Hallo,
in meiner Wohnung befindet sich eine EBK. Diese ist aber nicht schriftlich im Mietvertrag mit angegeben. Nun ist der Gefrierschrank kaputt und mein Vermieter will jedoch kein Ersatzgerät beschaffen. Laut BGB müsste er ja…
§ 535 BGB
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Aber wie ist das nun wenn die Küche nicht im Mietvertrag angegeben ist? Bedeutet das, dass ich nichts unternehmen kann wie bspw. Mietsenkung oder selbst ein Ersatzgerät beschaffen weil er rechtlich auf der sicheren Seite ist?
Ich danke euch scho mal für eure Tipps