ein sehr klarer fall, denn…
Folgende Situation: Es wurde eine WG Party veranstaltet. Es
waren etwa 80-100 Leute anwesend.
der vermieter hätte diese veranstaltung verbieten müssen!!
etwas in Mitleidenschaft gezogen wurden. Dabei sind zahlreiche
Rotweinpflecken im Treppenhaus entstanden.
den rotwein hätte bevor er verschüttet wurde von dem vermieter aufgefangen und entsorgt werden müssen!!
Diese sind ins Holz:eingezogen,
kein stahl- oder beton treppenhaus???
klarer fehler vom vermieter!!!
Ist das rechtens?
der vermieter ist eindeutig schuld: er hätte dich zudem
fesseln und knebeln müssen!!
das nennt man unterlassung seiner pflichten!!
dafür muss er zahlen, vielleicht springt ja sogar ne
bewährungsstrafe dabei noch raus??
Vorüberlegung dazu:
Der Schaden wurde nicht von den Mietern persönlich verursacht.
genau, das hätte der vermieter auch berücksichtigen müssen, er
hätte zudem unbedingt bei der party anwesend sein müssen, jedem
vollgesoffenem gast der wein verschüttet, was ja normal ist, gleich
ein über der den schädel geben müssen, dass sich das kopfweh wenigstens lohnt…
Außerdem war die Feier auch durch gut sichtbaren Aushang
angekündigt. Hätte es nicht eine Informationspflicht seitens
des Bauherren geben müssen?
mensch damit hast du alles richtig gemacht - mach dir mal keine sorgen
Über eine fachmännische Antwort wäre ich sehr dankbar:smile:
Liebe Grüße
nicht nötig, da kann gar nix passieren
prost !!!
gruß
ad
