Mietrecht - Renovierungsarbeit vor Einzug

hallo erst einmal.
ich bin gerade umgezogen und habe mich mit dem vermieter geeinigt, dass ich die wände weisse und den dielenboden gegen mietfreiheit abziehen lasse.

nun will der vermieter noch, dass ich sämtliche heizkörper, türen und innenfenster lackiere, da im mietvertrag steht: vollständige renovierung. allerdings im kleingeschriebenen steht auch: bei abnutzung der wohnung. ich bin grad erst eingezogen und habe noch nichts abgenutzt. muss ich das machen?
gestrichen ist und auch der boden ist vom vermieter lobend erwähnt worden.

lieben dank schon mal

GUTEN ABEND,
ICH MUSS NOCHMAL NACHFRAGEN DIE WOHNUNG IST ANGEMIETET WORDEN MIT EINER KOMPLETTRENOVIERUNG BEIN EINZUG ZU LASTEN DES MIETERS…:WAS STEHT DENN IM MIETVERTRAG BEZÜGL: RENOVIERUNG BEIM AUSZUG?
WENN MAN SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄRT HAT MUSS MAN ES MACHEN ABER AUS MEINER SICH SIND ANDERE VEREINBARUNGEN GETROFFEN WORDEN SPRICH WÄNDE UND BODEN, ICH HOFFE DA LIEGT SCHRIFTLICH ETWAS VOR ANSONSTEN HEISST ES SICH MIT DEM VERMIETER ZUSAMMENSETZEN UND EINIGEN DENN ABNUTZUNG IST IMMER EIN SEHR DEHNBARER BEGRIFF WIE RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN.
ICH WÜNSCHE VIEL ERFOLG BEI DER EINIGUNG UND EINEN EINSICHTIGEN VERMIETER:
VIELE GRÜSSE MARGRET

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ojemineehh,
das Mietrecht wurde m.E. kürzlich erst wieder mal überarbeitet, gerade wegen solcher Kniffelfragen, es gibt auch zahlreiche Musterurteile, ich gestehe, ich bin nicht mehr auf dem letzten Stand gerade wenn es um die Lackierarbeiten geht, die sind nämlich nicht mit den üblichen „Schönheitsreparaturen“ gleich zu setzen. Schon der Fußboden ist ein Spezialfall, es kommt auf das Material an usw. Ein Teppichboden ist nach 8 Jahren „verbraucht“, d.h. aber nicht, dass ein Mieter den erneuern muss usw.
Ich würde sehr genau auf den Vertragstext achten und überprüfen, aus welcher „Feder“ der stammt, es gibt sehr verschiedene Ausführungen, leider habe ich meine Unterlagen gerade nicht zugänglich. Notfalls hilft der Mieterverein, das ist keine Fehlinvestition, hab ich auch gemacht seinerzeit.
Tut mir leid, kann leider nicht sehr viel weiter helfen in der Sache. Frohe Feiertage . . .

Hallöchen,
du scheinst richtig aufgeregt zusein.
Handelt es sich um die alte oder die neue Wohnung?
Wenn es die alte Wohnung ist, wie lange hast du da gewohnt und wie hast du sie übernommem?

Bitte gib mehr Infos.

Sorry das ich erst jetzt antworte,

Komplett-Renovierung beinhaltet auch die genannten Arbeiten. Aber dann dürftest Du beim Auszug keine Renovierung mehr vornehmen müssen.
LG Marina

Hallo, Entschuldige bitte das ich so spät antworte.
Wenn Ihr im Mietvertrag festgeschrieben habt das diese arbeiten bei AUSZUG oder ABNUTZUNG gemacht werden müssen dann müssen diese arbeiten erledigt werden allerdings nicht sofort, hier müsste der genaue Wortverlaut des Mietvertrages eingesehen werden. Am besten wendest Du dich an denn Mieterbund das sieht schwer nach Grauzone aus und zwar nicht zu Deinen Gunsten.

Liebe Grüße und GUTEN RUTSCH ins neue Jahr Silvia