nicht ausreichend hoch ist fürs Duschen. Dann wird die Wand naß. Tapezieren darüber ist nicht günstig weil die Tapete sich lösen wird. Isolierung mit Sperrgrund und anschließendes Anstreichen, möglichst mit Ölfarbe würde Helfen. Aber 2 Sachen beachten: 1. Die Wand muß „knochen trocken“ sein vor dem Steichen, sonst gibts Schimmel. Das Austrocknen der Wand kann lange dauern. 2. Keinesfalls den ganzen Raum mit Ölfarbe streichen da wegen der geringeren Feuchtigkeitsaufnahme Kondenswasser bilden wird. Gleiches gilt auch für die Decke.

B.) Nach 26 Jahren sollte der Vermieter eigentlich eine Grundsarnierung des Bades vornehmen. Es ist aber schwierig in dazu zu zwingen. Anders ist es wenn Schimmel vorhanden ist und Sie glaubhaft machen können, dass Sie genügend lüften.
Versuchen könnte man auch eine Sarnierung herbeizuführen wenn noch keine wohnungseigene Wasseruhr installiert wurde. Vor 26 Jahren war ddas noch nicht üblich, heute ist das in vielen Bundesländern aber vorgeschrieben.
Wenn Sie das geklährt haben -ggf. mit dem Installateur von nebenann besprechemn- dann würde ich den Vermieter in einem entsprechen verfassten Brief zu einer Renovierung aufforden. Der Brief kann durchaus fachliche Ausdrücke aus einem Musterbrief enthalten.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Hans HT