Mietrecht: Rotwein im Treppenhaus

ein sehr klarer fall, denn…

Folgende Situation: Es wurde eine WG Party veranstaltet. Es
waren etwa 80-100 Leute anwesend.

der vermieter hätte diese veranstaltung verbieten müssen!!

etwas in Mitleidenschaft gezogen wurden. Dabei sind zahlreiche
Rotweinpflecken im Treppenhaus entstanden.

den rotwein hätte bevor er verschüttet wurde von dem vermieter aufgefangen und entsorgt werden müssen!!

Diese sind ins Holz:eingezogen,

kein stahl- oder beton treppenhaus???
klarer fehler vom vermieter!!!

Ist das rechtens?

der vermieter ist eindeutig schuld: er hätte dich zudem
fesseln und knebeln müssen!!

das nennt man unterlassung seiner pflichten!!
dafür muss er zahlen, vielleicht springt ja sogar ne
bewährungsstrafe dabei noch raus??

Vorüberlegung dazu:
Der Schaden wurde nicht von den Mietern persönlich verursacht.

genau, das hätte der vermieter auch berücksichtigen müssen, er
hätte zudem unbedingt bei der party anwesend sein müssen, jedem
vollgesoffenem gast der wein verschüttet, was ja normal ist, gleich
ein über der den schädel geben müssen, dass sich das kopfweh wenigstens lohnt…

Außerdem war die Feier auch durch gut sichtbaren Aushang
angekündigt. Hätte es nicht eine Informationspflicht seitens
des Bauherren geben müssen?

mensch damit hast du alles richtig gemacht - mach dir mal keine sorgen

Über eine fachmännische Antwort wäre ich sehr dankbar:smile:
Liebe Grüße

nicht nötig, da kann gar nix passieren
prost !!!

gruß
ad

Mit 23 gesagt zu bekommen, dass das Verhalten (wobei ich sogar
noch das der Partygäste meinte) vorpubertär ist oder:

sehr jung und scheinbar etwas weltfremd,

Empfindest du da jetzt wirklich einen nennenswerten
Unterschied?

Du meinst also „pubertärer Schwachsinn“ und „etwas weltfremd“ haben die gleiche Bedeutung? Das erstere empfinde ich als Beleidigung.

Die ganze Ausdruckweise des Fragestellers spricht jedenfalls
dafür, dass er alt genug ist.

Meine von Herzen geliebte kleine Schwester, die ebenfalls in einigen Dingen etwas weltfremd ist, würde hier genau so schreiben wie die UP. Sie ist intelligent, so intelligent, das sie in der Schule eine Klasse übersprungen hat, aber in manchen Dingen des täglichen Lebens tickt sie einfach anders. Deshalb habe ich Verständnis für den UP.

Flecken entstehen schnell
mal, dazu muß man nicht betrunken sein, es reicht schon aus
wenn man mal geschubst wird, was bei einer so großen Anzahl
von Gästen schnell mal passieren kann.

Ja, aber dann nicht unbedingt zahlreiche Flecken.

Wenn in unterschiedlicher Anzahl immer wieder Leute im Treppenhaus sind, kann ich mir das durchaus vorstellen.

Die Menge der Flecken ist es, die darauf hindeutet, dass es deutlich
mehr gewesen ist, als dass eine kleine Gruppe Partygäste mal
kurz mit einem Glas Wein in der Hand zum Rauchen nach draußen
gegangen ist.

Das könnte man nur beurteilen, wenn man die Flecken gesehen hat. Ich für meinen Teil kann mir nicht vorstellen, das im Treppenhaus groß Party gemacht wurde, ohne das irgendwelche Nachbarn die Polizei gerufen hätten.

Gruß
Tina

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HeyHo!
Davon abgesehen, dass ich den Ton nicht grade passend finde, find ich gut, dass so rege diskutiert wird…davon abgesehen bin ich 23!
Es ist auch nicht umbedingt meine Absicht alles dem Vermieter anzuhängen, weil ich selber nichts zahlen will, würd ich die Sache halt nur mal richtig aufklären und mir ein Bild mit verschiedenen Meinungen machen, damit ich dann entscheiden kann, wie ich verfahren möchte.
LG Paul

Es sind etwa 5 Pflecken gewesen…jeweils nicht größer als 3-5cm Durchmesser. Das war wahrscheinlich halt echt nur ein besoffener, der ma eben rauswollte und nicht mehr grade aus gehen konnte.
LG Paul

Aja…vielen Dank für diese Antwort.NOT!
Lustige Nummer, solltest zum Fernsehen.

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Es waren eigentlich nie Leute im Treppenhaus, nur gelegentlich. Von einer Treppenhaus-Party kann ganz und gar nicht die Rese sein!
LG Paule

Hey!
Ja normaler Gebrauch des Treppenhauses war ja anscheinend nicht möglich, da es ja ansonsten nicht komplett wieder abgeschliffen werden müsste. Die 5 Rotweinpflecken war dafür meines Erachtens nicht verantwortlich.
LG Paul

Eine Sache noch zur Ergänzung.

Wir haben eine realtiv großes Haus mit schätzungsweise 40-50 Menschen. Und von Freitag Mittag bis Montag Abend wurde die Treppe ungeschützt äußeren Einflüssen überlassen. Kann mir irgendwie nicht wirklich vorstellen, dass da die Partygäste so viel zur Beschmutzung beigetragen haben.

Außerdem ist ja das normale Benutzung der Treppe ja nichts schlimmes oder? Kann doch eigentlich keiner verbieten, dass ich mir Gäste einlade (überspitzt z.B zum gemeinsamen Meditieren aus meinetwegen religiösen Gründen).

Kommt mir nur irgendwie spanisch vor, dass die Treppe nicht durch die Bauarbeiter abgedeckt wurde, seh das eigentlich nicht als meine Aufgabe an.

Vielen Dank schon einmal für eine Antwort mit euren Meinungen.

LG Paul

Aja…vielen Dank für diese Antwort.NOT!
Lustige Nummer, solltest zum Fernsehen.

da bin ich doch schon lang daheim
und manchmal auch im mieterverein

meistens flieg ich den weltenraum
und wein verschütt ich nur im traum

*hicks*
ad

OT: Du wirst dich wundern …

Aja…vielen Dank für diese Antwort.NOT!
Lustige Nummer, solltest zum Fernsehen.

… denn da war er tatsächlich auch schon:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arthur_Dent

Hallo,

Folgende Situation: Es wurde eine WG Party veranstaltet. Es
waren etwa 80-100 Leute anwesend.

Bei dieser Personenzahl hast Du Glück gehabt, daß die Decke nicht eingestürzt ist:wink:

Gruß:
Manni

Hallo,

Kann doch eigentlich keiner verbieten, dass
ich mir Gäste einlade (überspitzt z.B zum gemeinsamen
Meditieren aus meinetwegen religiösen Gründen).

Das stimmt zwar, aber von den Gästen kann erwartet werden, dass sie pfleglich mit der Mietsache (und mit dem Haus) umgehen. Das schließt die abgeschleifte Treppe mit ein. Immerhin hätten die Gäste auch ohne weiteres für die paar Tage ohne Strassenschuhe drüberlaufen können.

Grüsse
d.

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Die 5 Rotweinpflecken war dafür
meines Erachtens nicht verantwortlich.

Nach Erachten des Eigentümers wohl schon. Und mit 80-100 Personen mehr, die durch das Treppenhaus gehen, wird wohl der übliche Gebrauch auch etwas überschritten. Ganz zu schweigen, von dem Dreck, den die „Gäste“ mitgebracht haben. Nach 'ner Party muss man eben auch putzen…

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Hi,

hätte da mal ein paar Nachfragen.

Erst redest Du von zahlreichen Flecken, dann nur von 5 Flecken. Wieviele sind es denn nun gewesen?

Ungeschützt von Freitag Mittag bis Montag ABEND? Was ist dann passiert? Wurde der Treppe dann für die Nacht ein Kleid angezogen? :wink:

Und nu mal ein paar grundsätzliche Fragen:
Wie groß ist das Haus (Etagen) bzw. das Treppenhaus?
Gibt es vielleicht sogar einen Fahrstuhl, der hätte anstatt der Treppe genutzt werden können?
In welcher Etage war die (angekündigte) Party?

Wieviel Wohnparteien gibt es (nicht Bewohner, sondern Wohneinheiten)?
Bei 40-50 Leuten, die Du erwähntest, müssten es ja locker über 10 Wohneinheiten sein.
Da stellt sich durchaus die Frage der Mitschuld des Vermieters bzw. Handwerkers, weil eine „überdurchschnittliche“ Neuverschmutzung zu erwarten war. Selbst in einem Einfamilienhaus würde der (professionelle) Handwerker eine Plane über die Treppe legen.

Bevor sich jetzt wieder alle aufregen: Werfe der den ersten Stein, dem nicht schon mal im Treppenhaus eine böse fleckenhinterlassene Substanz herunter gefallen ist. Lässt sich nicht beeinflussen und ist immer mit zu rechnen. Party hin oder her…

War der Vermieter bzw. der Handwerker explizit auf diesen Umstand aufmerksam gemacht worden? Also ist einer hingegangen und hat gesagt, dass blablabla… (Interessant wg. evtl. Mitschuld.)
Wurde die Treppe nur dort neu abgeschliffen, wo die Rotweinflecken entstanden sind? Oder auch an anderen Stellen?

Fragen über Fragen, die eigentlich die (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherung klären sollte…

Gruss

Guten Tag,

Erst redest Du von zahlreichen Flecken, dann nur von 5
Flecken. Wieviele sind es denn nun gewesen?

Also ich hab nochmal nachgefragt, es waren etwa 7-8 Pflecken, die kleineren 3 cm durchmesser, die größeren 5cm(etwa).

Ungeschützt von Freitag Mittag bis Montag ABEND?

Ja die Zeit stimmt, dann wurde das Treppenhaus am Montag Abend von 20-23 Uhr gesperrt und dort versiegelt.

Und nu mal ein paar grundsätzliche Fragen:
Wie groß ist das Haus (Etagen) bzw. das Treppenhaus?

5 Etagen, die Treppe ist so ungefähr 1,5m breit.

Gibt es vielleicht sogar einen Fahrstuhl, der hätte anstatt
der Treppe genutzt werden können?

Nein, es gibt keinen Fahrstuhl.

In welcher Etage war die (angekündigte) Party?

Im der dritten Etage.

Wieviel Wohnparteien gibt es (nicht Bewohner, sondern
Wohneinheiten)?
Bei 40-50 Leuten, die Du erwähntest, müssten es ja locker über
10 Wohneinheiten sein.

Ja, es sind 15 Wohnparteien.

War der Vermieter bzw. der Handwerker explizit auf diesen
Umstand aufmerksam gemacht worden? Also ist einer hingegangen
und hat gesagt, dass blablabla… (Interessant wg. evtl.
Mitschuld.

Nein, es wurde der Vermieter nicht explizit informiert, haben lediglich einen Aushang gemacht, dieser wurde am Montag, also 6 Tage vor der Party ausgehangen. Die Bauarbeiter, haben es auf jeden Fall gesehen, der Bauherr vermutlich auch.

Wurde die Treppe nur dort neu abgeschliffen, wo die
Rotweinflecken entstanden sind? Oder auch an anderen Stellen?

Genau das ist der Punkt in meinen Augen. Es wurde das komplette Treppenhaus und nicht nur die Rotweinpflecken abgeschliffen.

Grüße

Hallo,

hätte da mal ein paar Nachfragen.

Und welche davon ist zur Beantwortung der gestellten Frage nötig?
Gruß
loderunner

Offtopic
Nur aus Neugier: Was studierst du?

Hi,

das bringt doch ein wenig mehr Licht ins Dunkel…

Also Haus 5 Etage (15 Partein, sprich 3 Parteien pro Etage grob gerechnet), Party in 3. Etage - aber komplette Treppe (also nicht nur Rotweinflecken oder 1.-3. Etage) neu abgeschliffen.
Daraus lässt sich folgern, dass der neue Abschliff nicht wegen den Flecken sondern wegen des allgemeinen Zustandes der Treppe erfolgte.

Da müsste die Hausverwaltung schon eine sehr gute Begründung bringen, warum die Kosten nur auf 1 Mietpartei umgelegt werden sollten. Selbst eine Argumentation wegen der Party dürfte da kaum standhalten, da das implizieren würde, dass alle anderen Bewohner im Haus weder Besuch bekommen haben noch sich selber aus der Wohnung bewegt hätten.

Eine evtl. gleichmäßige Umlegung auf alle Mietparteien könnte sich jedoch aus dem Mietvertrag ergeben, den man hierzu vielleicht genauer
„studieren“ sollte.

Eine zweifelsfreier Klärung einer evtl. Mitschuld des Vermieters bzw. Handwerkers wegen mangelhafter Abdeckung wäre im Streitfall die Angelegenheit eines Fachanwaltes.

Gruss