Mietrecht - Renovierung

Hallo,
ich habe ein echtes Problem,
mein Freund hat eine Wohnung im total verwahrlosten Zustand übernommen. Auf der „Übergabebescheinigung“ des Maklers steht auch, dass die Wohnung zumindest unrenoviert übernommen wurde.
Mein Freund hat die Wohnung gestrichen (bunt!) und in bewohnbaren Zustand versetzt.
Als es im Sommer so geregnet hat, ist Wasser durch die Decke gekommen und und hat die Tapete zerstört. Dies hat er sofort dem Hausmeister gemeldet.
Daraufhin tat sich aber nichts.
Ende Dezember ist er ausgezogen & die Schlüssel wurden bereits übergeben. Heute (!) bekommen wir ein Schreiben des Vermieters (an die frühere Adresse geschickt, obwohl die neue Adresse bekannt ist), dass die bunt gestrichenen Wände weiß gestrichen werden müßten. Der Brief wurde aufgrund des Nachsendeantrages nachgeschickt!
Außerdem sei der Kühlschrank versifft.
Dazu muß ich sagen, dass mein Freund den Kühlschrank beim Einzug mit Wissen des Maklers sofort untergestellt hat und seinen eigenen benutzt hat.
Das alles sollte jedenfalls bis gestern (!) renioviert worden sein (ohne Schlüssel für die Wohnung), ansonsten will der Vermieter einen Handwerer mit der Renovierung beauftragen!
Was sollen wir jetzt bloß tun?

Hi,
also, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde und ihr das schriftlich habt, kann der Vermieter eigentlich nicht verlangen, dass sie bei Auszug renoviert wird. Es sei denn, im Mietvertrag steht drin, dass die Wohnung bei Auszug renoviert werden muss und dein Freund hat dies dummerweise unterschrieben…
Und wegen dem Kühlschrank, falls ihr das nicht schriftlich habt, versucht doch mal, zu dem Makler Kontakt aufzunehmen, ob der sich noch daran erinnert…

Ich würde euch gerne weiter helfen, aber mehr fällt mir auch nicht dazu ein.

Gruß,
Delia

Wenn es beim Auszug eine weitere unterschriebene Übergabebescheinigung gab seit Ihr aus dem Schneider, denn der Vermieter kann nach der Abnahme rückwirkend nichts fordern. Ansonsten wenn Ihr alle Renovierungsfristen (alle 2 Jahre Küche streichen, alle 4 Jahre die Türen, etc.) eingehalten habt müßt ihr sowieso nichts neu renovieren, anderslautende Klauseln sind schlichtweg ungültig.
Sollte es weiteren Ärger geben, geht in den Mieterschutzbund, die beraten einen prima für 120,- DM im Jahr.

Reicht hier eine Quittung, dass der Schlüssel zurückgegeben wurde?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Als erstes solltet ihr mal in den Mietvertrag sehen, was dort unter dem Punkt: Übergabezustand der Wohnung bei Auszug des Mieters, festgehalten ist. Handelt es sich um einen Formularmietvertrag oder eine individuellen Mietvertrag ?

Den Zustand einer Wohnung als unrenoviert zu bezeichnen heißt, dass es erforderlich ist, Decken zu streichen, Wände zu tapezieren und zu streichen, Das Streichen von Fenstern und Innentüren, sofern sie aus Holz sind, sowie das Streichen der Heizkörper. Verwahrlost heißt, das über diese vorgenannten Arbeiten hinaus noch andere intensive Arbeiten erforderlich waren. Gibt es Zeugen, die bei der Renovierung geholfen haben ?

Grundsatz gilt, der Mieter soll nicht mehr zahlen, als er abgewohnt hat. Den Wasserschaden, der im Sommer entstanden ist, hättet ihr dem Vermieter melden sollen. Denn er ist euer Vertragspartner, nicht der Hausmeister. Zur Schadenmeldung ist Dein Freund auch gesetzlich verpflichtet. Wieso hat er dem Vermieter keine Frist gesetzt, den entstanden Schaden zu beheben ? Solche Schäden werden von der Versicherung ausgeglichen, teilweise auch von der Hausratversicherung !

Hat der Vermieter zur Renovierung der Wohnung eine Frist gesetzt ? Hat er eine Nachfrist gesetzt und dann mit der Ablehnung der Arbeiten durch deinen Freund gedroht, sofern die 2. Frist verstrichen ist ?

Wurde keine Übergabeprotokoll angefertigt bei Auszug ?

Ohne den Sachverhalt genauer zu kennen steht fest, der Mieter muß nur einmal Renovieren , sofern man der Fristenplan für Schönheitsreparaturen eingehalten wurde. Entweder eine Renovierung bei Einzug, oder bei Auszug. Eine vertragliche Vereinbarung, die den Mieter verpflichtet bei Einzug und bei Auszug zu renovieren ist ungültig. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam und es tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Die heisst, der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, das sich die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.

Wie alt ist der Kühlschrank überhaupt ? Gibt es Zeugen, dass der Kühlschrank nicht genutzt wurde und dieser aus hygienischen Gründen im Keller verwahrt wurde ?

Hallo Peter,

erstmal vielen Dank für Deine umfangreiche Antwort.
Der Vermieter hat nur einmal eine Frist bis 16.01. gesetzt und dann gedroht, die Arbeiten durch meinen Freund nicht mehr anzunehmen.
Mittlerweile hab ich mit dem Vermieter geredet (ein absoluter Armleuchter).
Also:
In dem Vertrag steht Übergabe besenrein und Ungezieferfrei.
Er muß wegen der bunten Wände streichen.
Der Vermieter hat am 15.01 (?) bereits den Maler beauftragt und mußte den Auftrag nun zurückziehen.
Mein Freund sollte nun gestern noch mal den Wohnungsschlüssel bekommen, aber der Makler, der den Schlüssel hat, erschien nicht zum vereinbarten Termin.
So werden wir heute die Arbeiten erledigen.
Am Montag soll dann noch mal der abbestellte Maler kommen, um die Wohnung zu prüfen!
Ein Übergabeprotokoll gab es bei Wohnungsübergabe nicht, nur eine Quittung, dass die Schlüssel übergeben wurden.
Zeugen gibt es für alles - aber wir haben keine Rechtschutzversicherung und der Vermieter ist Anwalt…!
Meine Befürchtung, nachdem ich mich mit diesem Menschen unterhalten habe, ist, dass er wohl die Monatsmiete für Januar noch einnehmen will, weil er die Wohnung, die seit November in der Zeitung stand, nicht vermieten konnte und wenn wir ganz viel Pech haben, will er die Wohnung nach unserer nun vereinbarten Renovierung dann auf unsere Kosten noch mal Grundrenovieren und von uns die Monatsmiete für Januar!
Ich bin echt kein skeptischer Mensch, aber nach dem Telefonat gestern bleibt kein Raum mehr für Optimismus!

Gruß,
kathrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Kathrin,

euer Vermieter probiert es anscheinend mit allen Tricks. Das er Anwalt ist, sollte euch nicht einschüchtern. Geht zur Not zum Mieterverein und beauftragt diesen, eure rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Euer Vermieter will euch nur einschüchtern. Er nutzt seine berufliche Erfahrung als Anwalt aus, indem er euch unter Druck setzt. Wenn er sieht, dass ihr rechtliche Hilfe einschaltet, wird er wohl locker lassen.

Sofern im Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Wohnung besenrein und Ungezieferfrei zu übergeben ist, habt Ihr euere vertraglichen Verpflichtungen wohl erfüllt. Bei Vertragsende seid ihr auch nicht mehr verpflichtet, den Mietzins weiter zu zahlen, sofern die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand, also besenrein und Ungezieferfrei übergeben wurde. Ich gehe mal davon aus, daß das Mietverhältnis zum 31.12.2000 beendet wurde. Zudem würde ich mit dem Vermieter nur noch schriftlich verkehren. Was soll das denn überhaupt für einen Sinn haben, die Wohnung erst von euch renovieren zu lassen und hiernach Grundrenovieren zu lassen ?

Schreibt eurem Vermieter folgenden Brief,

Sehr geehrter Herr Vermieter,

ihrem Verlangen, dass die Wohnung von uns zu renovieren ist, müssen wir widersprechen. Hierfür besteht weder ein rechtlicher Anspruch, noch wurde dies vertraglich vereinbart. Gemäß Übergabeprotokoll vom xx.xx.xx. haben wir die Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen. Zudem war die Wohnung in einem völlig verwahrlosten Zustand. Folgende Arbeiten wurden von uns ausgeführt

3…
4. Den Kühlschrank habe ich aus hygienischen Gründen nicht nutzen wollen und denselben über die Mietzeit im Keller eingelagert.

Hierfür gibt es auch Zeugen.

Auch besteht kein Anspruch darauf, den Mietzins für den Monat Januar 2001 von uns zu verlangen, da die Wohnung am xx.xx.xxxxx im vertragsgemäßen Zustand, besenrein und Ungezieferfrei übergeben wurde. Das die Wohnung von Ihnen bisher nicht vermietet wurde, ist uns nicht anzulasten und zeugt eher davon, daß die von Ihnen angebotenen Konditionen nicht Marktgerecht erscheinen.

Um allen Ärger aus dem Weg zu gehen, haben wir die von Ihnen beanstandeten Wände gestrichen und gehen davon aus, dass diese Angelegenheit nun erledigt sein sollte. Ansonsten sollte diese Angelegenheit gerichtlich geklärt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

1 „Gefällt mir“

HALLO Peter,

ich dank Dir riesig!
Irgendwie fühlen wir uns schon sicherer!
Mal schauen, was Montag noch so passiert,

Gruß,
Kathrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

laßt euch nicht einschüchtern…
… von einem Betrüger!!!

Als Anwalt weiß der natürlich, wie er mit euch zu reden hat um euch einzuschüchtern (was ja auch geklappt hat), aber er weiß auch, daß er im Unrecht ist!

Was hier gesagt wurde stimmt soweit und daher rat ich euch nur, macht nichts mehr und falls er noch mit forderungen kommt bzw. Kaution nicht zurückbezahlt nehmt euch sofort einen Anwalt, denn den müßt ihr im Erfolgsfalle ja net bezahlen!

Gruß

Bernd

P.S.: In so einem Falle würde ich sogar direkt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen (Nötigung, Betrug)