KAnn ich vom Markler Schadensersatz verlangen, wenn er von mir einen Mietvertrag hat unterzeichnen lassen, ich die derzeitige Wohnung kündigen, weil wir die Wohnung sicher haben (So der Markler) und dann der Vermieter die Wohnung zur Firmenwohnung umgestaltet?
Wie sieht das mit dem Schadensersatz aus, wenn wir mit dem Wohnungsvermittler bespriochen haben, dass ich die Wohnung will. Ich auch nicht lange warten kann, weil das derzeitige Mietverältnis schon gekündigt ist. Der mich in Sicherheit wiegt und sagt ich solle mir keine Sorgen machen, mich fünf Wochen hinhält und dann die Wohnung anderweitig vergibt.
Ihr altes Wohnraummietverhältnis war bereits gekündigt, bevor Sie ein Mietangebot über den Makler an den Vermieter durch die einseitige Unterzeichnung eines Mietvertrages gemacht haben. Der Vermieter hat dieses Angebot nicht akzeptiert, sondern die Wohnung anderweitig genutzt bzw. vergeben. Der Makler hat keinen Mietvertrag zustandegebracht. Sie schulden ihm keine Provision mangels erfolgreicher Wohnungsvermittlung und er Ihnen keinen Schadenersatz, da Sie ihm aufgrund seiner fruchtlosen Tätigkeit, die auf einer anderweitigen Entscheidung des Vermieters beruht hat, keinen Schaden nachweisen können!
Vielen dank füiesie schnelle Beantwortung meine Frage. Allerdings scheine ich mich
unklar ausgedrückt zu haben. Ich habe das alte wohnraummietverhältnis erst gekündigt, als ich den neuen Mietvertrag unterschrieben habe. Dann erst hat der Eigentümer Eigenbedarf angemeldet. Ich hätte nie gekündigt, wenn die marklerin mich nicht in Sicherheit gewogen hätte.
Die Beweislage ist schwierig! Wenn Sie von der Maklerin eine schriftliche Zusage der Wohnung in Händen halten, dann hätte eine Klage auf Schadenersatz aufgrund anderweitiger teurer Unterbringung während einer neuen Wohnungssuche evtl. Erfolg. In der geschilderten Situation könnte die Maklerin behaupten, dass sie lediglich von ihnen beauftragt war, dem Vermieter ein Mietangebot ihrerseits in Form eines nur von Ihnen unterzeichneten Mietvertrages zu unterbreiten.
Hallo, guten Tag
Es bleibt Ihnen nichts anderes über, als zu Klagen.
Anzeige erstatten wegen Betrug. Oder Sie einigen sich mit einer anderen Wohnung. Sprechen Sie mit dem Makler. Auch ein Gespräch mit den jetzigen Vermieter ob Sie die wohnung behalten können ist zu empfehlen.