Hallo Experten, ich hoffe, daß mir hier jemand weiterhelfen kann, denn ich habe weder im Archiv noch im Internet etwas wirklich Brauchbares zu diesem Thema gefunden.
Konkret geht es darum, daß in der Wohnung über mir zu allen möglichen Zeiten die Waschmaschine läuft (teilweise bis zu 10mal in der Woche!) - sprich abends bis nach 22 Uhr, und besonders gern auch am Sonntag morgen oder mittag. Es handelt sich offensichtlich um ein älteres Modell, das generell einen ziemlichen Krach veranstaltet und beim Schleudern ein Geräusch verursacht, das schon sehr stark an einen Hubschrauber erinnert (in meiner Wohnung wackeln die Bilder an den Wänden, man kann sich beim besten Willen nicht mehr unterhalten, versteht sein eigenes Wort nicht etc.). Eine Bitte um etwas mehr Rücksichtnahme an die Betreiberin der Waschmaschine brachte leider kein Ergebnis, denn sie behauptet, Wäsche waschen gehöre nicht zu den (in der Hausordnung für bestimmte Zeiten ausgeschlossenen) „ruhestörenden Hausarbeiten“. Die Vermieter sind auch nicht besonders hilfreich und meinen, ich wäre überempfindlich. Die müssen sich das Geratter ja auch nicht anhören!
Meine Frage(n) nun an die Mietrechts-Experten hier: muß ich diesen Krach hinnehmen, und gibt es irgendwo eine genaue Definition, was zu den „ruhestörenden Hausarbeiten“ gehört und was nicht? Was kann ich evtl. tun, um wenigstens am Sonntag Ruhe zu haben?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Hallo,
es gibt doch sicherlich in der Hausordnung verabredete Ruhezeiten, schau einmal nach. Wahrscheinlich ist 22 Uhr die deadline. Danach kannst du vorgehen und deine Vermieter noch einmal darauf ansprechen.
Sollte die Waschmaschine wiederholt über diesen Zeitrahmen hinaus laufen, schreibe deinen Vermieter deinen Protest unter Ankündigung, dass du bei nicht erfolgender Abhilfe die Miete wegen der unzumutbaren und Hausordnungswidrigen Lärmbelästigung mindern wirst.
Gruß, bebro
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Den Ausführungen von Bebro schließe ich mich an, mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Ruhezeiten, die unabhängig von der Hausordnung ihre Gültigkeit haben.
Ab 22.00 Uhr kannst Du sogar die Polizei rufen, wenn der Verursacher uneinsichtig ist. Sonntags ist das Waschen in einem Waschkeller erlaubt, wenn keine Mieter gestört werden. In Deinem Fall würde ich wie Bebro sagte, den Vermieter schriftlich eine Frist setzen, den Mangel zu beheben und danach wegen der permanenten Ruhestörung die Miete kürzen. Eine Frist von 14 Tagen ist angemessen.
Gruß
roland
Erstmal vielen Dank für die Infos/Tips!
Sonntags ist das Waschen in
einem Waschkeller erlaubt, wenn keine Mieter gestört werden.
Heißt das dann, daß das Waschen in der Wohnung am Sonntag generell nicht erlaubt ist? Das ist nämlich mein Hauptproblem - es wird behauptet, das Waschen wäre keine „ruhestörende Hausarbeit“ und deshalb dürfte man das am Sonntag auch. Ich empfinde es aber durchaus als ruhestörend (eben weil es eine alte Waschmaschine ist, die einen Höllenlärm veranstaltet), deshalb bräuchte ich irgendeine „offizielle“ Definiton oder so, in der steht, was genau unter diese „ruhestörenden Hausarbeiten“ fällt.
Ich würde mich freuen, wenn irgendjemand dazu etwas wüßte! Danke!!!
Hmmm… also ich wasche auch Sonntags… In der Woche habe ich nicht so oft Zeit… und nach 22 Uhr keine Lust… die Wäsche muss ja auch noch aufgehangen werden…
Was ich neulich gelesen habe ist, dass man Sonntags sogar zwischen 9-12 Uhr ganz normalen „Lärm“ machen darf. Sogar bohren etc…
Zauberm@us
Waschmaschine darf auch sonntags laufen
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, daß eine Waschmaschine sonntags nicht betrieben werden darf, sofern die Hausordnung nichts anderes bestimmt.
Das habe ich gerade gefunden und zwar handelt es sich dabei um ein Urteil des Amtsgericht Hannover,
AZ: 70 II 116/90
Dabei ging es um einen Fall, wo mehrere Mieter gegen einen Nachbarn geklagt haben, weil er Sonntags wiederholt seine Wäsche in der Wohnung gewaschen hat. Es wurde in dem Urteil betont, das in diesem Fall, das Sonntagswaschverbot in der Hausordung nicht erwähnt war. Deswegen gehe ich davon aus, das, wenn es laut Hausordung verboten ist, sich die Mieter auch daran halten müssen. Es wurde nicht speziell der Hinweis auf Wäschewaschen gegeben, sondern auf Sonntäglichen Ruhestörenden Lärm, so das davon auszugehen ist, das dieser Lärm als solcher von den Gerichten anerkannt wird.
Dieses Urteil ist wiedersprüchlich zu der Aussage des Mieterbundes, das Waschen am Sonntag in einer „Waschküche“ erlaubt.
Dies beinhaltet lediglich das Waschverbot am Sonntag.
Was das Waschen nach 22.00 Uhr angeht, ist ab diesem Zeitpunkt jeglicher Ruhestörender Lärm zu vermeiden.
In Deinem Fall würde ich wegen der Intensität des Lärm den Vermieter darauf aufmerksam machen. Vielleicht hilft es, wenn Du ein paar Nachbarn, sofern diese auch dadurch gestört werden, auf dieses problem ansprichst und diese als Zeugen benennst.
Gruß
roland
Was ich neulich gelesen habe ist, dass man Sonntags sogar
zwischen 9-12 Uhr ganz normalen „Lärm“ machen darf. Sogar
bohren etc…
Hallo,
mal interessehalber, wo hast Du das gelesen? Könntest Du mir bitte mal den ganzen Text schicken, wenn es möglich ist?
Danke
Gruß
roland