Hallo,
wie haben mal wieder ein Problem betreffend Mietvertrag und Hausverwaltung. Es gibt separate Verträge in Form von Wohnungsmietvertrag und Tiefgaragenmietvertrag. Bei beiden ist eine Haus- bzw. Nutzungsordnung Teil des Vertrags. Es stehen in den Verträgen keine Klauseln drin, daß „Aushänge“ oder „Erweiterungen“ zu beachten sind. Nun erscheinen seit geraumer Zeit Aufhänge an der Gargeneinganstür, die z.B. Minderjährigen ohne begleitende Eltern den Zutritt verbieten. D.h. im Klartext, die Kids dürfen die Fahrräder nicht mehr allein aus der Tiefgarage holen. Mama oder Papa müssen dabei sein, wenn das Kind das Rad heraufholt um z.B. zur Schule zu Fahren.
Meines Wissens sind solche Änderungen/Ergänzungen nicht bindend, zumal es keine wirklichen Gründe für die Einschränkung gibt!
wie haben mal wieder ein Problem betreffend Mietvertrag und
Hausverwaltung. Es gibt separate Verträge in Form von
Wohnungsmietvertrag und Tiefgaragenmietvertrag. Bei beiden ist
eine Haus- bzw. Nutzungsordnung Teil des Vertrags. Es stehen
in den Verträgen keine Klauseln drin, daß „Aushänge“ oder
„Erweiterungen“ zu beachten sind.
Aushänge sind natürlich dazu da, dass man wesentliche Hinweise erhält oder auch mal aufgefordert werden muss, den Müll richtig zu sortieren. Erweiterungen der Hausordnung kann die Hausverwaltung von sich aus nicht erlassen. Sie kann auch nicht einseitig die Nutzungsänderung für die Mieter ändern
Nun erscheinen seit geraumer
Zeit Aufhänge an der Gargeneinganstür, die z.B. Minderjährigen
ohne begleitende Eltern den Zutritt verbieten.
Dies ist unzulässig. Selbst wenn es hier einen Vorfall gegeben haben dürfte, kann nicht als Sippenhaft jeder gemassregelt werden.
D.h. im
Klartext, die Kids dürfen die Fahrräder nicht mehr allein aus
der Tiefgarage holen. Mama oder Papa müssen dabei sein, wenn
das Kind das Rad heraufholt um z.B. zur Schule zu Fahren.
Meines Wissens sind solche Änderungen/Ergänzungen nicht
bindend, zumal es keine wirklichen Gründe für die
Einschränkung gibt!
„Habe ich da recht?“
An diese Regelung muss sich niemand halten. Die Hausverwaltung kann nicht von sich aus bestimmen, wie die Tiefgarage genutzt werden darf und von wem.