Mietrecht: Rotwein im Treppenhaus

Einen schönen guten Abend!

Weiß jmd eine Antwort auf dieses juristische Problem?

Folgende Situation: Es wurde eine WG Party veranstaltet. Es waren etwa 80-100 Leute anwesend. Dabei ist das Treppenhaus etwas in Mitleidenschaft gezogen wurden. Dabei sind zahlreiche Rotweinpflecken im Treppenhaus entstanden. Diese sind ins Holz eingezogen, da das Treppenhaus zur Zeit grade renoviert wird und die Treppe abgeschliffen wurde. Bevor die Bauarbeiter die Treppe versiegeln konnten, musste die Treppe neu abgeschliffen werden und diese entstandenen Mehrkosten sollen nun wahrscheinlich von der Hausverwaltung auf den Mieter umgelegt werden.
Ist das rechtens?

Vorüberlegung dazu:
Der Schaden wurde nicht von den Mietern persönlich verursacht.

Der Rotwein konnte nur durch das Abschleifen ins Holz einziehen. Trägt der Bauherr nicht eine gewisse Mitschuld, wenn er das ganze Wochenende die Treppe ohne zu versiegeln ungeschützt lässt? Dazu kommt letztes Wochenende war sehr schmodriges Wetter, es hat viel geschneit und der Matsch hat die Treppe auch so schon verdreckt.

Außerdem war die Feier auch durch gut sichtbaren Aushang angekündigt. Hätte es nicht eine Informationspflicht seitens des Bauherren geben müssen?

Über eine fachmännische Antwort wäre ich sehr dankbar:smile:
Liebe Grüße

Ist das rechtens?

Ob es rechtens ist, dass der Schaden behoben wird? Ja, ist es. Und dass der Vermieter sein Geld zurück haben will? Ja, das auch. Und dass der Schaden durch die Party bzw. deren Gäste verursacht wurde, wird ja auch nicht bestritten. Also wendet sich der Geschädigte an den Veranstalter, der ja eine gewisse Verantwortung dafür trägt, dass die Regeln etc. im Haus von seinen Gästen eingehalten werden.

Vorüberlegung dazu:
Der Schaden wurde nicht von den Mietern persönlich verursacht.

Haftung des Veranstalters? Was ist damit?

Der Rotwein konnte nur durch das Abschleifen ins Holz
einziehen. Trägt der Bauherr nicht eine gewisse Mitschuld,
wenn er das ganze Wochenende die Treppe ohne zu versiegeln
ungeschützt lässt?

Ja, klar. Der ist doch selber schuld. Sry, das ist Blödsinn! Immerhin kann man nicht erwarten, dass alle Arbeiten immer zum WE fertig sind.

Außerdem war die Feier auch durch gut sichtbaren Aushang
angekündigt. Hätte es nicht eine Informationspflicht seitens
des Bauherren geben müssen?

Nö, wieso? Seit wann ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Bauarbeiten nicht private Partys beeinflussen? Informationspflicht besteht nur in sofern, wie ein normaler Gebrauch nicht möglich sein sollte. 'Ne Party im Treppenhaus mit integriertem Besäufnis ist wohl nicht Teil davon, oder?

Hallo,

der Mieter haftet für das, was sein Besuch anstellt.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Bezüglich der Modernisierungsarbeiten wurde der Mieter ganz sicher vor Beginn über die anstehenden Arbeiten informiert.

Der Mieter hat auch eine sog Obhutspflicht, dazu gehört auch gegen vorhersehbare Schäden Vorkehrungen zu treffen. Entweder durch eigene Aktion oder durch Mitteilung an den Vermieter.
Macht er das nicht und ein Schaden entsteht oder vergrößert sich dadurch, macht er sich dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/obhutspflicht-des…
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schaden.html

Gruß
Maja

Moin,

ich habe die ganze Zeit überlegt, ob diese Frage bezüglich der Haftung ernst gemeint ist oder ob es sich um einen Fake handelt.

Da feiern ein paar Studenten, es wird Fremdeigentum beschädigt und du suchst krampfhaft einen Grund die Schuld weiterzugeben.
Ist das wirklich dein Ernst?
Ist das nun jugendlicher Blödsinn oder woran liegt das?
Irgendwie beschleicht mich der Verdacht, dass dir der Realitätssinn entweder schon abhanden gekommen ist, er komplett fehlt oder bei dir noch nicht gewachsen ist.

Bleibt zu hoffen, dass du noch lernst Verantwortung zu übernehmen.

Roland

Übrigens, durch das ständige Kopfschütteln beim Lesen deines Postings habe ich jetzt eine Gehirnerschütterung.
Frage an die Experten, kann ich den UP auf Schmerzensgeld verklagen?

Zusätzlich zu dem, was bereits gesagt wurde, eine erstaunte Frage:

Ein Treppenhaus ist kein Aufenthaltsort, schon gar nicht bei einer Party. Was haben die Gäste mit Rotwein in der Hand überhaupt dort verloren?

Es gibt viele Gründe, warum ich als Gastgeber dafür Sorge tragen muss, dass meine Gäste sich dort nicht aufhalten und saufen. Einer davon ist, dass das Treppenhaus Schaden nehmen kann, das hätte auch ohne das abgeschliffene Parkett passieren können. Ein anderer Grund ist, dass das eine Schweinerei gegenüber den Nachbarn ist. Eigentlich finde ich das also sehr lehrreich, wenn für so einen vorpubertären Schwachsinn die Zeche gezahlt werden muss.

Hallo,

manch einer mag halt seinen Wein mit zum Rauchen rausnehmen, vielleicht ist auch ne Flasche runtergefallen. Möglichkeiten gibts viele, der Beitragsersteller nennt zwar keine konkret, aber bei 80-100 Gästen kann viel passieren.
Nebenbei finde ich es interessant, dass Du WG-Party = vorpubertärer Schwachsinn setzt.

Und zu den ganzen anderen Moralaposteln:
Wieso die ganzen Belehrungen? Reicht es nicht zu sagen: Ein Mieter muss für Schäden, die sein Besuch verursacht, Haftung übernehmen? Welchen Zugewinn bedeutet es für Dich/euch?

Grüsse
d.

Nebenbei finde ich es interessant, dass Du WG-Party =
vorpubertärer Schwachsinn setzt.

Ich bin mir nicht sicher, welchen Beitrag du gelesen hast. Meiner kann es nicht gewesen sein.

Nein, natürlich nicht. Sowas würdest Du nie schreiben.

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Nebenbei finde ich es interessant, dass Du WG-Party =

:vorpubertärer Schwachsinn setzt.

Ich bin mir nicht sicher, welchen Beitrag du gelesen hast.
Meiner kann es nicht gewesen sein.

Liest Du Deine Beiträge ab und an?

Das stand wortwörtlich in Deinem Beitrag.

Gruß
Tina

Sowas würdest Du nie schreiben

Stimmt, denn es ging nicht um die Pary an sich. Es ging darum, dass die Party offenbar teilweise im Treppenhaus statt gefunden hat, denn dabei sind Zitat: „zahlreiche Rotweinflecken“ entstanden.

Wenn selbst der Verursacher (oder besser der Verantwortliche) von „Zahlreichen Rotweinflecken“ spricht, dann handelt es sich mit eben nicht um „einen“, „ein paar“ oder „einigen“ Flecken, die entstehen können, wenn

manch einer mag halt seinen Wein mit zum Rauchen rausnehmen,
vielleicht ist auch ne Flasche runtergefallen.

aber bei 80-100 Gästen kann viel passieren.

Es kann viel passieren, muss aber nicht, dann zum Beispiel nicht, wenn sich die Gäste nicht vorpubertär verhalten und auch beim Feiern noch in der Lage sind, darauf Rücksicht zu nehmen, dass sie nicht alleine auf der Welt sind und wenn dann doch etwas passiert, Manns (oder Frau) genug sind, auch für den angerichteten Schaden gerade zu stehen.

Der Gastgeber bleibt jetzt auf dem im Zweifel nicht unerheblichen Schaden sitzen. Mal gucken, ob er das nach Begleichung des Schadens immer noch so fürchterlich moralapostelich findet, künftig nicht im Treppenhaus zu feiern.

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Ich lese meine Beiträge, im Gegensatz zu dir offenbar.

Wo genau liest du, dass sich das vorpubertär auf die WG-Party an sich bezieht?

Stimmt, denn es ging nicht um die Pary an sich. Es ging darum,
dass die Party offenbar teilweise im Treppenhaus statt
gefunden hat, denn dabei sind Zitat: „zahlreiche
Rotweinflecken“ entstanden.

Das kann doch mal passieren oder nicht?

Es kann viel passieren, muss aber nicht, dann zum Beispiel
nicht, wenn sich die Gäste nicht vorpubertär verhalten und
auch beim Feiern noch in der Lage sind, darauf Rücksicht zu
nehmen, dass sie nicht alleine auf der Welt sind und wenn dann
doch etwas passiert, Manns (oder Frau) genug sind, auch für
den angerichteten Schaden gerade zu stehen.

Meine Güte, warst Du nie jung? Hast Du nie irgendwelche Fehler gemacht? Dann Glückwunsch, wie langweilig. Nirgends stand dort, das sich Nachbarn belästigt gefühlt haben, also was willst Du eigentlich?

Der Gastgeber bleibt jetzt auf dem im Zweifel nicht
unerheblichen Schaden sitzen. Mal gucken, ob er das nach
Begleichung des Schadens immer noch so fürchterlich
moralapostelich findet, künftig nicht im Treppenhaus zu
feiern.

Vielleicht ist sie ja versichert, vielleicht legen die Gäste auch zusammen um den Schaden zu begleichen. Natürlich ist es doof, was dort passiert ist, aber mußt Du denn immer gleich den Moralapostel heraushängen lassen?

Uns haben auch schon die Partygäste des Nachbarn in den Garten gekotzt, ja und? Sie haben das am nächsten Tag sauber gemacht und gut ist.

Gruß
Tina

Gruß
Tina

Ich lese meine Beiträge, im Gegensatz zu dir offenbar.

Wo genau liest du, dass sich das vorpubertär auf die WG-Party
an sich bezieht?

Nee is klar, Du versuchst Dich mal wieder herauszureden, so wie neulich im Rechtsbrett.

Ich fand den Zusammenhang ziemlich deutlich.

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Eben, der Zusammenhang ist eindeutig. Hier ist nur von der Location Treppenhaus die Rede!

Ein Treppenhaus ist kein Aufenthaltsort, schon gar nicht bei
einer Party. Was haben die Gäste mit Rotwein in der Hand
überhaupt dort verloren?

Es gibt viele Gründe, warum ich als Gastgeber dafür Sorge
tragen muss, dass meine Gäste sich dort nicht aufhalten und
saufen. Einer davon ist, dass das Treppenhaus Schaden nehmen
kann, das hätte auch ohne das abgeschliffene Parkett passieren
können. Ein anderer Grund ist, dass das eine Schweinerei
gegenüber den Nachbarn ist. Eigentlich finde ich das also sehr
lehrreich, wenn für so einen vorpubertären Schwachsinn die
Zeche gezahlt werden muss.

Also noch einmal die Frage: Woraus leitest du genau ab, dass sich der vorpubertäre Schwachsinn auf das Feiern einer WG-Party bezieht? In meinem gesamten Beitrag wirst du nicht ein einzigen Halbsatz finden, der sich mit der Feier an sich beschäftigt.

Meine Güte, warst Du nie jung?

Doch, ich habe sogar WG-Partys nicht nur besucht, sondern selbst veranstaltet.

Vielleicht ist sie ja versichert, vielleicht legen die Gäste
auch zusammen um den Schaden zu begleichen.

Sag mal, kannst du eigentlich lesen? Der Gastgeber postet hier, weil er den Schaden nicht bezahlen will, sondern der Meinung ist, dass der Vermieter darauf sitzen bleiben soll. Aus welchem Teil seiner Beiträge liest du die Bereitschaft heraus, dass er oder seine Gäste für den Schaden aufkommen wollen?

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Nachtrag…
… zu den eigenen WG-Partys:

Ja, auf unseren Partys ist auch ab und an mal was kaputt gegangen. Das ist dann aber immer sofort geregelt worden, noch während der Party. Bei größeren Sachen wurde auch schon mal schnell zusammen geworfen und jeder hat nen Heiermann in die Zigarettendose geworfen. Es gab auch hin und wieder irgendwelche Vollpfosten, die der Meinung waren, sie könnten hemmungslos die Sau rauslassen. Die sind dann mit Sicherheit nicht noch einmal eingeladen worden.

Manchmal ist der / die Gastgeber auch auf dem Schaden sitzen geblieben.

Aber auf die Idee, den Schaden dem Vermieter aufzuhalsen, wären wir nie gekommen.

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Aus dem ganze Zusammenhang, aber ok, wenn es so nicht gemeint war, habe ich das falsch verstanden.

Das macht die Sache trotzdem nicht besser, auch wenn Du Dich auf das Aufhalten im Treppenhaus beziehst. Die UP ist noch sehr jung und scheinbar etwas weltfremd, kein Grund gleich beleidigend zu werden.

Du gehst von saufen aus obwohl im UP nirgends stand das im Treppenhaus groß gefeiert wurde. Flecken entstehen schnell mal, dazu muß man nicht betrunken sein, es reicht schon aus wenn man mal geschubst wird, was bei einer so großen Anzahl von Gästen schnell mal passieren kann.

Gruß
Tina

Meine Güte, warst Du nie jung?

Doch, ich habe sogar WG-Partys nicht nur besucht, sondern
selbst veranstaltet.

Dann verstehe ich Dich um so weniger.

Vielleicht ist sie ja versichert, vielleicht legen die Gäste
auch zusammen um den Schaden zu begleichen.

Sag mal, kannst du eigentlich lesen? Der Gastgeber postet
hier, weil er den Schaden nicht bezahlen will, sondern der
Meinung ist, dass der Vermieter darauf sitzen bleiben soll.

Sie hat sich erkundigt ob das nicht der Fall sein müsste und ihr wurde gesagt das das nicht so ist. Man hätte ihr auch Vorschlagen können, das man das seiner evtl. vorhandenen Haftpflicht melden kann oder sich an die Gäste wenden könnte.

Aus welchem Teil seiner Beiträge liest du die Bereitschaft
heraus, dass er oder seine Gäste für den Schaden aufkommen
wollen?

LESEN! Das war ein Vorschlag meinerseits, auf den die UP vielleicht auch gekommen wäre, nachdem sie nun weiß das auf Eigentümerseite kein Fehlverhalten vorlag.

Hallo,

Trägt der Bauherr nicht eine gewisse Mitschuld,
wenn er das ganze Wochenende die Treppe ohne zu versiegeln
ungeschützt lässt?

Hätte es nicht eine Informationspflicht seitens
des Bauherren geben müssen?

… und vielleicht auch noch eine Pflicht, den Rotwein zu ersetzen, der in seiner Treppe versickert ist?

Gruß
Kreszenz

Sei doch mal ehrlich:

Mit 23 gesagt zu bekommen, dass das Verhalten (wobei ich sogar noch das der Partygäste meinte) vorpubertär ist oder:

sehr jung und scheinbar etwas weltfremd,

Empfindest du da jetzt wirklich einen nennenswerten Unterschied?

Die ganze Ausdruckweise des Fragestellers spricht jedenfalls dafür, dass er alt genug ist.

Flecken entstehen schnell
mal, dazu muß man nicht betrunken sein, es reicht schon aus
wenn man mal geschubst wird, was bei einer so großen Anzahl
von Gästen schnell mal passieren kann.

Ja, aber dann nicht unbedingt zahlreiche Flecken. Die Menge der Flecken ist es, die darauf hindeutet, dass es deutlich mehr gewesen ist, als dass eine kleine Gruppe Partygäste mal kurz mit einem Glas Wein in der Hand zum Rauchen nach draußen gegangen ist.

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